LEA-Energieberatung: Stadt Steinheim an der Murr

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Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim

Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.

Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Informationen zur energetischen Gebäudesanierung

Auf diesen Internetseiten finden Sie neutrale und unabhängige Informationen rund um energetische Gebäudesanierungen:

Die LEA informiert:

CO2-Preis: Höhere Kosten für Gas und Öl einplanen

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, weshalb Öl und Gas zukünftig teurer werden und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Der CO2-Preis ist eine zusätzliche Bepreisung für die Nutzung fossiler Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas. Er gilt als wichtiges Werkzeug zur Stärkung klimafreundlicher Energiequellen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Unternehmen werden verpflichtet, entsprechend ihres Treibhausgas-Ausstoßes, Emissionsrechte zu erwerben. Deren Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage – da mehr Zertifikate gebraucht werden, als zur Verfügung stehen, wird mit stetig steigenden Preisen gerechnet.

Bislang betrifft die Bepreisung den Stromsektor und große Industrieunternehmen. Ab 2027 werden durch den europäischen Emissionshandel auch die Kosten für Heizen und Tanken durch den CO2-Preis bestimmt und aller Voraussicht nach stark ansteigen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 und ist bis heute sukzessive auf 55 Euro gestiegen. Die Zusatzkosten für eine Familie mit Einfamilienhaus mit Gasheizung und Benzinauto haben sich dadurch von 205,00 auf 451,00 Euro erhöht. Bis 2040 rechnet das Umweltbundesamt unter Einbezug weiterer Klimaschutzmaßnahmen mit Zusatzkosten von 275 Euro pro Tonne CO2. Laut Berechnungen von Zukunft Altbau liegen die Mehrkosten für ein unsaniertes Beispielhaus mit Gasheizung in den nächsten 16 Jahren bei knapp 20.000 Euro. Auch Mietende mit Zentralheizung sollten steigende Nebenkosten einplanen. Mehrkosten werden über ein Stufenmodell zwischen Mieter:in und Vermieter:in aufgeteilt.

Steigende CO2-Kosten können vor allem durch energetische Sanierungen und die Umrüstung auf erneuerbare Energien gesenkt werden. Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz zählen zu den Heizmöglichkeiten, die von der CO2-Abgabe nicht betroffen sind. Termine für eine kostenlose Energieberatung können unter Telefonnummer: 07141/68893-0 vereinbart werden.

(Mitteilung vom 02.05.2025)

Praktische Stromspartipps

Haben Sie schon mal über den Austausch alter Haushaltsgräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränke oder TV-Geräte nachgedacht? In den letzten Jahren wurde die Energieeffizienz vieler Geräte stark verbessert. Ein Kühlschrank mit Gefrierfach verbrauchte vor 30 Jahren etwa 410 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Moderne Geräte kommen auf etwa 120 kWh – rund 70 Prozent weniger Energie. Zudem kann der Stromverbrauch bei einem Kühlschrank im Alter sogar zunehmen. Das Dämmmaterial altert und der Kühlschrank verliert mehr Wärme. Undichte Türen und verstaubte Kühlgitter führen zu weiteren Kostensteigerungen. Hier kann auch ein Frühjahrsputz Abhilfe schaffen. Um herauszufinden, ob ein Tausch wirklich sinnvoll ist, sollte zuvor mit einem Strommessgerät der genaue Verbrauch der Altgeräte herausgefunden werden.

Strommessgeräte kostenlos ausleihen

Diese zeigen den Energieverbrauch eines Elektrogeräts in Watt an, indem sie zwischen Steckdose und Gerätestecker geschaltet werden. Einige Bibliotheken stellen Messgeräte zur kostenfreien Ausleihe zur Verfügung. Hierzu zählen die Büchereien in den Gemeinden Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Löchgau, Erdmannhausen, Gerlingen, Remseck am Neckar, Korntal-Münchingen und Ludwigsburg. Zusätzlich gibt es Messgeräte bei der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und das Kreis-Medienzentrum Ludwigsburg bietet zum Experimentieren für Kinder und Jugendliche einen Energie-Messgeräte-Koffer an.

(Mitteilung vom 25.04.2025)

Reicht mein Solarstrom für die Wärmepumpe?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Auskunft, ob Photovoltaik-Anlagen den Strombedarf von Wärmepumpen vollständig abdecken können.

Je höher der Anteil des selbstgenutzten Stroms einer PV-Anlage, desto mehr Energiekosten können eingespart werden. Denn der selbsterzeugte Strom ist aktuell deutlich günstiger als der Strom aus dem öffentlichen Netz. Wird eine Wärmepumpe mit Solarstrom betrieben, steigt somit auch der Eigenverbrauchsanteil und damit die Wirtschaftlichkeit. Für den kompletten Betrieb der Wärmepumpe reicht die Solarenergie aber lange nicht aus.

PV-Anlagen erzeugen den meisten Strom im Sommer. Da wir vor allem im Winter heizen, hat die Wärmepumpe ausgerechnet in den kälteren Jahreszeiten den höchsten Strombedarf. In der Regel kann eine PV-Anlage daher nur 20 bis 30 Prozent des Jahresstrombedarfs für Haushaltsgeräte erzeugen – dazu zählt auch der Strom für die Wärmepumpe. Auch Batteriespeicher können daran nicht viel ändern. Speichergeräte sind dafür geeignet Solarstrom an sonnigen Tagen für den Bedarf am Abend und in der Nacht zu speichern, nicht aber über mehrere Tage oder Wochen. Der Batteriespeicher wird also nur in jenen Nächten einen nennenswerten Anteil Strom für die Wärmepumpe liefern, wenn bei Tag ausreichend Sonnenschein vorhanden war.

Mit Batteriespeicher können in der Regel maximal 40 Prozent des Energiebedarfs durch PV-Strom abgedeckt werden. Allgemein sind Speicher vor allem dann sinnvoll, wenn auch im Sommer in den Abend- und Nachtstunden hohe Stromverbräuche existieren und die Eigenverbrauchsquote deutlich steigt. Unter Berücksichtigung von Lebensdauer und Investitionskosten, sollte die Anschaffung eines Batteriespeichers immer im Einzelfall entschieden werden.

Bei Fragen zur richtigen Dimensionierung von Wärmepumpen oder PV-Anlagen, sowie der sinnvollen Kombination mit weiteren Geräten wie Batteriespeichern, können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 Termine für eine kostenlose Beratung vereinbart werden.

(Mitteilung vom 09.04.2025)

Baubegleitung bei der Sanierung

Wozu eine Baubegleitung?

Bei Baubegleitungen beraten sachverständige Energieeffizienz-Expert:innen Hausbesitzende bei einzelnen oder mehreren Sanierungsmaßnahmen und unterstützen bei der Planung. Sie überprüfen beispielsweise, ob Maßnahmen sinnvoll ineinandergreifen, oder ob eine ausreichende Dämmeigenschaft bei der Wahl der Baustoffe vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass der geplante Energiestandard auch wirklich erreicht wird. Energie-Effizienz-Expert:innen bzw. Energieberatende müssen zudem während der Sanierung für die Beantragung einiger Fördermittel hinzugezogen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die vom Fördermittelgeber geforderten Energiestandards erfüllt werden. Vor allem bei kostenintensiven, größeren Sanierungsmaßnahmen wie einer Dachdämmung (Einzelmaßnahme) oder Sanierung zum Effizienzhaus ist das Potential langfristig Energiekosten einzusparen groß.

Werden Baubegleitungen gefördert?

Eine Baubegleitung ist nicht nur Voraussetzung, um einige Förderungen des Kreditinstituts für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten, sie wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch selbst mit bis zu 50% gefördert. Die Expert:innen unterstützen zudem bei der Zusammenstellung sinnvoller Fördermöglichkeiten und der korrekten Beantragung. Wichtig: Der Förderantrag für eine Baubegleitung kann erst nach Beauftragung der Handwerker:innen und sollte vor Baubeginn gestellt werden.

Bei Interesse an einer Baubegleitung, finden Sie regionale Fachkräfte über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Auch die LEA bietet Baubegleitungen an. Stehen Sie noch am Anfang Ihres Sanierungsvorhabens, kann unter Telefonnummer: 07141 68893-0 ein Termin für die kostenlose Energieeinstiegsberatung vereinbart werden.

(Mitteilung vom 04.04.2025)

Neue Regelungen für PV-Anlagen

Am 25.02.2025 wurde mit Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“ u.a. die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. klärt auf.

2024 wurden im Landkreis 54 Megawatt zusätzliche PV-Leistung installiert – Strom für knapp 18.900 Haushalte. Eine starke Entwicklung. Allerdings fließt so auch in Zeiten geringer Stromnachfrage, immer mehr Strom zeitgleich ins Netz. Bislang hatten Netzbetreiber keine Möglichkeit, die Einspeisungen kleinerer Anlagen zu steuern und das Stromnetz bei Bedarf zu entlasten. Außerdem entstehen durch das Überangebot an Sonnentagen zunehmend negative Preise an der Strombörse und dadurch hohe Kosten für das EEG-Konto. Es fehlte auch an Anreizen, den selbsterzeugten Strom netzdienlich zu nutzen und genau dann einzusetzen oder zwischenzuspeichern, wenn viel davon zur Verfügung steht. Nachfolgende Änderungen sollen bei all dem Abhilfe schaffen.

  • Neue PV-Anlagen ab 2 Kilowattpeak (kWp) erhalten keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Ausgenommen sind Anlagen von 2-100 kWp, sofern noch kein intelligentes Messsystem installiert ist.
  • Ab 7 kWp sind Steuerboxen und Smart Meter verpflichtend. Bis das Messsystem installiert ist, wird die Einspeiseleistung von Anlagen mit weniger als 100 kWp auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt.
  • Der 20-jährige EEG-Vergütungszeitraum wird nach hinten raus um jede Viertelstunde verlängert, in der bei negativen Strompreisen „umsonst“ eingespeist wurde. Dadurch sollen PV-Anlagen trotz der zeitweisen Nullvergütung wirtschaftlich bleiben.

(Mitteilung vom 21.03.2025)

Die Transformation der Gasnetze

Wer an Gasheizungen festhält, könnte zukünftig Versorgungsprobleme bekommen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, welche Veränderungen auf das Gasnetz zukommen.

Wer sein Gebäude mit Erdgas beheizt, sollte sich vorausschauend informieren und rechtzeitig umrüsten. Denn mit dem Verbot zur Verbrennung fossiler Energieträger ab 2045 werden große Teile der deutschen Gasnetze nicht mehr benötigt und es ist mit großflächiger Stilllegung zu rechnen. Schon jetzt bereiten viele Netzbetreiber die notwendigen Schritte vor, um ihre Gasnetze auf Grünen Wasserstoff umzurüsten und nicht mehr benötigte Netzabschnitte stillzulegen. Dazu zählt beispielsweise die vorzeitige Abschreibung der bestehenden Gasnetze.

Aufgrund der Nähe zur Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) als Teil des Wasserstoffkernnetzes wird davon ausgegangen, dass Teile der Baden-Württembergischen Gasnetze bereits Ende der 30er Jahre umgestellt werden, um Kraftwerke und Industrie mit Wasserstoff zu versorgen. Neben der fraglichen Verfügbarkeit von Wasserstoff für Raumwärme ist die flächendeckende Umstellung der Heizungsanlagen technisch nur begrenzt möglich. Einzelne Netzabschnitte könnten dadurch schon deutlich früher stillgelegt weden. Heizungen müssten umgerüstet werden, um die relevanten Leitungsstränge für die Versorgung mit Wasserstoff nutzbar zu machen.

Stilllegungen werden in der Regel einige Jahre im Voraus angekündigt. Der Betrieb von Gasheizungen kann theoretisch bis zur geplanten Stilllegung fortgesetzt werden. Dennoch ist es hilfreich schon jetzt einen Plan zu entwickeln und sich mit genug Vorlaufzeit um Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Handwerkskapazitäten zu kümmern. Zuverlässigkeit und Planungssicherheit liefern bereits heute marktreife Technologien wie Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Um herauszufinden, welches Heizsystem für Sie am besten geeignet ist, können Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 14.03.2025)

So heizen wir in Zukunft

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erläutert, welche Technologien zur Wärmeversorgung zum Einsatz kommen.

Anschluss an Wärmenetze

Der dichtbesiedelte Landkreis Ludwigsburg birgt hohes Potential für Wärmenetze. Kommunal betrieben, steht der Bürgerschaft eine bezahlbare, effiziente und sichere Wärmeversorgung zur Verfügung. Um Planungssicherheit zu schaffen, müssen Gemeinden in Baden-Württemberg bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) vorweisen. Darin wird festgelegt, welche Gebiete sich für Wärmenetze eignen und wo sich Hausbesitzende über individuelle Lösungen informieren müssen. Derzeit haben 35 der 39 Kommunen im Landkreis die Erstellung der KWP beschlossen; große Kreisstädte haben Ihre Planungen bereits abgeschossen. Ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, können Sie über Ihre Stadt oder Gemeinde herausfinden. Ist ein Anschluss zum Zeitpunkt der ausfallenden Heizung oder gewünschten Umrüstung noch nicht umsetzbar, ist Wärmepumpen-Contracting eine empfehlenswerte Zwischenlösung.

Dezentrale Wärmeversorgung

Wer nicht in einem Wärmenetzgebiet wohnt, muss sich dezentral organisieren. Hierfür sollte die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten klimaneutraler Lösungen verglichen werden. In aller Regel ist die Wärmepumpe die effizienteste Art zu heizen. Mit 1 kWh Strom kann sie etwa 3 kWh Wärme erzeugen.

Erdgas, Erdöl und Wasserstoff

Erdgas und Erdöl werden in der privaten Wärmeversorgung künftig keine Rolle mehr spielen, da die Verbrennung von fossilen Energieträgern ab 2040 verboten ist. Wasserstoff ist zu rar und teuer, um unsere Gebäude damit zu beheizen. Stattdessen entsteht Wärme zukünftig genau dort, wo sie verbraucht wird. Die lokale Wertschöpfung steigt und die Wärmeversorgung wird unabhängig von Importen aus überwiegend undemokratischen Staaten.

Um eine Lösung für Ihr individuelles Gebäude zu finden, können Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen Beratungstermin bei der LEA vereinbaren.

(Mitteilung vom 28.02.2025)

H2-Ready Gasheizungen: Falsche Werbeversprechen?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, warum sich die Investition in eine H2-Ready Gasheizung nicht auszahlt.

Einige Unternehmen bewerben H2-Ready Heizungen als günstigen Weg in die Klimaneutralität. Die Gasheizungen vertragen eine Beimischung von 20 Prozent Wasserstoff – einige können sogar auf 100 Prozent umgerüstet werden. So verlangt es langfristig auch das Heizungsgesetz. Der Plan, wie gewohnt mit Erdgas zu heizen und in zehn Jahren „ganz einfach“ auf Wasserstoff umzustellen, steuert jedoch in eine Kosten- und Versorgungsfalle.

Die Wärmeversorgung von Privathaushalten mit Wasserstoff ist ineffizient, teuer und importabhängig. Darauf weisen mittlerweile über 60 unabhängige Studien hin. Zudem ist das Heizen mit H2 ineffizienter als mit Wärmepumpen. Diese produzieren mit einer Kilowattstunde Strom etwa drei Kilowattstunden Wärme. Wasserstoff kommt bei derselben Menge Strom lediglich auf eine halbe Kilowattstunde. H2 muss erst aufwändig produziert und dann wieder in Wärme umgewandelt werden. Dieser Prozess benötigt fünf Mal so viel Strom, wie die Erzeugung der gleichen Menge Wärme mit einer Wärmepumpe. Das Heizen mit Wasserstoff ist somit teuer. Um den Mehrbedarf an grünem Strom abzudecken, wären außerdem Investitionen in zusätzliche Windräder und Solaranlagen notwendig.

Beim Festhalten an Erdgas sollten auch steigende CO2-Preise und Heizkostenabrechnungen, sowie die höheren Netzentgelte berücksichtigt werden. Die Refinanzierung der Investitionen für Instandhaltung und Umbau der Gasnetze auf Wasserstoff verteilt sich auf immer weniger Gaskunden. Obendrein ist unklar, ob der teure und knappe Wasserstoff jemals bei Privathaushalten ankommt oder für industrielle Anwendungen und Verkehrslösungen vorbehalten wird.

Bei Ihnen steht ein Heizungstausch an? Bei einer kostenlosen Energieberatung unterstützen wir dabei, ein zukunftsfähiges Heizsystem zu finden. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 14.02.2025)

Flexible Stromtarife clever nutzen

Seit 2025 sind dynamische Tarife bei allen Stromanbietern Pflicht. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wer davon profitiert.

Haushalte mit flexiblem Tarif haben keinen festen Strompreis. Stattdessen orientiert sich der Preis an den Tarifschwankungen der Strombörse und ändert sich meist stündlich. Bei geringer Nachfrage und viel Stromerzeugung ist er niedrig, bei Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung hoch. Dadurch kann bares Geld gespart und das Stromnetz entlastet werden – Grüner Strom wird vor allem dann genutzt, wenn viel davon verfügbar ist.

Der dynamische Tarif lohnt sich insbesondere für Haushalte mit hohem Stromverbrauch - beim Betrieb einer Wärmepumpe, eines Batteriespeichers oder dem regelmäßigen Laden eines E-Autos. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Jeder Haushalt hat seit 2025 das Recht, den Einbau eines Smart Meters innerhalb von vier Monaten von seinem Messstellenbetreiber zu verlangen. Beim flexiblen Stromtarif sendet das Messsystem Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber und empfängt Informationen zum aktuellen Strompreis. Das Laden der Geräte zum richtigen Zeitraum wird über ein Kommunikationsmodul gesteuert. Ist der erneuerbare Anteil im Strommix hoch und der Preis niedrig, sollte beispielsweise die Wärmepumpe eingeschaltet werden. Ist das Gegenteil der Fall, wird die Wärmeerzeugung besser auf eine günstigere Stunde verschoben. Da man hierfür stetig den aktuellen Strompreis im Blick haben sollte, erspart ein Energiemanagementsystem (EMS) viel Zeit und automatisiert zudem das Laden.

Aufgrund der Komplexität sind flexible Stromtarife nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Bei moderatem Stromverbrauch, dem Wunsch nach Planbarkeit oder rascher, technischer Überforderung, sorgt ein Festpreistarif für mehr Freude und meist geringere Kosten. Bei Fragen rund um den eigenen Energieverbrauch, können Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 10.02.2025)

Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, welche Rolle Wasserstoff in der Energiewende spielt

Baden-Württemberg hat das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein. Somit müssen in den nächsten 15 Jahren sämtliche fossilen Prozesse transformiert werden. Wasserstoff (H₂) gilt als vielversprechender Energieträger, insbesondere wo Elektrifizierung schwierig bis unmöglich ist.

Je nach Herstellungsart zählt Wasserstoff zu den erneuerbaren Energien. Grüner Wasserstoff entsteht durch die Zusammenführung von grünem Strom mit Wasser (Elektrolyse). Wasser wird dabei in gasförmigen Sauerstoff und Wasserstoff gespalten. Grauer Wasserstoff wird mittels Dampfreformierung hergestellt – meist aus fossilem Erdgas. Dabei werden rund 10 Tonnen CO₂ pro Tonne Wasserstoff in die Atmosphäre abgegeben. Blauer Wasserstoff wird wie Grauer hergestellt. Das entstehende CO₂ wird allerdings teilweise abgeschieden und überwiegend im Erdboden gespeichert. Für die Energiewende liegt der Fokus auf grünem Wasserstoff - für Hochtemperaturprozesse und zur stofflichen Nutzung, nicht für leicht zu elektrifizierende Raumwärme.

Seine Stärke liegt in der Energiedichte. Ein Kilogramm H2 enthält eine Energiemenge von 33,3 kWh - Heizöl lediglich 9,8 bis 11,4. Allerdings gehen bei der Herstellung etwa 40 Prozent der Energie des eingesetzten Stroms verloren. Generell ist Wasserstoffproduktion kompliziert und teuer. Er ist und bleibt ein knappes Gut und sollte nur eingesetzt werden, wo zwingend erforderlich. Bis 2030 will Deutschland 30 bis 50 Prozent seines Wasserstoffbedarfs selbst abdecken, den Rest importieren. Hierfür wird ein komplexes Leitungssystem aufgebaut, wofür neue Technologien zum Einsatz kommen. Kosten für Endkunden sind daher unklar, Planungssicherheit kaum gegeben.

(Mitteilung vom 31.01.2025)

Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Mit dem Denkmalschutz werden kulturelles Erbe und architektonische Vielfalt bewahrt. Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssen aber auch diese Gebäude energetisch aufgewertet und mit erneuerbaren Energiequellen ausgestattet werden. Bei der Sanierung sollte beachtet werden, dass die Belange des Denkmalschutzes über anderen gesetzlichen Anforderungen stehen können. Glücklicherweise gibt es technische und kreative Lösungen, um Denkmal- und Klimaschutz zu vereinen.

Gewährt der Gesetzgeber gelockerte Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden mit schützenswerter Bausubstanz oder Denkmalschutz, so kann beispielsweise bei Fachwerkfassaden anstelle einer Außendämmung auf eine Innendämmung gesetzt werden. Diese darf dünner ausfallen als bei Standardgebäuden. Auch für die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen gibt es Lösungen. PV-Module können farblich an das Dach angepasst, oder zum Erhalt des Stadtbildes auf der Gebäuderückseite angebracht werden.

Damit das Vorhaben gelingt, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) empfehlenswert. Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erstellen Energieberatende auf das Gebäude zugeschnittene Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen und Heiztechniken – inklusive zeitlicher Einordnung und Kosteneinschätzung. Auf Basis dessen können alle weiteren Entscheidungen getroffen werden. Der iSFP informiert auch über Fördermöglichkeiten. Die Erstellung des iSFP selbst wird mit bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten gefördert.

Wer ein Gebäude mit schützenswerter Bausubstanz oder Denkmalschutz sanieren lassen möchte, kann sich für die Erstellung eines iSFP gerne an die LEA wenden und ein Angebot einholen. Kontaktanfragen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 24.01.2025)

Darum steigen Gaspreise zum Jahreswechsel

2025 beginnt für viele Familien mit steigenden Kosten für ein warmes Zuhause. Diese Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Ursache dafür sind vor allem die angehobenen Netzentgelte für Gasanschlüsse. Dafür gibt es einen plausiblen, für Kunden:innen aber nicht ersichtlichen Grund.

Eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur gibt Verteilnetzbetreibern ab diesem Jahr die Möglichkeit, in Abhängigkeit der geltenden Klimaneutralitätsziele eine frühere Abschreibung ihrer Netze vorzunehmen (in Baden-Württemberg i.d.R. bis 2040, bei Vorlage entsprechender kommunaler Beschlüsse sogar schon bis 2035). Das Verfahren ermöglicht Verteilnetzbetreibern die Vorbereitung auf das geltende Verbot zur Verbrennung fossiler Energieträger ab 2045. Große Teile der Erdgasverteilnetze werden dann nicht mehr benötigt.

Mit der verkürzten Abschreibung sollen die Investitionskosten der Verteilnetzbetreiber bis zum geltenden Klimaneutralitätsziel vollständig durch Netzentgelte refinanziert werden. Dies führt bereits in diesem Jahr zur Steigerung des Preisbestandteils „Netzentgelte“ um bis zu 50 Prozent. Neben steigender Netzentgelte sorgen höhere Gaspreise zusätzlich dafür, dass der Betrieb von Gasheizungen immer unwirtschaftlicher wird. Der steigende CO2-Preis und die immer höheren Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien führen ebenso zu Preissteigerungen, wie die Verknappung des Rohstoffs aufgrund der Sanktionierung russischen Gases.

Trotz funktionierender Gasheizung kann es sich schon heute lohnen, sich über erneuerbare Alternativen zu informieren. Vorausschauendes Planen schafft Sicherheit hinsichtlich Finanzierung und Handwerkerkapazitäten. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf www.lea-lb.de. Steht bei Ihnen ein Heizungstausch an, können Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 17.01.2025)

Arbeitet Ihre Wärmepumpe effizient?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps, worauf es bei der Installation von Wärmepumpen ankommt.

Wer möchte, dass die Wärmepumpe möglichst effizient arbeitet, sollte bereits bei der Planung und Installation das gesamte Heizsystem betrachten. Zu den klassischen Fehlern gehört die Einstellung zu hoher Vorlauftemperaturen. Diese sollten möglichst niedrig sein und 55° nicht überschreiten.
Der Austausch einzelner Heizkörper durch leistungsstärkere Modelle kann hier bereits viel bewirken.  

Als vollwertiges Heizsystem dient die Wärmepumpe auch der Erwärmung des Frischwassers. Bei der korrekten Dimensionierung der Wärmepumpen spielt das individuelle Nutzungsverhalten und die Bewohnerzahl eine wichtige Rolle. Nur durch eine realistische Einschätzung des Warmwasserverbrauchs kann der Heizungsinstallateur korrekt berechnen, wie viel Prozent des Energieverbrauchs der Wärmepumpe auf die Warmwassererzeugung entfällt. Wird der Wert zu gering bemessen, fällt die Dimensionierung der Wärmepumpe insgesamt zu niedrig aus. Die Leistung des Wärmeerzeugers reicht nicht aus, wodurch ein zusätzlicher Heizstab aktiviert wird - es entsteht ein erhöhter Stromverbrauch. Wird die Wärmepumpe zu groß dimensioniert, schaltet sie sich zum Schutz vor Überhitzung immer wieder an und ab. Durch dieses „takten“ entsteht ein schnellerer Verschleiß und die Lebensdauer der Wärmepumpe sinkt.

Individuelle Fragen rund um die Wärmepumpe beantwortet die LEA bei einem kostenlosen Beratungstermin. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 10.01.2025)

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Im Januar stieg der Preis von einer Tonne CO2 von 45 auf 55 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich auch die Energiekosten. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt auf, worauf Sie sich einstellen sollten.

Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer

Wer mit Gas heizt, zahlt im Jahr 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl ist mit 63 Euro brutto mehr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich mehr denn je.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt

Ab Februar 2025 sinkt bei Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaik-Anlage die Vergütung für Einspeisungen ins öffentliche Netz um 1 Prozent. Danach wird sie alle sechs Monate erneut um 1 Prozent reduziert. Wer früh investiert, erhält somit höhere Vergütungssätze. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung mit teilweiser Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung somit auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung ist immer für 20 Jahre garantiert, wodurch langfristige Planungssicherheit entsteht. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich daher nichts.

Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen

Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen seit Januar strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, ist der Weiterbetrieb ohne Nachrüstung unzulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Wer Änderungen an seiner Energieversorgung vornehmen möchte, kann bei der LEA unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 03.01.2025)

Stromspar-Check: Soziale Gerechtigkeit in der Energiewende

Damit die Energiewende gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wie Maßnahmen möglichst sozial gestaltet werden können.

Einige Kosten des Wandels hin zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung, treffen Haushalte mit geringem Einkommen stärker als wohlhabendere Menschen. Insbesondere steigende Strompreise machen bei Geringverdienenden einen überdurchschnittlich großen Anteil des Haushaltseinkommens aus. Sparsamere Geräte sind gleichzeitig unerschwinglich.

Das kostenlose Angebot “Stromspar-Check“ unterstützt daher die Menschen, die Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, oder andere Sozialleistungen beziehen. Unsere Stromspar-Checker:innen besuchen die Ratsuchenden direkt in Ihrem Zuhause. Sie hören zu, geben Ratschläge, stoßen Verhaltensänderungen an und installieren Energiesparhilfen. Häufig treffen Sie dabei auf Menschen mit bewegenden Schicksalen – darunter Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose oder geflüchtete Menschen mit ihrer Familie.

Am Standort Ludwigsburg konnte unser Team seit 2020 mehr als 500 Stromspar-Checks durchführen. Durch ausgegebene Soforthilfen wie LEDs, Wasserspar-Duschköpfe oder schaltbare Steckerleisten konnten so 924.329 kWh Strom eingespart werden. Die CO2-Einsparung beläuft sich inklusive des Tausches von Kühlgeräten, auf knapp 800 Tonnen Kohlenstoffdioxid. Jeder Stromspar-Check ist somit ein messbarer Gewinn für den Klimaschutz und reduziert Energiearmut im Landkreis Ludwigsburg. Damit die Energiewende für alle machbar ist.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Landkreis Ludwigsburg die Unterstützung des Projekts für 2025 eingestellt. Damit der Stromspar-Check weiterhin von möglichst vielen Familien in Anspruch genommen werden kann, hat die LEA einen Spendenaufruf gestartet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.lea-lb.de. Terminvereinbarungen für einen Stromspar-Check erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-024.

(Mitteilung vom 13.12.2024)

Heizkörper optimal einstellen und Energie sparen

Die Heizperiode hat begonnen. Mit diesen Tipps können Energiekosten ganz einfach reduziert werden:

Heizkörper abstauben und freihalten

Bereits eine dünne Staubschicht kann die Leistung der Heizung um bis zu 10 Prozent verringern.
Auch das Zustellen mit Möbeln führt dazu, dass warme Luft hinter den Gegenständen angestaut und nicht gleichmäßig im Raum verteilt wird.

Heizkörper entlüften

Wenn Heizkörper nicht richtig oder unterschiedlich warm werden und Gluckergeräusche zu hören sind, befindet sich eventuell Luft im System. Mit einem Entlüfterschlüssel kann die Luft aus dem heißen Heizkörper abgelassen und der Energieverbrauch gesenkt werden.

Wasserdruck überprüfen

Jede Heizungsanlage benötigt für die optimale Leistung einen bestimmten Wasserdruck. Dieser wird vom Hersteller angegeben. Ist er zu niedrig, wird die Wärme ungleichmäßig verteilt und die Heizkörper bleiben kalt. Außerdem kann Luft ins System eindringen, wodurch Korrosionsschäden entstehen können. Die meisten Wärmeerzeuger sind mit einer Messeinrichtung versehen, die Auskunft über den Wasserdruck im Heizungsnetz gibt - das Manometer. Bewegt sich die rote Nadel des Manometers im grünen Bereich, ist das ein gutes Zeichen. Außerhalb des Bereichs, ist der Druck zu niedrig oder zu hoch.

Thermostat richtig einstellen

Stufe 1 eines herkömmlichen Thermostats entspricht einer Temperatur von etwa 12, Stufe 5 etwa 28 Grad. Jedes Grad mehr erhöht Ihren Energieverbrauch um knapp 6 Prozent. Häufig werden Heizkörper viel zu hoch eingestellt. Im Wohnzimmer sind wohlige 20 Grad meist völlig ausreichend, im Schlafzimmer 18 Grad. Zudem lassen sich Kosten einsparen, indem Thermostate nachts und vor Verlassen der Wohnung runtergedreht werden. Gleiches gilt beim Lüften.

(Mitteilung vom 08.11.2024)

Macht eine Wärmepumpe in meinem Gebäude Sinn?

Wer unsicher ist, ob eine Wärmepumpe im eigenen Zuhause effizient betrieben werden kann, findet mit dem Beratungsangebot der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. Antworten auf seine Fragen.

Wärmepumpen auch für ältere Gebäude geeignet

84 Prozent aller Emissionen im Privathaushalt entfallen auf die Wärmeversorgung. Um diese Einsparpotenziale zu nutzen, leitete die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Wärmewende ein. Wer alte Heizungen auf erneuerbare Energiequellen umrüstet, wird derzeit mit hohen Förderungen unterstützt. In Gebieten ohne (geplante) zentrale Wärmeversorgung gelten Wärmepumpen als Schlüsseltechnologie der Umrüstung. Während sie im Neubau längst verbreitet sind, liegt ihr Anteil bei Bestandsgebäuden bisher lediglich bei 7 Prozent. Dabei können Wärmepumpen mit ein paar Kniffen in den meisten Gebäuden effizient betrieben werden – auch wenn diese älter sind. Wer herausfinden möchte, ob die Wärmepumpe für das eigene Zuhause infrage kommt, kann sich von der LEA beraten lassen.

Mit der LEA die passende Heiztechnik finden

Bei der kostenlosen „Einstiegsberatung Heizung“ werden Ihre persönlichen Fragen ganz unkompliziert am Telefon oder per Videocall beantwortet. Stellt sich dabei heraus, dass ein Termin vor Ort notwendig ist, kommen die Energieberatenden der LEA bei einem Folgetermin direkt zu Ihnen nach Hause. Sie überprüfen Ihre Ausgangssituation und führen Messungen durch, um herauszufinden, ob eine Wärmepumpe effizient arbeiten kann. In einem Kurzbericht werden die Ergebnisse des Checks, sowie Empfehlungen für die bestmögliche Heiztechnik für das Gebäude festgehalten. So erhalten Sie Klarheit über Ihre zukünftige Wärmeversorgung.

(Mitteilung vom 08.11.2024)

Heizkostenabrechnung: Vermietende erstmals an CO2-Kosten beteiligt

Für den Abrechnungszeitraum 2023 gilt zum ersten Mal das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich geändert hat.

Wer mit Öl und Gas heizt, bezahlt seit 2021 einen CO2-Preis. Durch ihn sollen die realen Kosten des Kohlendioxidaustoßes abgebildet und finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten geschaffen werden. Da Mietende zwar Einfluss auf ihr eigenes Heizverhalten haben, aber nicht auf die Art der Energieerzeugung und energetische Qualität des Gebäudes, werden die CO2-Kosten mit den aktuellen Heizkostenabrechnungen erstmals auf beide Parteien aufgeteilt. Dadurch sollen Vermietende zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes motiviert werden. Die Aufteilung basiert auf einem Stufenmodell. Bei Gebäuden mit niedrigem energetischen Sanierungsstand, müssen Vermietende bis zu 95 % der CO2-Kosten tragen. Bei einem sehr energieeffizienten Gebäuden, tragen die Mietenden den CO2-Preis.

Vermietende müssen die anteiligen CO2-Kosten berechnen und in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die Brennstoffemissionen in Kilogramm Kohlendioxid werden der Rechnung des Brennstofflieferanten entnommen. Der eigene Anteil wird von den Heizkosten der Mietenden abgezogen. Heizkostenabrechnungen sollten daher gründlich überprüft werden. Miethäuser, die mit Fernwärme beheizt werden, beteiligen sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind. Mietende die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser selbst beziehen, können den Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen und sich erstatten lassen. Hierfür gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen, beispielsweise beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Hausbesitzende, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei bei der LEA Informationen einholen. Terminvereinbarung erfolgen unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 13.09.2024)

Heizungsförderung: ab jetzt für alle Wohngebäude

Seit dem 27. August 2024 sind auch Besitzer:innen von Mietwohnungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) antragsberechtigt. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt dazu ein, bei Unklarheiten die kostenlose Energieberatung wahrzunehmen.

Um den Ausbau klimafreundlicher Heizungen voranzutreiben, winken beim Heizungstausch staatliche Förderungen sowie Ergänzungskredite. Beantragt wird die Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da die Antragstellung gestaffelt freigeschaltet wurde, konnte die Förderung bislang nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und anschließend für Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser beantragt werden. Ab jetzt ist auch die letzte Antraggruppe freigeschaltet. Dazu zählen:

  • Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer:innen von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden

Gefördert wird neben dem Einbau von effizienten Heizsystemen auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Neben einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent, ist die Beantragung mehrerer Boni möglich. Dazu zählen vor allem der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus. Unabhängig von der Antragstellergruppe ist maximal ein Zuschuss von 70% möglich. Den Ergänzungskredit für Wohngebäude gibt es nur in Kombination mit einer Zuschusszusage. Eine alleinige Beantragung ist nicht möglich. Eine ausführliche Übersicht über die beschriebenen Förderungen finden sich auf: www.lea-lb.de/single-post/beg-2024

Wer Fragen zur Antragsstellung oder den unterschiedlichen Boni und Förderkonditionen hat, kann eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Bei einem kostenlosen Erstgespräch, beantworten die Expert:innen der LEA persönlichen Fragen rund um den Heizungstausch. Termine können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbart werden.

(Mitteilung vom 23.08.2024)

Fördersätze für Energieberatung angepasst

Seit dem 07. August 2024 gelten neue Fördersätze für die Energieberatung. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich konkret ändert.

Aufgrund der hohen Nachfrage, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Fördersätze für Beratungshonorare bei der Energieberatung für Wohngebäude reduziert und die Höchstfördersummen angepasst. Trotz der erfolgten Kürzungen ist die Förderlandschaft für energetische Sanierungsmaßnahmen weiterhin attraktiv und eine Energieberatung vorab empfehlenswert. Mit dem Fachwissen in Bauphysik und Anlagentechnik bereitet diese eine sinnvolle und energieeffiziente Sanierung vor. Das spart kurzfristig Baukosten und dauerhaft Energie.

Für alle Förderanträge, die ab dem 07. August 2024 eingereicht werden, gelten folgende Fördermöglichkeiten:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro
  • Mehrfamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro
  • Zusätzlich für Wohnungseigentümergemeinschaften: einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung

Der Fokus der Förderungen ist nun stärker in Richtung Umsetzung gerückt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt in voller Höhe erhalten. Teil der Förderung sind umfassende Sanierungen zu Effizienzgebäuden, als auch Einzelmaßnahmen. Wer beispielsweise sein Fenster austauschen möchte, bekommt darauf weiterhin 15 % (von maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Nach Abschluss einer geförderten Energieberatung, steigt mit Sanierungsfahrplan-Bonus der Fördersatz auf 20 % (von maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr).

Als Energieagentur vor Ort, bietet die LEA allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Erstberatungen an. Dabei können auch Fragen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beantwortet werden. Eine Terminvereinbarung erfolgt unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 09.08.2024)