Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.
Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim
Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.
Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.
Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Die LEA informiert:
Wohnen (fast) ohne Heizbedarf
Passivhäuser bieten behagliches, nahezu autarkes und klimaschonendes Wohnen. Durch die Nutzung von Sonnenenergie kann sogar ein Plusenergiehaus entstehen.
Ein Passivhaus verspricht niedrigste laufende Kosten für die Energieversorgung, vor allem für das Heizen. Die Grundidee: Die besonders gute Isolierung und Luftdichtigkeit sorgen dafür, dass das Gebäude nur wenig Wärme verliert. Das wird durch ein Zusammenspiel aus hoher Qualität der Architektur, Gebäudehülle und Haustechnik erreicht. Die mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung gleicht dann lediglich die niedrigen nicht vermeidbaren Wärmeverluste aus. Ein Wohngebäude entspricht dem Passivhausstandard, wenn ganzjährig ein behagliches Innenklima geboten und dabei folgende drei Kriterien erfüllt werden:
- Jahresheizwärmebedarf geringer als 15 kWh/m2a
- Primärenergiekennzahl (Restheizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Haushaltsstrom) kleiner als 95 kWh/m2a
- Infiltrationsluftwechsel (Luftdichtigkeit) bei 50pa kleiner als 0,6/h
Zum Vergleich: Der Jahresheizwärmebedarf eines unsanierten Altbaus ist im Schnitt rund 15-mal höher. Die Passivhausstandards werden durch fünf Kernmaßnahmen erreicht: Wärmedämmung, Passivhaus-Fenster, Lüftungswärmerückgewinnung, Luftdichtheit des Gebäudes und Wärmebrückenfreiheit.
Passivhausstandards lassen sich je nach individueller Voraussetzung auch im Bestandsgebäude realisieren. Bei einer anstehenden Sanierung sollte ein:e Energieberater:in kontaktiert werden. Diese:r kann im Zuge eines Sanierungsfahrplans beurteilen, welche Möglichkeiten zur Energieeffizienz in dem Gebäude zu welchem Preis umsetzbar sind.
Energieberater:innen sind unter www.lea-lb.de/energieberater-innen-netzwerk aufgelistet. Außerdem bietet die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07141/68893-0.
(Mitteilung vom 11.11.2023)
Ihr nächster Heizungstausch - was alles möglich ist
Anfang September wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag beschlossen. Die Umstellung auf klimafreundliches Heizen wurde damit eingeleitet.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für bestehende Gebäude gelten im Falle eines anstehenden Heizungstausches großzügige Übergangsfristen. In allen Kommunen im Landkreis Ludwigsburg darf bis Juni 2028 eine fossile Heizung eingebaut werden, unabhängig davon ob eine Wärmeplanung vorliegt.
Für diese neuen fossilen Heizungen besteht allerdings die Pflicht, ab 2029 sukzessive einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff zu nutzen. Zusammen mit dem CO2 Preis besteht daher bei den neuen fossilen Heizungen ein erhebliches Kostenrisiko. Weiterhin gilt in Baden-Württemberg, unabhängig von der Gesetzgebung des Bundes, weiter das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) mit der Pflicht, beim Heizungstausch direkt 15 % Erneuerbare Energien einzusetzen oder Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.
Für erneuerbare Heizungen soll es hingegen umfangreiche Förderungen und Unterstützung in Form von leicht zugänglichen Finanzierungsmöglichkeiten geben. Hierzu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum Jahresstart 2024 angepasst.
Veranstaltungshinweis
Alle Details zu gesetzlichen Regelungen, zur Förderung beim Heizungstausch sowie zur kommunalen Wärmeplanung erfahren Sie am Dienstag, den 28.11. von 19 bis 21.30 Uhr in einem Online-Vortrag der LEA. Die Anmeldung ist unter www.lea-lb.de zu finden.
(Mitteilung vom 29.10.2023)
Wärmepumpe im eigenen Haus nachrüsten
Wärmepumpen können auch in Bestandsgebäuden für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen.
Wärmepumpen sind die Heiztechnik der Stunde. Die Mehrzahl der in 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit der Wärmepumpe. Auch im Altbau ist die klimafreundliche Heiztechnik einsetzbar. Der Clou: Wärmepumpen gewinnen ihre Wärme aus der Umwelt - aus der Luft, aus dem Boden oder aus dem Grundwasser. Diese Umweltwärme kostet nichts. Damit einher geht, dass Wärmepumpen Niedrigtemperaturheizungen sind, die die Heizflächen im Haus optimalerweise nur auf 35 bis 55 Grad Celsius erwärmen. Das ist effizient, benötigt aber manchmal größere Heizflächen. Viele Wärmepumpen funktionieren auch bei höheren Temperaturen, sind dann aber nicht mehr so effizient.
Kurt Schüle, Energieberater der LEA: „Heizkörper in Altbauten sind tatsächlich überraschend oft überdimensioniert, so dass manchmal nur ein Austausch einzelner Heizkörper nötig ist. Teilweise wurde ihre Größe großzügig über den Daumen geschätzt oder die Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen, sodass die Heizflächen auch mit geringeren Vorlauftemperaturen auskommen.“
Mythos Fußbodenheizung
Damit ist auch der Weg zur Wärmepumpe umrissen: Abhängig vom jeweiligen Gebäude sollte nach dem Optimum von größeren Heizflächen und besserer Dämmung gesucht werden. Kurt Schüle betont: „Der Mythos der verpflichtenden Fußbodenheizung hält sich hartnäckig. Doch häufig reicht bereits der Austausch einzelner Heizkörper aus, um die Wärmepumpe effizient einsetzen zu können.“ Ein:e Energieberater:in hilft dabei, die nötigen Maßnahmen im eigenen Haus herauszufinden.
(Mitteilung vom 27.10.2023)
Energiesparen in der Heizperiode
Herbst-Putz
Das Putzen der Heizkörper spart Heizkosten! Bereits eine dünne Staubschicht kann die Leistung der Heizung um bis zu 10 Prozent verringern. Das schlägt sich in der Heizkostenabrechnung nieder.
Heizkörper entlüften
Werden die Heizkörper nicht richtig oder unterschiedlich warm und es gibt Gluckergeräusche? Dann ist eventuell Luft im System – das verbraucht mehr Energie. Mit einem Entlüfterschlüssel kann die Luft aus dem heißen Heizkörper rausgelassen werden. Eine Anleitung ist auf www.lea-lb.de/energiespartipps zu finden.
Wasserdruck überprüfen
Für eine einwandfrei funktionierende Heizungsanlage ist ein für diese Heizung festgelegter Wasserdruck erforderlich. Sonst kann sie die Wärme nicht gleichmäßig im Haus oder in der Wohnung verteilen und die Heizkörper bleiben kalt. Außerdem kann dann Luft ins System eindringen, was zu Korrosionsschäden führen kann. Darum sollten Sie vor Beginn der Heizperiode den Wasserdruck Ihrer Anlage überprüfen. Bewegt sich die rote Nadel am Manometer im grünen Bereich, ist das ein gutes Zeichen. Bewegt sich die Nadel außerhalb des Bereichs, ist der Druck zu niedrig oder zu hoch.
Beratungsgespräch wahrnehmen
Bei weiteren Fragen zum Energiesparen oder wenn eine neue, klimafreundliche Alternative zur alten Heizung gefunden werden soll, stehen Ihnen die Energieeffizienzexpert:innen der LEA zur Seite. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät die LEA zu Fragen rund um Energie und Klimaschutz. Termine für die kostenfreie und neutrale telefonische Erstberatung können unter Telefonnummer: 07141 / 688 93-0 vereinbart werden.
(Mitteilung vom 20.10.2023)
Effizient heizen mit dem hydraulischen Abgleich
Der hydraulische Abgleich hilft dabei Wärme und Energiekosten zu sparen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert.
Werden Heizkörper nicht richtig warm, ist es Zeit für einen hydraulischen Abgleich. Bei dem Verfahren wird die Heizung so eingestellt, dass die Wärme an alle Heizkörper gleichmäßig verteilt wird. Unter Berücksichtigung der Hauseigenschaften wie z.B. der Dämmung der Außenwände oder der Fensterqualität, wird die tatsächlich benötigte Wärmemenge ermittelt. Anschließend wird die benötigte Heizwassermenge und Pumpleistung errechnet und die Heizung optimal darauf eingestellt.
„Besonders wichtig ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowohl nach dem Einbau neuer Heizungsanlagen oder Erneuerung der Pumpentechnik, als auch nach Verbesserungen an der Gebäudehülle – wie z.B. dem Dämmen der Außenwände. Aber auch nach der Umrüstung oder Ergänzung einer Wärmepumpe ist der Abgleich sinnvoll.“, darauf weist Kurt Schüle, Energieberater der LEA, hin.
Für Gebäuden ab zehn Wohneinheiten gibt es bereits eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich der Gaszentralheizungssysteme, Stichtag war hier der 1. Oktober 2023. Bis zum 15. September 2024 ist die Maßnahme auch in Gebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten gesetzlich vorgeschrieben.
Für Gebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten wird der hydraulische Abgleich staatlich gefördert. Über das Programm "Heizungsoptimierung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können 15 bis 20 Prozent der Kosten erstattet werden, sofern mindestens 300 Euro anfallen. Anträge können selbst oder vom Heizungsbauunternehmen gestellt werden, die dann auch die Durchführung des hydraulischen Abgleichs übernehmen.
(Mitteilung vom 13.10.2023)
Kleiner besser wohnen?
Die Kinder sind ausgezogen, die eigene Wohnung ist nun zu groß, die Instandhaltung macht zu viel Arbeit und das Haus ist nicht barrierefrei? Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt Möglichkeiten auf, wie man mit einem zu groß gewordenen Haus umgehen kann.
#1: Umbau
Meist werden Häuser in der Familienphase gebaut oder gekauft. Nach dem Auszug der Kinder kann die Wohnfläche zu groß werden. Dann sollte man sich überlegen, die vorhandene Wohnfläche individuell anzupassen, um so ein bedarfsgerechtes Wohnen bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Beispielsweise kann durch den Ausbau des Speichers oder die Teilung des bestehenden Hauses in zwei abgeschlossene Wohnungen neuer Wohnraum für Angehörige oder Pflegekräfte geschaffen werden.
#2: Vermieten
Gerade Einliegerwohnungen oder auch leerstehende Räume können vermietet werden. Für die Eigentümer:innen hat die Vermietung den Vorteil, dass sie zusätzliche Einnahmen erzielen können und weniger Fixkosten haben. Das gilt für Mieteinnahmen, eine Beteiligung an den Kosten für die Bewirtschaftung und Pflege des Gebäudes, Umlage von Gebühren wie Grundsteuer, Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung.
#3: Gemeinschaftliches Wohnen
Größere Einfamilienhäuser eignen sich auch für gemeinschaftliches Wohnen in Senioren-WGs oder als generationenübergreifendes Wohnen – oder lassen sich hierfür umbauen. Für einen Umbau des Eigenheims besteht derzeit eine Bundesförderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 455), mit der u.a. die Förderung einer „Wohnflächenteilung durch Grundrissänderung in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue Wohneinheit entsteht“ möglich ist. Unter den förderfähigen Maßnahmen sind „Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen“ explizit benannt.
Fragen zu Fördermitteln und zum gemeinschaftlichen Wohnen beantwortet die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Terminvereinbarung zur kostenfreien Telefonberatung erfolgt unter Telefonnummer: 07141 - 688 930.
(Mitteilung vom 22.09.2023)
Für heute und morgen passend sanieren
Wenn Gebäude- und Haustechnik nicht mehr den heutigen Standards für Komfort, Energieeffizienz und Klimaschutz entsprechen oder die alten Grundrisse nicht zu den veränderten Wohnbedürfnissen passen, steht eine Sanierung an. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburger LEA e.V. und die Verbraucherzentrale BW klären über einige Sanierungsmaßnahmen auf.
Haustür erneuern
Alte Haustüren sind oft undicht und der Einbruchschutz unzureichend. Die neue Haustür soll viele Jahrzehnte halten. Um Heizkosten zu sparen, sollte ein guter Wärmeschutz selbstverständlich sein. Haustüren der Widerstandsklassen RC2 und RC3 bilden einen guten mechanischen Einbruchschutz.
Fenster austauschen
Alte Fenster sind oft nur unzureichend isoliert. Sollen diese Fenster überarbeitet oder ausgetauscht werden, kommt es vor allem auf Energieeffizienz, Konstruktion und Material an. Schließlich sollen die „Neuen“ mehrere Jahrzehnte halten. Wichtig sind zudem ein guter Einbruchschutz, leichte Bedienbarkeit und ein außen angebrachter Sonnenschutz.
Heizung modernisieren
Steht eine Heizungserneuerung an, sollte diese zukunftssicher mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In den meisten Fällen ist eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetzanschluss besonders geeignet. Zum Energiesparen kann eine automatische Steuerung, z.B. über das Handy, eine komfortable Lösung sein.
Förderung erhalten
Einige Modernisierungsmaßnahmen werden durch Kredite und Zuschüsse gefördert. Beim BAFA finden sich Förderprogramme für energetische Einzelmaßnahmen und bei der KfW-Bank Förderkredite zur kompletten Effizienzhaussanierung und zum altersgerechten Umbauen.
(Mitteilung vom 15.09.2023)
Gute Dämmung lohnt sich
Bei der Suche nach wirksamen Energiesparmaßnahmen gerät eine effektive Möglichkeit, mit der sich das ganze Jahr über Energie sparen lässt, oft etwas in den Hintergrund: die Dämmung.
Ein guter Wärmeschutz ist auch ein guter Hitzeschutz: Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das schafft Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.
Woran ist gute Dämmung zu erkennen?
Die Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.
Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?
Wärmedämmungen sind mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Dennoch können sie auch wirtschaftlich sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden. Etwa können die Außenwände im Zuge eines ohnehin erforderlichen neuen Anstrichs mit einer Fassadendämmung versehen werden. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.
Für alle Fragen zur richtigen Dämmung und zum passenden Förderprogramm bietet die LEA eine telefonische Beratung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an. Im Rahmen der Energiewendetage findet außerdem der Online-Vortrag „Wärmepumpe, Solarstrom, Dämmung - Wie Sie jetzt geschickt vorgehen und Ihre Förderung optimieren“ statt. Weitere Informationen zum Angebot der LEA unter www.lea-lb.de.
(Mitteilung vom 11.08.2023)
Heizungsgesetz: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über das geplante Heizungsgesetz.
Der finale Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) liegt nun vor, aber dessen Verabschiedung musste vorerst auf nach der Sommerpause vertagt werden. Doch die Koalition in Berlin gibt das klare Signal, das Gesetz nicht mehr anpassen zu wollen. Möglichst schnell soll Planungssicherheit für Bürger:innen und Kommunen geschaffen werden.
Was steht im neu überarbeiteten Entwurf?
Der Kern des Gesetzes bleibt bestehen: Zukünftig sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch diese Pflicht gilt ab 2024 erstmal nur für Neubaugebiete. In Bestandsgebäuden gibt es verschiedene Ausnahmen, die weiterhin den Einbau von klimaschädlichen Gas- oder Ölheizungen ermöglichen. Falls das Gebäude perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen wird, ist eine fossile Übergangsheizung erlaubt. In allen anderen Fällen ist eine Beratung über „die mögliche Unwirtschaftlichkeit und die ansteigende CO2-Bepreisung“ (§71 Abs. 11 GEG) verpflichtend.
Das Heizen mit Gas wird perspektivisch mit erheblichen Kostensteigerungen einhergehen. Das liegt nicht nur am steigenden CO2-Preis. Neu eingebaute Gasheizungen müssen schrittweise einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Biogas und Wasserstoff als einzige Optionen sind beide knapp verfügbar und kostspielig.
Zu Betonen ist auch: es ist unstrittig, dass ab 2045 keine fossile Heizung mehr betrieben werden darf.
Die genauen Regelungen, die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie den aktuellen Stand zur Entwicklung der Förderlandschaft erläutert die LEA in regelmäßig stattfindenden Online-Informationsveranstaltungen. Die Anmeldung sowie aktuelle Informationen zu den geplanten Veranstaltungen sind auf der Website der LEA unter www.lea-lb.de zu finden.
(Mitteilung vom 07.07.2023)
Mehr Zuschuss für neue Kühlgeräte im Stromspar-Check
Bis zu 200 Euro für den Austausch zu mehr Energieeffizienz
Im Stromspar-Check gibt es seit April 2023 bis zu 200 Euro Zuschuss für den Tausch eines alten in ein neues, effizientes Kühlgerät. Den Gutschein können Haushalte mit geringem Einkommen erhalten, wenn sie die kostenlose Energiesparberatung des Stromspar-Checks nutzen. Je größer der Haushalt, desto höher die Summe: 100 Euro bis zwei Personen, 150 Euro für drei bis vier Personen, 200 Euro ab fünf Personen.
Der Zuschuss zu den Kühlgeräten ist Teil der umfassenden Energiesparberatung im Stromspar-Check. Voraussetzung ist, dass das alte Kühlgerät mindestens zehn Jahre alt ist, im Vergleich zu neuer, effizienter Technik deutlich zu viel verbraucht und fachgerecht entsorgt wird. Dann lässt sich der Gutschein einlösen. Dieser hilft gezielt, weiß Projektleiterin Kristine Rinderle „In effiziente Technik zu investieren, spart Geld und Energie. Wir unterstützen unsere beratenen Haushalte, sich langfristige Sparmöglichkeiten leisten zu können. Gerade Familien brauchen größere Kühlgeräte, die oft zu teuer sind, um sie mit einem knappen Haushaltbudget finanzieren zu können.“ Der Zuschuss kommt aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mit dem Austausch alter „Stromfresser“ gegen ein neues Kühlgerät der Energieeffizienzklassen A bis D reduziert der Haushalt seine Stromkosten pro Jahr im Schnitt um 110 Euro. Bei der individuellen Beratung auf Augenhöhe finden geschulte Stromsparhelfer in den Wohnungen zahlreiche Einsparmöglichkeiten bei Strom, Wärme und Warmwasserbereitung. So werden im Durchschnitt noch einmal 120 Euro gespart.
Der kostenlose Stromspar-Check richtet sich an Menschen, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen beziehen, eine geringe Rente haben oder deren Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Anmeldungen für den kostenlosen Stromspar-Check: Telefonnummer: 07141 / 68893-024 oder stromsparcheck(@)lea-lb.de. Weitere Informationen: www.lea-lb.de/ssc
(Mitteilung vom 23.06.2023)
Bildquelle: Stromspar-Check
Wasserstoff im Heizungskeller: weder günstig noch effizient
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über das Potential von Wasserstoff zum Heizen von Gebäuden.
Gasheizungen die Wasserstoff-Ready sind, werden in der aktuellen Debatte immer wieder als eine der Lösungen präsentiert, mit denen die Wärmewende in Deutschlands Ein- und Mehrfamilienhäusern gelingen kann. Doch das Heizen mit Wasserstoff ist prognostisch teurer, aufwändiger und ineffizienter als das Heizen mit einer Wärmepumpe oder mithilfe eines Wärmenetzanschlusses.
Die Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt, genauso wie die Wärmepumpe, Strom aus erneuerbaren Energien. Aufgrund der hohen Umwandlungsverluste wäre der Bedarf an erneuerbarem Strom zur Wasserstoffproduktion laut Fraunhofer Institut ISE fünf- bis sechsmal so hoch wie bei einem auf Wärmepumpen basierenden Heizsystem. Der hohe Bedarf würde sich in der Heizkostenabrechnung niederschlagen und zusätzliche Wind- und Solaranlagen würden deutschlandweit benötigt. Der Import von Wasserstoff ist technisch herausfordernd und ineffizient. Daher wird Wasserstoff absehbar ein knappes und teures Gut bleiben, das vor allem in der Industrie benötigt wird.
Raphael Gruseck, Wärmewendeexperte der LEA: „Überall dort, wo Strom direkt genutzt werden kann, sollte dies auch geschehen. E-Autos haben sich bereits gegen wasserstoffbetriebene Fahrzeuge durchgesetzt. Das besondere an Wärmepumpen ist ihr hoher Wirkungsgrad. Sie erzeugen durch die Nutzung von Umweltwärme drei- bis fünfmal mehr Wärme als Strom verbraucht wird. Diesen unschlagbar hohen Wirkungsgrad erreicht sonst kein Heizsystem.“
(Mitteilung vom 16.06.2023)
Photovoltaikanlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte
Betreiber:innen von Haus-Photovoltaikanlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz seit Anfang 2023 attraktivere Rahmenbedingungen.
Um den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben, verbesserte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Konditionen für Verbraucher:innen, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, eine typische Größe für Einfamilienhäuser.
Eine Änderung aus dem EEG wurde bereits vorgezogen: Seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Zwar gelten bei Volleinspeisung höhere Vergütungssätze doch Silke Steingrube, Energieexpertin der LEA, betont: „Für die meisten Verbraucher:innen ist es trotzdem am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“
Neu ist zudem, dass neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bis Ende 2022 musste sie auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Weitere Erleichterungen bei der Erzeugung von Solarstrom gibt es bei der Einkommensteuer: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.
(Mitteilung vom 12.05.2023)
Wärmenetze: Erneuerbare Wärme für den ganzen Ort
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. informiert über die Potenziale von Wärmenetzen.
Spätestens durch die Ankündigung, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist das Zeitalter der Gas- und Ölheizungen beendet. Doch was sind gute Alternativen für Hauseigentümer:innen? Neben der Wärmepumpe, die auch im Bestandsgebäuden die fossile Heizung ablösen kann, sind für dicht besiedelte Gebiete besonders Wärmenetze als zuverlässige, preisstabile und emissionsarme Wärmeversorgung zu nennen. Mit einem Wärmenetzanschluss erfüllen Gebäudeeigentümer:innen alle gesetzlichen Anforderungen.
Wärmenetze ermöglichen die Wärmeversorgung von Häusern über unterirdisch verlaufende Rohrleitungen. In einer Heizzentrale wird das Wasser erhitzt und über das Wärmenetz in die Häuser geleitet. Diese Heizzentralen werden heute teilweise mit fossilen Energien betrieben, doch ihren großen Vorteil spielen Wärmenetzes aus, wenn sie mit regenerativen Energien betrieben werden: Ein Mix an erneuerbaren und lokal verfügbaren Wärmequellen, wie zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie, Abwärme oder Biomasse kann im Wärmenetz kombiniert werden. Da Solarthermie besonders flächeneffizient ist, kommt dieser Wärmequelle gerade für den waldarmen und dicht besiedelten Landkreis Ludwigsburg eine große Bedeutung zu. Durch große Wärmespeicher können Unterschiede in Wärmeangebot und -nachfrage über Stunden, Tage oder sogar Monate ausgeglichen werden. Wärmenetze bieten Bürger:innen damit die zukunftsweisende Möglichkeit, mit geringem Aufwand auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Die kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist der Grundstein für einen Wärmenetzausbau vor Ort. Die LEA begleitet als regionale Beratungsstelle Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der KWP. Weitere Informationen zu dem Angebot der LEA sind unter www.lea-lb.de zu finden.
(Mitteilung vom 28.04.2023)
CO₂-Kosten werden ab 2023 zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt
Der Bundestag hat die Kostenaufteilung des CO₂-Preises beschlossen. Bei Wohngebäuden mit besonders hohem Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter übernimmt der Vermietende ab dem nächsten Jahr bis zu 95% der Bepreisung.
Wer mit Öl und Gas heizt, muss dafür seit 2021 in Deutschland einen CO₂-Preis zahlen. Durch ihn sollen die wahren Kosten des Kohlenstoffdioxidaustoßes abgebildet werden, insbesondere die massiven Kosten, die durch die globale Erhitzung anfallen. Eine ausreichend hohe CO₂-Bepreisung gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, denn sie schafft finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten. Damit sich diese Lenkwirkung entfaltet, müssen Verbraucher:innen auch die Möglichkeit haben, ihre CO₂-Bilanz zu verringern. Das war bisher bei Mieter:innen nur begrenzt gegeben. Sie können zwar effizient heizen, doch sie haben keinen Einfluss auf die Art der Energieerzeugung und die energetische Qualität des Gebäudes.
Um Vermieter:innen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes zu motivieren, wird der CO₂-Preis ab dem 01.01.2023 zwischen beiden Parteien in einem 10-Stufenmodell aufgeteilt. Ist das Gebäude auf einem niedrigen energetischen Sanierungsstand, müssen Vermieter:innen bis zu 95% der CO₂-Kosten tragen. Wird hingegen ein Wohngebäude mit einem sehr niedrigen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr vermietet (< 12 kg CO₂/m²/a), tragen die Mieter:innen den CO₂-Preis auch zukünftig alleine. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Heizkostenabrechnung. Ein Berechnungstool soll innerhalb des nächsten Jahres bereitgestellt werden.
Hausbesitzer:innen, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei und unabhängig bei der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erste Informationen einholen. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07141/688 93-0.
(Mitteilung vom 18.11.2022)