LEA-Energieberatung: Stadt Steinheim an der Murr

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Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim

Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.

Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Die LEA informiert:

FÖJ: Starkmachen für Umwelt und Klima

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. bietet im Rahmen eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) einen Blick hinter ihre Kulissen. Wer für Klimaschutz brennt und sich aktiv für eine nachhaltigere Zukunft einsetzen möchte, ist hier genau richtig.

Als Kompetenzzentrum für Klimaschutz im Landkreis Ludwigsburg möchte die LEA auch junge Menschen für den Schutz unserer Umwelt und des Klimas begeistern. In diesem Zuge vermitteln die Pädagoginnen der LEA mit einem umfangreichen Bildungsprogramm Wissen über Klimawandel, Energiesparen und erneuerbare Energien an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es geht vor allem darum, Handlungskompetenz für den ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz aufzubauen. Wer jetzt noch tiefer eintauchen möchte, kann nach der Schulzeit ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bei der LEA absolvieren.

Während die Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit bereits vergeben ist, bietet die LEA mit einem weiteren FÖJ die Möglichkeit, an Projekten in der Umweltbildung mitzuwirken. Dazu gehört die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Workshops, aber auch Bürotätigkeiten, wie Materialerstellung, Recherche oder die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen.

„An der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat mir am besten die Herausforderung gefallen, komplexe Umweltthemen kreativ und spielerisch zu vermitteln“, erinnert sich Therelin Haag an ihre Aufgaben als FÖJlerin bei der LEA. „Dabei konnte ich meine eigenen pädagogischen Fähigkeiten zum ersten Mal so richtig austesten. Das hat mir viel Klarheit darüber gegeben, wie ich mich beruflich weiterentwickeln möchte.“

Das FÖJ ist für den Zeitraum September 2024 bis August 2025 zu besetzen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 15. August möglich.

Fragen zum FÖJ beantwortet Anja Noël, Projektleitung Umweltbildung bei der LEA, unter Telefonnummer: 07141 / 68893-026 oder anja.noel(@)lea-lb.de. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es auf www.lea-lb.de/stellenangebote.

(Mitteilung vom 19.07.2024)

Stipendium im kommunalen Klimaschutzmanagement

Im September startet das jährliche Fortbildungsprogramm „Kommunaler Klimaschutz“ der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. Erwerbslose können sich auf ein Vollstipendium im Wert von 2.690 € bewerben.

Städten und Gemeinden kommt als Planungs- und Genehmigungsbehörden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine zentrale Rolle zu. Um Personen für das Klimaschutzmanagement in Kommunen auszubilden, bietet die LEA regelmäßig eine Fortbildung an. Erwerbslose haben jetzt die Chance, die Fortbildung als Weiterbildungsmöglichkeit zu nutzen und können sich bis zum 19. August auf ein Vollstipendium bewerben. Das Stipendium vereinfacht Interessierten den Einstieg in den kommunalen Klimaschutz als berufliches Tätigkeitsfeld und soll Kommunen zukünftig wertvolles Fachpersonal für die Energiewende zur Verfügung stellen.

Mithilfe der LEA im kommunalen Klimaschutz durchstarten

Die Fortbildung bietet einen Überblick über die Aufgaben im kommunalen Klimaschutz- und Energiemanagement. Teilnehmende werden in die konkrete Umsetzung der Energie- und Wärmewende eingeführt und erschließen Lösungsansätze klimagerechter Mobilität. Ergänzt wird dies um Schlüsselkompetenzen wie Projekt- und Zeitmanagement. Das Bildungsangebot umfasst zwölf Schulungstage und findet vom 10.09.2024 bis zum 22.02.2025 statt. Zudem unterstützen wir den Stipendiaten oder die Stipendiatin durch eine individuelle Betreuung während der Teilnahme und beim Bewerbungsprozess für kommunale Stellenausschreibungen.

So können Sie sich für ein Stipendium bewerben

Für das Stipendium können sich alle Menschen bewerben, die derzeit erwerbslos oder geringfügig beschäftigt sind. Interessierte können ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Motivationsschreiben bis zum 19.08.2024 online an bewerbung(@)lea-lb.de einsenden. Ausführliche Informationen zum Stipendium und Bewerbungsablauf finden Sie auf http://www.lea-lb.de/single-post/stipendium-2024.

(Mitteilung vom 15.07.2024)

Machen Sie Ihr Zuhause fit für den Urlaub

Mit nur wenigen Handgriffen lässt sich das eigene Zuhause vor einer Urlaubsreise in den Energiesparmodus versetzen. Mit den Tipps der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. sparen Sie jede Menge Energie und helfen dabei, das Klima zu schützen.

Stecker ziehen und Geräte abschalten
Wer vor der Abreise nicht benötigte, elektrische Geräte ausschaltet oder deren Stecker zieht, kann eine Menge Energie sparen. Auch im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Wer Steckdosenleisten mit Schaltern verwendet, kann elektrische Geräte bequem per Knopfdruck ausschalten.

Kühlschrank enteisen
Bei sehr langer Abwesenheit kann es sich lohnen, den Kühlschrank zu enteisen und während der Abwesenheit auszuschalten. Nach der Rückkehr läuft der Kühlschrank ohne die Eisschicht dann sogar effizienter. Wer ein Kühlgerät mit No-Frost-System besitzt, spart sich diesen Schritt.

Heizungsanlage in den Urlaub schicken
Spätestens jetzt sollte die Heizungsanlage auf Sommerbetrieb gestellt werden. So wird die Heizungspumpe abgestellt und Strom gespart.

Warmwasserzirkulation ausschalten
In Ein- und Zweifamilienhäusern empfiehlt es sich, die Warmwasserzirkulation auszuschalten. Nach dem Urlaub sollte aus hygienischen Gründen das Wasser einmalig auf 70 Grad Celsius aufgeheizt werden.

Für alle Fragen rund um Energie und Klimaschutz bietet die LEA regelmäßige Beratungstermine. Die Erstberatung ist für alle Bürger:innen kostenlos. Termine können direkt bei der LEA unter Telefonnummer: 07141 – 688 930 vereinbart werden. Über unseren Newsletter informieren wir zudem alle zwei Monate über aktuelle Energiethemen und weisen auf anstehende Online-Seminare hin. Eine Anmeldung erfolgt über www.lea-lb.de/newsletter.

(Mitteilung vom 04.07.2024)

Steuertipps für Photovoltaikanlagen

Kennen Sie alle Steuerregeln für Ihre PV-Anlage? Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt für Antworten auf alle Steuerfragen zum kostenlosen Online-Seminar ein.

Wer eine PV-Anlage betreibt, hat häufig Stromüberschüsse, die ins Netz eingespeist werden. Als Gegenleistung erhält man eine Einspeisevergütung. Da der Strom verkauft wird, ist er steuerrechtlich dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zuzuordnen. Um Privatpersonen die Anmeldung eines Gewerbebetriebs zu ersparen, wurden Regelungen eingeführt, die den Betrieb von PV-Anlagen ab dem Steuerjahr 2022 auch ohne aufwändige Bürokratie ermöglichen.

Diese PV-Anlagen sind seit 2022 von der Einkommenssteuer befreit:

  • Private PV-Anlagen auf Wohn- und Nebengebäuden wie Carports oder Garagen
  • Einfamilienhäuser bis 30 Kilowatt-Peak und Mehrfamilienhäuser bis 15 Kilowatt-Peak je Wohneinheit
  • Betreibt eine Steuerperson mehrere Solaranlagen, dürfen diese in Summe eine Gesamtleistung von 100 Kilowatt-Peak nicht überschreiten. Ehepaare gelten als zwei Steuerpersonen. Tipp: Über die Gründung einer Ehegatten-GbR kann sogar eine dritte Steuerperson gebildet werden.

Wichtig: Durch die Befreiung von der Einkommenssteuer, können private PV-Anlagen nicht mehr steuerlich abgeschrieben oder als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Wertvolle Steuertipps bei kostenlosem Online-Seminar

Auch bei der Umsatzsteuer wird es einfacher. Seit 2023 gilt hier ein Steuersatz von null Prozent. Was das für die Steuererklärung bedeutet und was hinter Begriffen wie „Kleinunternehmerregelung“ steckt, erfahren Sie von 18:00 bis 19:45 Uhr beim kostenlosen Online-Vortrag „Durchblick im Steuerdschungel - Steuertipps zu PV-Anlagen“ am 10.07.2024. Dort gibt Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V., wertvolle Steuertipps rund um Photovoltaik und erklärt, worauf bei Angeboten, Rechnungen und Handwerksleistungen geachtet werden sollte. Eine Anmeldung ist unter www.lea-lb.de/termine möglich.

(Mitteilung vom 28.06.2024)

5 Tipps zum Schutz vor Hitze

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wie man trotz Sommerhitze einen kühlen Kopf bewahrt.

Wer eine Bestandsimmobilie energetisch modernisieren will, muss einiges beachten. Auch der Hitzeschutz rückt durch die Zunahme von Hitzetagen in den Fokus. Beim Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz den sommerlichen Wärmeschutz bereits vor: Er muss bei Planung und Bau berücksichtigt werden. Die LEA gibt Tipps, wie man durch Baumaßnahmen und smartes Verhalten, die sommerliche Hitze aus dem Haus verbannt:

  1. Richtig Lüften: Fenster und Türen tagsüber schließen. Gelüftet wird nur, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Innentemperatur. Beispielsweise spät abends, nachts oder früh morgens. Fenster immer weit öffnen, um für Durchzug zu sorgen.
  2. Sonnenschutz anbringen: Türen und Fenster lassen besonders viel Hitze ins Haus. Außen angebrachte Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, sind immer effizienter als Systeme im Hausinneren. Weiße oder reflektierenden Oberflächen mit geringer Transparenz sind besonders effektiv. Je höher die Reflexion, desto besser der Hitzeschutz.
  3. Fensterverglasung beachten: Je kleiner der sogenannte g-Wert des Fensters, desto weniger Wärmeenergie dringt durch die Verglasung nach innen.
  4. Richtig Dämmen: Die Wärmedämmung reduziert die Wärmeleitung ins Gebäudeinnere. Vor allem im Dachgeschoss macht eine gute Dämmung den entscheidenden Unterschied.
  5. Helle Farben und Begrünung: Weiße oder helle Flächen reflektieren die Sonnenstrahlung besser als Dunkle und haben einen positiven Einfluss auf das Mikroklima im Freien. Noch wirksamer ist es, Fassade, Balkon oder Terrasse zu begrünen. Pflanzen spenden Schatten, verdunsten Wasser und kühlen so die Umgebung.

Wer sich selbst oder seine Mieter:innen zukünftig vor extremer Hitze schützen möchte, kann unter Telefonnummer: 07141 688 930 einen Termin zur kostenlosen Energieberatung vereinbaren. Dort beantworten Expert:innen der LEA persönliche Fragen zum baulichen Wärme- und Hitzeschutz.

(Mitteilung vom 21.06.2024)

20 Jahre Solarenergie: was tun, wenn die Einspeisevergütung endet?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert, wie es nach Ablauf der EEG-Förderung mit PV-Anlagen weitergeht.

Zwanzig Jahre lang gibt es die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Wer früh in erneuerbare Energien investiert hat, nähert sich einer sogenannten Ü20 PV-Anlage. Viele dieser Anlagen erzeugen trotz des Alters noch zuverlässig Strom. Wir zeigen, wie es weitergeht, wenn der Förderzeitraum endet.

Weiterhin einspeisen

Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett ins Stromnetz ein. Das dürfen sie auch weiterhin. Allerdings ändert sich die Vergütung durch den Netzbetreibenden. Sie fällt in den meisten Fällen geringer aus als die EEG-Förderung und ist vom sogenannten Jahresmarktwert Solar (JW Solar) abhängig – dem Preis, den der Solarstrom über das Jahr betrachtet an der Strombörse wert war. Der JW Solar wird immer zu Beginn eines Jahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht. 2023 lag er bei 7,2 ct/kWh, in 2024 wird der Wert voraussichtlich noch etwas sinken. Daher lohnt es sich, eine möglichst große Menge des erzeugten Stroms selbst zu nutzen. 

Solarstrom selber nutzen 

Die eigene PV-Anlage auf Eigenversorgung umzustellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen, ist daher eine attraktive Alternative. Damit der Solarstrom vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.

Wer Fragen zur Umrüstung oder rund um das Thema Solarenergie hat, kann die kostenfreie Energieberatung der LEA in Anspruch nehmen und unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen Termin vereinbaren.

(Mitteilung vom 14.06.2024)

Bereit fürs STADTRADELN?

Vom 1.–21. Juli ist wie jedes Jahr STADTRADELN angesagt. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. informiert alle „Radlosen“ über Möglichkeiten des Fahrrad-Leasings.

Mit dem Dienstrad zur Arbeit und durch den Alltag
Der Wettbewerb STADTRADELN steht für nachhaltige Mobilität und Teamgeist. Daher machen auch Mitarbeitende der LEA mit und sammeln fleißig klimafreundliche Kilometer. Einige nutzen dafür ihr geleastes Dienstrad. Egal ob klassisch oder als E-Bike, Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber ist eine tolle Möglichkeit, vergünstigt ans eigene Rad zu kommen.

In wenigen Schritten zum Leasing-Rad
Das Prinzip ist einfach: Angestellte suchen sich bei einem Partner-Händler des Leasing-Anbieters ein Fahrrad aus und der Arbeitgeber übernimmt das Leasing. Im Allgemeinen, gibt es zur Finanzierung zwei Optionen. Bei der Gehaltsumwandlung bezahlen Angestellte die monatliche Rate vom Bruttolohn. Dadurch sinken Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem wird die private Nutzung des Dienstrads steuerlich bezuschusst. Damit kann die Ersparnis bis zu 40% vom Privatkauf betragen. Einige Arbeitgeber bezuschussen die Rate und machen das Radeln somit noch attraktiver. Übernimmt er die Leasingrate sogar komplett, spricht man von einem Gehaltsextra. Bei dieser Finanzierungsoption entfällt die Steuer für die private Nutzung komplett. Das Fahrrad ist für Arbeitnehmende kostenlos.

Große Vorteile auch für Arbeitgeber
Mit dem Dienstrad-Leasing wird Mitarbeitermotivation und -gesundheit gefördert und gleichzeitig der CO2-Ausstoß reduziert. Dazu kommt die kostenneutrale und einfache Umsetzung des Rahmenvertrags. Deshalb sind Arbeitgeber immer häufiger bereit, ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Sollte der eigene Arbeitgeber noch kein Fahrrad-Leasing anbieten, ist Initiative durch Arbeitnehmende gefragt – Arbeitgeber überzeugen und mit dem eigenen Dienstrad beim STADTRADELN antreten.

(Mitteilung vom 10.06.2024)

Vielseitiger Einsatz für Wärmepumpen

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über die umfangreichen Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser.

Wärmepumpen haben sich im Neubau durchgesetzt. Hier liegt ihr Anteil im Jahr 2023 bei 57%. Im Bestand sieht es anders aus. Von den ca. 24 Millionen installierten Wärmeerzeugern werden immer noch 78% fossil betrieben. Der Anteil an Wärmepumpen liegt hier gerade mal bei 7% und die 3,3 Millionen Mehrfamilien-Bestandsbauten werden nur mit einem Anteil von rund 3% damit beheizt.

Technische Lösungen für Besonderheiten im Mehrfamilienhaus

Aus technischer Sicht sind Wärmepumpensysteme für jeden Gebäudetyp geeignet. Leider werden sie in Mehrfamilienhäusern selten eingesetzt. Herausforderungen, wie eine enge Bebauung in innerstädtischen Gebieten, dezentrale Systeme wie Gasetagenheizungen oder Einzelöfen, sowie hohe Temperaturen bei der zentralen Trinkwarmwassererwärmung, wirken oft abschreckend. Doch Wärmepumpen lassen sich dank einer Vielzahl technischer Lösungen auch unter diesen Voraussetzungen umsetzen. Von zentralen Wärmepumpen im Heizungskeller, über dezentrale Alternativen für Etagenheizungen bis hin zu vernetzen Systemen für mehrere Gebäude gibt es für fast alle Mehrfamilienhäuser eine passende Lösung.  

Großes Potenzial für Erneuerbare Energien

Jede dritte Heizungsanlage in Mehrfamilien-Bestandsbauten ist über 20 Jahre alt. Hier können jetzt die Weichen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gestellt werden. Fragen zu Wärmequellen, passenden Wärmeerzeugern und dem richtigen Gesamtsystem für das jeweilige Mehrfamilienhaus sind komplex. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem anstehenden Heizungstausch lohnt sich, um eine optimale und zukunftsfähige Lösung zu entwickeln.

Die LEA e.V. unterstützt Bürger:innen im Landkreis bei Fragen rund um die passende Heiztechnik. ­Egal ob Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, wer konkrete Fragen zum Heizungstausch hat, kann unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 04.06.2024)

Geht nicht, gibt’s nicht: Bürger:innen teilen ihren Weg zur Wärmepumpe in neuem Online-Portal

Sie sind unsicher, ob und wie in Ihrem Bestandsgebäude eine Wärmepumpe Platz finden soll? Dann empfiehlt Ihnen die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. das neue Internetportal „So geht’s mit Wärmepumpen“ des Umweltbundesamtes. Hier finden Hausbesitzende Best-Practice-Projekte rund um die Wärmepumpe und können clevere Lösungsansätze für Bestandsgebäude teilen.  

Gemeinsam für die Wärmewende

Wärmepumpen sind für fast alle Wohngebäude eine effiziente und zukunftssichere Technologie für die Wärmeversorgung. Dennoch stehen einige Hausbesitzende vor individuellen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Das Portal „So geht’s mit Wärmepumpen“ gibt Bürger:innen einen Ort, um individuelle Lösungswege auszutauschen. Denn in den meisten Fällen ist man mit seinem „Problem“ nicht allein und jemand anderes hat vielleicht schon längst eine praktikable Lösung dafür gefunden.

Von der Nachtspeicherheizung zur Wärmepumpe

Erste Beispielprojekte sind bereits auf dem Portal zu finden. So erklärt Bernd Gewiese aus Baden-Württemberg ausführlich, wie er seine teure Nachtspeicherheizung 2019 durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgetauscht hat. Zusätzlich installierte er eine Photovoltaikanlage und konnte die Heizkosten des gesamten Gebäudes dadurch um über 80 Prozent senken.

Mitmachen und Wissen teilen

Für einen möglichst hohen Nutzen des Portals sind nun Hauseigentümer:innen, aber auch Handwerksbetriebe und Planer:innen gefragt, ihre Erfahrungen zu teilen. Interessierte können sich ab sofort Inspiration für die Planung ihrer Wärmepumpe holen, oder eigene Projekte mit Bildern und Kurzbeschreibung auf der Website des Umweltbundesamtes hochladen: www.umweltbundesamt.de/so-gehts-mit-waermepumpen-mitmachen.

(Mitteilung vom 16.05.2024)

Tipps zur Heizkostenabrechnung

Mit dem Ende der Heizperiode flattern schon bald die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Verstecken sich darin Fehler, werden sie teuer bezahlt. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf bei der Heizkostenabrechnung zu achten ist.

Was ist der Abrechnungszeitraum?
In jeder Abrechnung sollten Mietende überprüfen, ob der korrekte Zeitraum angegeben ist. Er beträgt in der Regel ein Jahr und schließt nahtlos an die vorige Abrechnung an.

Gibt es eine Frist für die Jahresabrechnung?
Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermietende zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel nicht nachgezahlt werden.

Was darf abgerechnet werden?
Neben dem verbrauchten Brennstoff, dürfen Vermietende auch die Nebenkosten der Heizungsanlage umlegen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten der Bedienung, Reinigung oder Wartung. Auch Kosten für Messdienstleistungen oder Erfassungsgeräte können auf Mietende verteilt werden. Reparaturkosten dürfen nicht abgerechnet werden.

Welche Kosten werden nach Verbrauch umgelegt?
Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung zu 50-70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohneinheit abgerechnet werden. Die übrigen 30-50 Prozent werden über einen Verteilerschlüssel (Wohnfläche oder umbauter Raum) umgelegt. Dieser Schlüssel wird im Mietvertrag festgehalten und darf nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Mietende müssen vorab darüber informiert werden.

Darf der Energieverbrauch für leer stehende Wohnungen auf andere Mieter:innen umgelegt werden?
Nein.

Noch Fragen?
Bei individuellen Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung, unterstützt Sie die LEA in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Unter Telefonnummer: 07141 / 688 930 können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren. Weitere Informationen gibt es auf www.lea-lb.de.

(Mitteilung vom 08.05.2024)

Strommessgeräte: Kenne Deinen Stromverbrauch

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps, wie man den Stromverbrauch im eigenen Zuhause kinderleicht überblicken und reduzieren kann.

Geräte immer vollständig vom Netz trennen

Elektrogeräte wie Computer, Haushaltsgeräte und Leuchten haben eines gemeinsam: Sie verbrauchen in vielen Fällen auch dann Energie, wenn sie nicht in Betrieb sind. Der Standby-Modus ist ein echter Energiefresser, der in Privathaushalten und im Gewerbe jährlich Kosten in Milliardenhöhe verursacht. Die Geräte vollständig vom Netz zu trennen, ist ein einfacher Lösungsansatz, den jede:r gehen kann. Hilfreich sind dabei Steckdosenleisten, die manuell von Hand oder Fuß abschaltbar sind.

Strommessgeräte ausleihen und Stromfresser aufspüren

Heimliche Stromverbraucher können mit einem Strommessgerät ermittelt werden. Diese Messgeräte zeigen den Energieverbrauch eines Gerätes in Watt an, indem man sie zwischen Steckdose und Gerätestecker schaltet. Gemeinsam mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz stellt das Umweltbundesamt in vielen öffentlichen Bibliotheken Energiekostenmessgeräte zum kostenfreien Ausleihen zur Verfügung. Neben der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg stellen die Bibliotheken in folgenden Kommunen Messgeräte zur Verfügung: Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Erdmannshausen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Ludwigsburg.

Balkonkraftwerke: Strom einfach selber herstellen

Wer noch mehr für Umwelt und Geldbeutel tun möchte, hat die Möglichkeit den eigenen Stromverbrauch ganz oder teilweise mithilfe von Solarenergie abzudecken. Zum Beispiel durch die Installation eines Balkonkraftwerks.

(Mitteilung vom 02.05.2024)

Sonnenstrom mit der eigenen Photovoltaikanlage produzieren

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über Photovoltaikanlagen und lädt zum Online-Vortrag am 15. Mai ein.

Baden-Württemberg ist sonnengeküsst. Damit lohnt sich die Nutzung von Photovoltaik (PV) hier besonders. Zusätzlich könnte schon bald die neue Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung in Kraft treten und Solarenergie noch attraktiver machen. Das kürzlich beschlossene Solarpaket enthält eine deutliche Vereinfachung der Nutzung gemeinschaftlicher Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern, sowie einen starken Abbau bürokratischer Hürden.  

Wer wissen möchte, ob das eigene Dach für eine Solaranlage geeignet ist, kann für eine erste Einschätzung das Solardachkataster vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg nutzen. Nach Eingabe der eigenen Adresse lässt sich in der Karte die Abweichung von der maximal möglichen Sonneneinstrahlung auf dem eigenen Dach anzeigen. Sowohl die Neigung, Ausrichtung, Verschattung und die solare Einstrahlung werden dabei berücksichtigt. Der Link zu dem Online-Tool ist unter www.lea-lb.de/solarenergie zu finden. Die LEA informiert dort außerdem über Photovoltaik, Balkon-PV und Solarthermie sowie den entsprechenden Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Wer weiter in das Thema einsteigen möchte, sollte den Online-Vortrag „Meinen Strom? Mache ich selbst!“ des Energieeffizienzexperten Joshua Lampe am 15.05.2024 von 20:15 bis 21:15 nicht verpassen. Interessierte erfahren, wie sie selbst Strom produzieren können, welche gesetzlichen Regelungen greifen und wie es mit der Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten aussieht. Die Anmeldung ist unter www.lea-lb.de zu finden.

Wer individuelle Fragen zu seinem Dach hat, kann die kostenfreie und unabhängige Online Erstberatung zum Thema Solarenergie der LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 25.04.2024)

Mit Stecker-Solargeräten eigenen Strom produzieren – bald noch einfacher?

Die Fraktionen der Bundesregierung haben sich letzte Woche mit dem Solarpaket auf eine Reform der Photovoltaik-Strategie geeinigt. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, wird die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken noch unkomplizierter. Schon jetzt kann fast jede:r mit kleinem Aufwand eigenen Strom erzeugen und bares Geld sparen.

„Balkonkraftwerke begeistern die Leute.“, weiß Kurt Schüle, Energieberater der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA). „Viele Besitzer:innen der Technik haben eine Riesenfreude daran, den aktuellen Ertrag und die Tagesernte zu checken. Mit jedem Sonnenstrahl wird das E-Bike geladen oder die Waschmaschine angetrieben.“

Möglich ist dies mit Stecker-Solargeräten, auch Balkonmodule genannt. Im Gegensatz zu Dach-Solaranlagen können sie eigenständig an Balkon und Terrasse montiert, oder im Garten aufgestellt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann das Balkonmodul einfach an die reguläre Steckdose angeschlossen werden. So können sie in das Wohnungsstromnetz einspeisen und die dort angeschlossenen Geräte mit Strom versorgen. Reicht der Strom von den Stecker-Solargeräten nicht aus, fließt Strom vom Versorger aus dem Netz dazu. Jährlich können mit Balkon-PV um die 100 Euro Stromkosten eingespart werden – so macht sich das System nach 4 bis 6 Jahren bezahlt und kann mehr als 20 Jahre lang Strom produzieren.

Gut zu wissen: Sobald das Solarpaket der Bundesregierung in Kraft tritt, entfällt viel Bürokratie. Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg und es werden nur noch wenige Daten für das Marktstammdatenregister benötigt.

Die Energieagentur LEA lädt am 14.05.2024 von 18:30 – 20:00 Uhr zum Online-Vortrag „Solarstrom von Balkon und Terrasse“ ein. Dort erklärt Energieberater Kurt Schüle, für wen Solarstrom in Frage kommt, was sich mit dem Solarpaket ändert und inwiefern er sich für Umwelt und Geldbeutel lohnt. Die Anmeldung erfolgt auf der Website der Schiller-Volkshochschule Landkreis Ludwigsburg (Kursnummer: 24A1313ON).

(Mitteilung vom 19.04.2024)

Neue Heizung – was geht?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über die gesetzlichen Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung.

Die Wärmeversorgung macht durchschnittlich 84 Prozent der Emissionen im Privathaushalt aus. Da der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral sein muss, wurde im letzten Jahr das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) novelliert. So wird der Einbau klimaschädlicher Heizungen künftig ausgeschlossen. Neben dem GEG greift in Baden-Württemberg bei einem Heizungstausch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW).

Seit dem 1. Januar 2024 müssen laut GEG in den Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten im Falle eines Heizungstausches großzügige Übergangsfristen. In den Kommunen im Landkreis Ludwigsburg darf bis Juni 2028 eine fossile Heizung eingebaut werden, unabhängig davon, ob eine Wärmeplanung vorliegt. Für neue fossile Heizungen besteht allerdings die Pflicht, ab 2029 sukzessive einen steigenden Anteil Biomethan oder grünen Wasserstoff zu nutzen. Dies ist mit erheblichen Kostenrisiken verbunden. Für Hausbesitzer:innen ist es daher bereits heute sinnvoll, alternative Heizungen wie Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse einzusetzen. Laut GEG sind noch weitere Heizmöglichkeiten zulässig, wie beispielsweise Pelletheizungen. Parallel zum GEG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst und die Fördersätze für erneuerbare Heizungen angehoben.

Unabhängig von der Gesetzgebung des Bundes gilt in Baden-Württemberg weiter das EWärmeG BW mit der Pflicht, bei jedem Heizungstausch mindestens 15 % Erneuerbare Energien einzusetzen oder Ersatzmaßnahmen (z.B. Dämmung, Photovoltaik oder Sanierungsfahrplan) zu ergreifen.

Die LEA informiert ausführlich über die Wärmeversorgung Deutschlands, die GEG-Novelle und die neue Förderkulisse (BEG) in neuen Informationsvideos unter www.lea-lb.de/videos. Wer individuelle Fragen zum eigenen Heizungstausch hat, kann die kostenfreie und neutrale Beratung der LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen. Terminvereinbarung für eine telefonische Erstberatung unter 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 22.03.2024)

Stromspar-Check senkt Energieschulden-Risiko

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über den Stromsparcheck – ein Beratungsangebot für Menschen, die Sozialleistungen beziehen.

Im Landkreis Ludwigsburg wandten sich im letzten Jahr 193 Haushalte an den Stromspar-Check, um ihre Verbräuche und damit die Kosten für Strom, Heizenergie und Warmwasser schnellstmöglich zu senken. „Unsere Stromspar-Helfer haben ca. 30 % mehr Haushalte beraten als im Jahr 2022“ weiß Projektleiterin und Geschäftsführerin Kristine Rinderle von der LEA „und die Nachfrage steigt stetig weiter.“

Allein mit den im Stromspar-Check eingebauten Energie- und Wassersparartikeln sparen alle in 2023 beratenen Haushalte im Landkreis Ludwigsburg durchschnittlich 851 kWh Energie und 13 m3 Wasser pro Jahr. So können die Haushalte mit den kostenlosen Soforthilfen durchschnittlich bis zu 202 € jährlich an Energie- und Wasserkosten sparen und landkreisweit werden ca. 370 Tonnen CO2 über die Lebensdauer dieser Soforthilfen vermieden.

Der kostenlose Stromspar-Check richtet sich an Haushalte, die beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter, BAföG oder andere Sozialleistungen beziehen. Bei ihren Beratungen auf Augenhöhe finden die geschulten Stromspar-Helfer Andreas Rieger und Ralf Eichelbrenner in den Wohnungen lohnende Einsparmöglichkeiten für Strom, Wärme und Wasser. Gefördert wird auch der Tausch eines Kühlgerätes, je nach Haushaltsgröße mit bis zu 200 €.

„Wir freuen uns, mit dem Stromspar-Check effektiv Energieschulden und Armut vorbeugen zu können und gleichzeitig das Klima zu schützen.“ betont Projektmanagerin Dr. Kristina Rang von der LEA. Bereits seit 2020 wird das bundesweite Projekt vom Dachverband der Energieagenturen und dem Caritasverband auch im Landkreis Ludwigsburg umgesetzt.

Wer sich für den Stromspar-Check interessiert, kann unter Telefonnummer: 07141/68893-024 einen Termin für die kostenfreie Beratung vereinbaren. Weitere Informationen sind unter www.lea-lb.de/ssc zu finden.

(Mitteilung vom 04.03.2024)

Photovoltaikanlage aufs Dach: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über die aktuellen Konditionen der Solarstromerzeugung.

Photovoltaik (PV) aufs eigene Dach: „Am besten so viel, wie die Fläche hergibt“ sagt Kurt Schüle, unabhängiger Energieberater der LEA. So leistet man einen großen Beitrag zur Energiewende und wappnet sich für die Zukunft.

Eigenstromverbrauch
„Cleverer Eigenstromverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit“ rät Kurt Schüle. Denn der Strompreis liegt deutlich über dem Preis des selbsterzeugten Solarstroms. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, kann 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde sparen. Der Eigenverbrauch kann mit E-Auto, Batteriespeicher, Wärmepumpe und optimierten Nutzungszeiten elektrischer Geräte deutlich gesteigert werden.

Anlagenkosten sinken
Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Anlage. Nachdem sie in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, werden die Angebote nun wieder günstiger. Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten für jede installierte Kilowattstunde von über 2.000 Euro auf 1.400 bis 1.700 Euro gesunken. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen dieses Jahr bei null Prozent bleiben.

Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaikanlage bei und kann Anschaffungskosten mit refinanzieren. Da die Energiepreiskrise überwunden ist, wird die Einspeisevergütung künftig wieder sinken. Für PV-Anlagen bis 10 kWp, die ab dem 1. Februar 2024 angeschlossen werden, gilt eine 20 Jahre lang gültige Vergütung von 8,1 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Alle sechs Monate steht eine Verringerung für neue Anlagen um ein Prozent an.

Beratungsangebot der LEA
Die LEA bietet eine kostenfreie und unabhängige Online-Erstberatung zum Thema Solarenergie in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an. Termine können telefonisch unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbart werden.

(Mitteilung vom 05.02.2024)

Clever Sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan

Die Beantragung von individuellen Sanierungsfahrplänen ist wieder möglich und damit höhere Förderungen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert.

Energetische Sanierungen, wie etwa der Fenstertausch, erhöhen den Wohnkomfort und führen zu einem geringeren Energiebedarf – gut für Klima, Geldbeutel und die eigene Autarkie. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt sinnvolle Maßnahmen am eigenen Haus und deren Kosten und Fördermöglichkeiten auf. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes können iSFPs nun wieder beantragt werden. Die Erstellung sowie anschließend umgesetzte Maßnahmen werden gefördert.

Um einen iSFP zu erstellen, wertet ein:e Energieberater:in bei einer Vor-Ort-Begehung den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes aus und erstellt daraus ein thermisches Modell. Basierend auf diesem Modell werden Sanierungsvorschläge erarbeitet und jeweils zu erwartende Einsparungen und Kosten berechnet. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan, der Schritt für Schritt zum Effizienzhaus begleitet. Die Maßnahmen werden nicht nur nach Fördermitteln optimiert, sondern auch nach Anforderungen in der tatsächlichen Umsetzung. So wird zum Beispiel bei der Dachsanierung bereits mitgedacht, gegebenenfalls den Dachüberstand zu verlängern, wenn in einem späteren Schritt noch eine Fassadendämmung folgen soll. Gemeinsam mit den Energieberater:innen können Hausbesitzer:innen auf dieser Datengrundlage über die Sanierung entscheiden.

Die Erstellung eines iSFP wird mit bis zu 80 Prozent gefördert, sodass der Eigenanteil meist zwischen 600 bis 1000 € liegt. Darüber hinaus steigen die Sanierungszuschüsse für anschließend umgesetzte Maßnahmen um 5 Prozent.

Zugelassene Energieberater:innen sind unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Die LEA beantwortet offene Fragen in einer telefonischen Erstberatung. Terminvereinbarung unter 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 26.01.2024)

Fördermittel nutzen: Heizungstausch und Sanierung

Seit Anfang 2024 gelten neue Fördersätze in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt finanziell bei der energetischen Sanierung. Gefördert werden mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen und Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie etwa die Fassadendämmung. So können die gesetzlichen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Klimaschutz eingehalten und die steigenden Kosten für fossile Brennstoffe vermieden werden.

Heizungstauschförderung

Bei einem Heizungstausch zu einer klimafreundlichen Heizung winken hohe Förderungen von bis zu 70 %. Diese setzten sich aus der Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem Einkommensbonus zusammen.

Die Antragstellung für Einfamilienhäuser startet ab Ende Februar 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Andere Antragstellergruppen werden im Laufe des Jahres nach und nach freigeschaltet. Doch keine:r muss mit dem Heizungstausch warten - eine Antragstellung nach Maßnahmenstart ist vorerst (bis August 2024) förderunschädlich möglich.

Sanierungsförderung

Anträge für die Sanierungsförderung können weiterhin über das Bafa gestellt werden. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. Dachsanierung, Fassadendämmung oder Fenstertausch werden weiterhin mit 15% gefördert. 5% Bonus extra bekommen alle, die Maßnahmen aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen.

Förderübersichten

Die LEA hat eine Übersicht über die beschriebenen Förderungen erstellt. Diese sind hier zu finden: www.lea-lb.de/single-post/beg-2024.

 

Online-Vortrag zur BEG-Förderungen

Dienstag, der 27.02.2024, 18.00 - 19.30 Uhr

Im Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Anselm Laube, Gebäude-Energieberater und Geschäftsführer der LEA, werden die neuen Förderprogramme vorgestellt. Anmeldung und weitere Informationen unter www.lea-lb.de/termine.

 

(Mitteilung vom 19.01.2024)

Wohnen (fast) ohne Heizbedarf

Passivhäuser bieten behagliches, nahezu autarkes und klimaschonendes Wohnen. Durch die Nutzung von Sonnenenergie kann sogar ein Plusenergiehaus entstehen.

Ein Passivhaus verspricht niedrigste laufende Kosten für die Energieversorgung, vor allem für das Heizen. Die Grundidee: Die besonders gute Isolierung und Luftdichtigkeit sorgen dafür, dass das Gebäude nur wenig Wärme verliert. Das wird durch ein Zusammenspiel aus hoher Qualität der Architektur, Gebäudehülle und Haustechnik erreicht. Die mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung gleicht dann lediglich die niedrigen nicht vermeidbaren Wärmeverluste aus. Ein Wohngebäude entspricht dem Passivhausstandard, wenn ganzjährig ein behagliches Innenklima geboten und dabei folgende drei Kriterien erfüllt werden:

  • Jahresheizwärmebedarf geringer als 15 kWh/m2a
  • Primärenergiekennzahl (Restheizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Haushaltsstrom) kleiner als 95 kWh/m2a
  • Infiltrationsluftwechsel (Luftdichtigkeit) bei 50pa kleiner als 0,6/h

Zum Vergleich: Der Jahresheizwärmebedarf eines unsanierten Altbaus ist im Schnitt rund 15-mal höher. Die Passivhausstandards werden durch fünf Kernmaßnahmen erreicht: Wärmedämmung, Passivhaus-Fenster, Lüftungswärmerückgewinnung, Luftdichtheit des Gebäudes und Wärmebrückenfreiheit.

Passivhausstandards lassen sich je nach individueller Voraussetzung auch im Bestandsgebäude realisieren. Bei einer anstehenden Sanierung sollte ein:e Energieberater:in kontaktiert werden. Diese:r kann im Zuge eines Sanierungsfahrplans beurteilen, welche Möglichkeiten zur Energieeffizienz in dem Gebäude zu welchem Preis umsetzbar sind.

Energieberater:innen sind unter www.lea-lb.de/energieberater-innen-netzwerk aufgelistet. Außerdem bietet die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07141/68893-0.

(Mitteilung vom 11.11.2023)

Heizungsgesetz: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über das geplante Heizungsgesetz.

Der finale Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) liegt nun vor, aber dessen Verabschiedung musste vorerst auf nach der Sommerpause vertagt werden. Doch die Koalition in Berlin gibt das klare Signal, das Gesetz nicht mehr anpassen zu wollen. Möglichst schnell soll Planungssicherheit für Bürger:innen und Kommunen geschaffen werden.

Was steht im neu überarbeiteten Entwurf?

Der Kern des Gesetzes bleibt bestehen: Zukünftig sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch diese Pflicht gilt ab 2024 erstmal nur für Neubaugebiete. In Bestandsgebäuden gibt es verschiedene Ausnahmen, die weiterhin den Einbau von klimaschädlichen Gas- oder Ölheizungen ermöglichen. Falls das Gebäude perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen wird, ist eine fossile Übergangsheizung erlaubt. In allen anderen Fällen ist eine Beratung über „die mögliche Unwirtschaftlichkeit und die ansteigende CO2-Bepreisung“ (§71 Abs. 11 GEG) verpflichtend.

Das Heizen mit Gas wird perspektivisch mit erheblichen Kostensteigerungen einhergehen. Das liegt nicht nur am steigenden CO2-Preis. Neu eingebaute Gasheizungen müssen schrittweise einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Biogas und Wasserstoff als einzige Optionen sind beide knapp verfügbar und kostspielig.

Zu Betonen ist auch: es ist unstrittig, dass ab 2045 keine fossile Heizung mehr betrieben werden darf.

Die genauen Regelungen, die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie den aktuellen Stand zur Entwicklung der Förderlandschaft erläutert die LEA in regelmäßig stattfindenden Online-Informationsveranstaltungen. Die Anmeldung sowie aktuelle Informationen zu den geplanten Veranstaltungen sind auf der Website der LEA unter www.lea-lb.de zu finden.

(Mitteilung vom 07.07.2023)

Wasserstoff im Heizungskeller: weder günstig noch effizient

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über das Potential von Wasserstoff zum Heizen von Gebäuden.

Gasheizungen die Wasserstoff-Ready sind, werden in der aktuellen Debatte immer wieder als eine der Lösungen präsentiert, mit denen die Wärmewende in Deutschlands Ein- und Mehrfamilienhäusern gelingen kann. Doch das Heizen mit Wasserstoff ist prognostisch teurer, aufwändiger und ineffizienter als das Heizen mit einer Wärmepumpe oder mithilfe eines Wärmenetzanschlusses.

Die Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt, genauso wie die Wärmepumpe, Strom aus erneuerbaren Energien. Aufgrund der hohen Umwandlungsverluste wäre der Bedarf an erneuerbarem Strom zur Wasserstoffproduktion laut Fraunhofer Institut ISE fünf- bis sechsmal so hoch wie bei einem auf Wärmepumpen basierenden Heizsystem. Der hohe Bedarf würde sich in der Heizkostenabrechnung niederschlagen und zusätzliche Wind- und Solaranlagen würden deutschlandweit benötigt. Der Import von Wasserstoff ist technisch herausfordernd und ineffizient. Daher wird Wasserstoff absehbar ein knappes und teures Gut bleiben, das vor allem in der Industrie benötigt wird.

Raphael Gruseck, Wärmewendeexperte der LEA: „Überall dort, wo Strom direkt genutzt werden kann, sollte dies auch geschehen. E-Autos haben sich bereits gegen wasserstoffbetriebene Fahrzeuge durchgesetzt. Das besondere an Wärmepumpen ist ihr hoher Wirkungsgrad. Sie erzeugen durch die Nutzung von Umweltwärme drei- bis fünfmal mehr Wärme als Strom verbraucht wird. Diesen unschlagbar hohen Wirkungsgrad erreicht sonst kein Heizsystem.“

(Mitteilung vom 16.06.2023)

Wärmenetze: Erneuerbare Wärme für den ganzen Ort

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. informiert über die Potenziale von Wärmenetzen.

Spätestens durch die Ankündigung, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist das Zeitalter der Gas- und Ölheizungen beendet. Doch was sind gute Alternativen für Hauseigentümer:innen? Neben der Wärmepumpe, die auch im Bestandsgebäuden die fossile Heizung ablösen kann, sind für dicht besiedelte Gebiete besonders Wärmenetze als zuverlässige, preisstabile und emissionsarme Wärmeversorgung zu nennen. Mit einem Wärmenetzanschluss erfüllen Gebäudeeigentümer:innen alle gesetzlichen Anforderungen.

Wärmenetze ermöglichen die Wärmeversorgung von Häusern über unterirdisch verlaufende Rohrleitungen. In einer Heizzentrale wird das Wasser erhitzt und über das Wärmenetz in die Häuser geleitet. Diese Heizzentralen werden heute teilweise mit fossilen Energien betrieben, doch ihren großen Vorteil spielen Wärmenetzes aus, wenn sie mit regenerativen Energien betrieben werden: Ein Mix an erneuerbaren und lokal verfügbaren Wärmequellen, wie zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie, Abwärme oder Biomasse kann im Wärmenetz kombiniert werden. Da Solarthermie besonders flächeneffizient ist, kommt dieser Wärmequelle gerade für den waldarmen und dicht besiedelten Landkreis Ludwigsburg eine große Bedeutung zu. Durch große Wärmespeicher können Unterschiede in Wärmeangebot und -nachfrage über Stunden, Tage oder sogar Monate ausgeglichen werden. Wärmenetze bieten Bürger:innen damit die zukunftsweisende Möglichkeit, mit geringem Aufwand auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Die kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist der Grundstein für einen Wärmenetzausbau vor Ort. Die LEA begleitet als regionale Beratungsstelle Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der KWP. Weitere Informationen zu dem Angebot der LEA sind unter www.lea-lb.de zu finden.

(Mitteilung vom 28.04.2023)