: Stadt Steinheim an der Murr

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Rechtskräftige Bebauungspläne

Sie finden jetzt alle Bebauungspläne online. In einer Karte, die vom Landratsamt bereitgestellt wird können Sie sich bequem zu dem für Sie relevanten rechtskräftigen Bebeuungsplan navigieren. Hier geht es zur Karte mit den Bebauungsplänen für den Landkreis Ludwigsburg inklusive der Stadt Steinheim.

Auch wenn die Bedienung einfach gehalten wurde gibt es hier eine Kurzanleitung (PDF-Datei) wie man mit der Karte arbeiten kann.  Gibt es weiter Fragen steht Ihnen das Team vom Bauamt gerne zur Verfügung.

Aktuelle Bebauungspläne

Rechtskräftige Bebauungspläne

Sehen Sie hier die rechtskräftigen Bebauungspläne, die noch nicht in der Karte des Landratsamtes aufgenommen sind.

Bebauungsplan "Seewiesen-Erweiterung", Steinheim-Höpfigheim

Lageplan
Textteil und Begründung
Rechtskräftig seit 02.07.2020
Weitere Informationen:

  • Baugrundgutachten
  • Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung
  • Lärmgutachten
  • Kampfmittelerkundung

Bebauungsplan "Seewiesen-Erweiterung", Steinheim-Höpfigheim

Planzeichnung
Textteil und Begründung
Rechtskräftig seit 02.07.2020
Weitere Informationen:
Baugrundgutachten
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung
Lärmgutachten
Kampfmittelerkundung

Bebauungsplan "Seewiesen-Erweiterung", Steinheim-Höpfigheim

Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung", Steinheim

Bebauungsplan "Schule an der Bottwar-Erweiterung", Steinheim-Kleinbottwar

Bebauungspläne im Verfahren

Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenen Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:

Test

Bodenordnungen

Hier erhalten Sie Informationen über die Durchführung von amtlichen Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Merkblatt Umlegung (PDF-Dokument, 107,92 KB, 20.05.2022)). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt, Telefonnummer: 07148 9618 160 oder Telefonnummer: 07148 9618 163.

Bebauungsplan "Schule an der Bottwar-Erweiterung"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Schule an der Bottwar-Erweiterung" gefasst, der hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht wird.

Die Abgrenzung ist aus der Lageplanskizze  (PDF) des Büros FPZ Zeese Stadtplanung+Architektur, Stuttgart vom 19.03.2019, die unverbindliche Grundlage ist, ersichtlich.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristig notwendige Erweiterung des Schulgebäudes in Form eines zeitgemäßen Ergänzungsbaus zur Sicherung und Stärkung  der Grundschule und damit der Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung am Schulstandort in Kleinbottwar zu schaffen. Aufgrund der begrenzten Größe und Zuschnitt der Grundstücksfläche der bestehenden Schule (Flst.Nr. 1468) ist eine Erweiterung für den Schulbetrieb nur nach Norden auf den Flurstücken Flst.Nr. 1469 und 1469/1 möglich.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BaugB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.

Für den Planbereich des Bebauungsplans "Schule an der Bottwar-Erweiterung" hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre gem. § 16 (2) BauGB beschlossen.

Bebauungsplan "Scheibenäcker"

öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Mai 2020 den Entwurf des Bebauungsplans "Scheibenäcker" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) Baugesetzbuch auszulegen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung, der Gestaltungsleitfaden sowie der Umweltbericht werden in der Zeit vom 08.06. bis 10.07.2020 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt im Rathaus Kleinbottwar, Sitzungssaal, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Den Text der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung vom 28.05.2020 (PDF) finden Sie hier. 

Lageplan des Bebauungsplans (PDF)

Die Entwürfe des Textteils  (PDF), der Begründung  (PDF), des Gestaltungsleitfadens  (PDF) und des Umweltberichts   (PDF) können Sie als PDF sehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht  (PDF) mit Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, werkgruppe grün
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF), werkgruppe grün
  • Maßnahmenkonzept  (PDF) zu FCS1-Maßnahmen - Anlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse und FCS2-Maßnahmen für den Fang und die Umsiedlung von Zauneidechsen, werkgruppe grün
  • Antrag  (PDF) auf Erteilung einer Ausnahme gem. § 30 BNatSchG sowie Genehmigung  (PDF) des LRA Lbg.
  • Tierökologisches Gutachten  (PDF) (Vögel, Zauneidechsen) , werkgruppe grün
  • Tierökologisches Gutachen  (PDF) - Zauneidechsenkartierung , werkgruppe grün
  • Tierökologisches Gutachten  (PDF) - Erfassung der Feldlerchenbestände, werkgruppe grün
  • Tierökologisches Gutachten  (PDF) - Tagfalter und Grünlandbewertung, werkgruppe grün
  • Schalltechnisches Gutachten  (PDF), Büro Kurz und Fischer
  • Beurteilung der Bodenverhältniss (Bodengutachten (PDF-Dokument, 3,71 MB, 11.09.2020) (PDF)), Büro Voigtmann,

Folgende wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg  (PDF) vom 23.07. 2019 mit Aussagen zu Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten, Immissionsschutz, Landwirtschaft und Straßen 
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart (PDF) vom 26.07.2019 mit Aussagen zu Regionalem Grünzug und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft 
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart  (PDF) vom 08.07.2019 mit Aussagen zu Natur- und Artenschutz und Biotopverbund 
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg  (PDF), Landesamt für Geologie vom 17.07.2019 mit Aussagen zu Versickerung Oberflächenwasser sowie Hinweis zur Verwendung von Lößlehm 
  • Stellungnahme Landesnaturschutzverband  (PDF) vom 19.07.2019 mit Aussagen zur Größe des Baugebiets, Bauverpflichtung, Hinweise auf Wildkatzenkorridor und Ausschluss von großflächigen Kies- und Schotterflächen 
  • Stellungnahme BUND  (PDF) vom 21.07.2019 mit Aussagen zu Unterbrechung Generalwildweg sowie Wildkatzenkorridor 
  • Stellungnahme Stadtverwaltung Großbottwar  (PDF) vom 18.07.2019 mit Bitte um Prüfung der Auswirkungen auf die umliegenden Verkehrsströme und Empfehlung der Einbeziehung der Bottwartalbahn bei den verkehrlichen Belangen

Abschließend sehen Sie hier die Abwägungstabelle  (PDF) des Gemeinderats vom 26.11.2019 sowie das Beteiligungsformblatt  (PDF) des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2.Änderung"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung"

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung“, in Steinheim a.d.Murr
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in öffentlicher Sitzung am 17.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung“ gefasst, der hiermit gem. § 2 BauGB bekannt gemacht wird.

Die Abgrenzung ist aus der nachstehenden Lageplanskizze (PDF) des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 27.02.2020, die unverbindliche Grundlage ist, ersichtlich.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich von drei rechtskräftigen Baulinienplänen:- „An der Alten Kleinbottwarer Straße“ (Vic.Weg Nr. 4) aus dem Jahr 1881- Erweiterung des Plans „An der Alten Kleinbottwarer Straße“ aus dem Jahr 1957-„Alte Kleinbottwarer Straße“ aus dem Jahr 1962Die Bebauungspläne sind zu ändern, weil es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Aufgrund des Alters der geltenden Baulinienpläne gibt es neben den Baulinien lediglich Festsetzungen zur Geschossigkeit entsprechend der württ. BO.  Zukünftig sollen u.a. konkrete Gebäudehöhen (First- und Traufhöhe) als Maximalhöhen definiert werden.  Außerdem sollen eine maßvolle Überbaubarkeit der Grundstücke (Baugrenzen) und Örtliche Bauvorschriften z.B. zur Dachgestaltung in diesem Bereich formuliert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass sich auch künftige Neubauten in die Umgebung einfügen. 
Ziel ist es, mit neuen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Überbaubarkeit der Grundstücke im Rahmen der gültigen Bestimmungen neue Bauformen zu ermöglichen, sowie zukünftig u.a. die Zahl der Vollgeschosse (EG + Hanggeschoss bzw. UG) entsprechend vorhandener Topografie festzusetzen. Zusätzlich werden die Örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf Dachform und u.a. erneuerbarer Energien angepasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB  (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.

Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2. Änderung"

Aufstellungsbeschluss

Text