Lärmaktionsplan für Steinheim, Höpfigheim und Kleinbottwar
Unser Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Lärmaktionsplan nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Die Zustimmung des Ortschaftsrats Kleinbottwar erfolgte am 23. Juni 2022, die Zustimmung des Ortschaftsrats Höpfigheim am 30.06.2022.
4. Stufe der Lärmaktionsplanung
Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung soll nun der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden. Hierfür erfolgt zunächst eine Überprüfung des Lärmaktionsplans anhand der Lärmkartierung der LUBW aus dem Jahr 2022 und dem Lärmaktionsplan der Stadt Steinheim der 3. Stufe. Diese Überprüfung beinhaltet ausschließlich die vom Land im Zuge der Lärmkartierung berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen (A 81, L 1100 und L 1126).
Das vorläufige Ergebnis der Überprüfung erarbeitet vom Büro Kurz und Fischer liegt nun in Ergänzung der Murrer Straße vor. Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.04.2025 den Entwurf zum Lärmaktionsplan (PDF-Dokument, 31,6 MB, 19.05.2026) beschlossen. Die öffentliche Beteiligung fand bereits vom 14.08-15.09.2025 statt. Die notwendigen verkehrs- und lärmschutzrechtlichen Unterlagen zur Murrer Straße wurden nun erhoben und nachgereicht.
Das Plangebiet des Entwurfs der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes umfasst folgende Punkte:
- L 1126 Rielingshäuser Straße: Ausbessern schadhafter Beläge
- K 1702 – Ortsdurchfahrt Kleinbottwar Bereich Neubaugebiet Scheibenäcker: Temporeduzierung auf 40 km/h
- K 1611– Ortsdurchfahrt Höpfigheim Verlängerung Temporeduzierung bis zu den Ortsschildern: Verlängerung Temporeduzierung auf 40 km/h zwischen dem Abschnitt der Ortsdurchfahrt mit bestehender Temporeduzierung auf 40 km/h und den beiden Ortsschildern in westliche und östliche Richtung
- L 1126 Murrer Straße: Austausch Fahrbahnbelag in einen lärmoptimierten Asphalt.
- L 1126 Marktstraße/Rielingshäuser Straße: Austausch Fahrbahnbelag in einen lärmoptimierten Asphalt
- Ausweisung von "Ruhigen Gebieten" im Zuge der nächsten Fortschreibung des FNP
Den Entwurf zum Lärmaktionsplan (PDF-Dokument, 6,58 MB, 19.05.2026) können sie in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 19.06.2026 hier eingesehen.
Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 07144 263 130 im Bürgerbüro, Ludwigsburger Str. 4 in 71711 Steinheim an der Murr möglich. Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 19. Juni 2026 schriftlich an die Stadtverwaltung Steinheim Marktstr. 29, 71711 Steinheim an der Murr oder per Mail unter gerichtet werden.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Lärmaktionsplan - 2022
Das Plangebiet des Lärmaktionsplanes umfasst die Ortsdurchfahrten Höpfigheim und Kleinbottwar, in Steinheim die Höpfigheimer Straße zwischen Murrer Straße und Karlstraße, die Ludwigsburger Straße, Marktstraße, die Rielingshäuser Straße bis Ortsende Richtung Rielingshausen, sowie die Murrer Straße.
Auf Grundlage der vom Büro Kurz & Fischer aus Winnenden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Planungsgruppe SSW aus Ludwigsburg erarbeiteten Lärmanalyse wurde auf Grundlage durchgeführter Verkehrsuntersuchungen ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Lärmwerte zu reduzieren. Maßgebend ist der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 11. Februar 2022 (PDF-Dokument, 23,0 MB, 20.07.2022), den Sie hier als PDF einsehen können. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Lärmaktionsplan online einzusehen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Bürgerdienste und Ordnung unter Telefonnummer: 07144 263 130. Dort besteht die Möglichkeit einer Einsichtnahme.
Die beschlossenen Maßnahmen sind nachfolgend ausführlich dargestellt. Auf Grundlage dieser Zusammenstellung und der Beschlussfassung des Gemeinderates werden nun beim Landratsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende Maßnahmen beantragt.
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an der K 1611 – Ortsdurchfahrt Höpfigheim.
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an der K 1610 – Höpfigheimer Straße zwischen Murrer Straße und Karlstraße.
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h, L1126 – Murrer Straße
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle beschlossenen Maßnahmen genehmigt und angeordnet werden. Den weiteren Verfahrensgang werden wir ortsüblich, unter anderem hier bekanntmachen.


