Die Eingemeindung von Kleinbottwar und Höpfigheim in die Kernstadt Steinheim
Die kommunale Gebiets- und Gemeindereform, die ab 1968 begonnen wurde und am 1. Januar 1975 ihren Abschluss fand, verfolgte das Ziel der Effizienz und Kostensenkung und sollte den Gemeinden vor allem im ländlichen Raum einen Zuwachs an Leistungs- und Verwaltungskraft bringen. Für Kritik sorgte die zunehmende Distanz zum Bürger, da viele behördliche Stellen gestrichen oder mancherorts komplett aufgelöst wurden. Zur Milderung dieses Problems schuf man eine Ortschaftsverfassung mit der Möglichkeit zur Bildung von Ortschaftsräten.
Ziel der Gemeindereform war es, die Zahl der Gemeinden von 3379 auf 1111 mit einer Mindesteinwohnerzahl von 8000 Einwohnern zu senken. Man war der Meinung, dass erst ab dieser Größe den gestiegenen Bedürfnissen der Bevölkerung nach Schulen, Sport-, Kultur-, Sozial- und Freizeiteinrichtungen entsprochen werden könne. Die Gemeinden, die sich freiwillig eingemeindeten, erhielten von der Landesregierung Sonderzuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz. Bedingung war, dass eine Bürgeranhörung bis zum 2. April 1972 stattgefunden haben und die Eingemeindung spätestens bis zum 1. Januar 1973 vollzogen sein musste.
Während auch Gemeinden mit weniger als 8000 Einwohnern, zum Teil nach heftigen Kämpfen, ihre Selbständigkeit bewahren konnten, ist Steinheim, wie wir es heute kennen, ein Produkt der Gemeindereform. Am 1.12.1971 wurde Kleinbottwar, das sich von Anfang an mit deutlicher Mehrheit für Steinheim ausgesprochen hatte, in die Kernstadt eingegliedert. Am 1.1.1973 folgte Höpfigheim. Hier waren von 747 Abstimmungsberechtigten 430 gültige Stimmen abgegeben worden, von denen 321 auf Steinheim entfielen, 98 auf Pleidelsheim, neun auf Murr und zwei auf Marbach.
Zählte Steinheim 1970 gut 5.000 Einwohner, wuchs die Bevölkerung mit den neuen Ortsteilen bis zum Jahr 1973 auf knapp 8.000 Einwohner an. Heute zählt die Kernstadt Steinheim rund 8300, Höpfigheim 2300 und in Kleinbottwar 1600 Einwohner.