Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.
Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim
Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.
Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.
Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Informationen zur energetischen Gebäudesanierung
Auf diesen Internetseiten finden Sie neutrale und unabhängige Informationen rund um energetische Gebäudesanierungen:
- Zukunft Altbau: "Alle Infos zur energetischen Gebäudesanierung"
- Kauf und Erbschaft von Immobilien: Haus-Kaufen-Erben
- Förderungen: Zukunft Altbau und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Informationen zum Herunterladen: Publikationen Zukunft Altbau
- Kontakt zu Energieagenturen und Energieberatenden: Gute Energieberatung in Ihrer Nähe
Die LEA informiert:
Klima.Länd.Tage: Die häufigsten Fragen rund um die Energiewende
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lässt die Klima.Länd.Tage Revue passieren. Energieberaterin Maren Mittelbach gibt Auskunft über Themen, die die Bürgerschaft im Landkreis beschäftigt haben.
Erhalte ich finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch?
Wer seine alte Heizung gegen eine Anlage austauscht, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse beantragen. Maximal werden bis zu 70% der Gesamtkosten erstattet. Wer die jeweiligen Kriterien erfüllt, kann neben 30% Basisförderung zusätzliche Boni erhalten.
Funktionieren Wärmepumpen auch bei älteren Gebäuden?
Ob eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann hängt vor allem von der Vorlauftemperatur ab. Diese sollte nicht höher als 55° C sein. Meist reichen ein paar Kniffe, wie der Austausch einzelner Heizkörper, damit die Pumpe effizient arbeitet – auch in alten Gebäuden. Für zuverlässige Einschätzungen sollte allerdings ein Energieexperte herangezogen und eine Heizlastberechnung durchgeführt werden.
Benötigt man eine PV-Anlage, um Wärmepumpen effizient zu betreiben?
Wärmepumpen können auch ohne Photovoltaik-Anlage effizient betrieben werden. Dennoch profitiert die Wärmepumpe von einer PV-Anlage und umgekehrt. In Kombination spart man für den Betrieb der Wärmepumpe Strom aus dem Netz und erhöht gleichzeitig den Eigenverbrauch der PV-Anlage.
Welche Sanierungsmaßnehmen machen am meisten Sinn?
Das hängt von einer Vielzahl an Faktoren wie der Verfügbarkeit finanzieller Mittel, gesetzlicher Vorgaben oder dem Alter Ihres Gebäudes ab. Einen Überblick liefert ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser bringt notwendige Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge und gibt Auskunft zu Kosten und Fördermöglichkeiten.
Individuelle Antworten auf Ihre Energiefragen erhalten Sie bei einer kostenlosen Energieberatung der LEA. Termine können unter Telefonnummer: 07141 688930 vereinbart werden.
(Mitteilung vom 11.10.2024)
Heizkostenabrechnung: Vermietende erstmals an CO2-Kosten beteiligt
Für den Abrechnungszeitraum 2023 gilt zum ersten Mal das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich geändert hat.
Wer mit Öl und Gas heizt, bezahlt seit 2021 einen CO2-Preis. Durch ihn sollen die realen Kosten des Kohlendioxidaustoßes abgebildet und finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten geschaffen werden. Da Mietende zwar Einfluss auf ihr eigenes Heizverhalten haben, aber nicht auf die Art der Energieerzeugung und energetische Qualität des Gebäudes, werden die CO2-Kosten mit den aktuellen Heizkostenabrechnungen erstmals auf beide Parteien aufgeteilt. Dadurch sollen Vermietende zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes motiviert werden. Die Aufteilung basiert auf einem Stufenmodell. Bei Gebäuden mit niedrigem energetischen Sanierungsstand, müssen Vermietende bis zu 95 % der CO2-Kosten tragen. Bei einem sehr energieeffizienten Gebäuden, tragen die Mietenden den CO2-Preis.
Vermietende müssen die anteiligen CO2-Kosten berechnen und in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die Brennstoffemissionen in Kilogramm Kohlendioxid werden der Rechnung des Brennstofflieferanten entnommen. Der eigene Anteil wird von den Heizkosten der Mietenden abgezogen. Heizkostenabrechnungen sollten daher gründlich überprüft werden. Miethäuser, die mit Fernwärme beheizt werden, beteiligen sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind. Mietende die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser selbst beziehen, können den Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen und sich erstatten lassen. Hierfür gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen, beispielsweise beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hausbesitzende, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei bei der LEA Informationen einholen. Terminvereinbarung erfolgen unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.
(Mitteilung vom 13.09.2024)
Heizungsförderung: ab jetzt für alle Wohngebäude
Seit dem 27. August 2024 sind auch Besitzer:innen von Mietwohnungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) antragsberechtigt. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt dazu ein, bei Unklarheiten die kostenlose Energieberatung wahrzunehmen.
Um den Ausbau klimafreundlicher Heizungen voranzutreiben, winken beim Heizungstausch staatliche Förderungen sowie Ergänzungskredite. Beantragt wird die Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da die Antragstellung gestaffelt freigeschaltet wurde, konnte die Förderung bislang nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und anschließend für Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser beantragt werden. Ab jetzt ist auch die letzte Antraggruppe freigeschaltet. Dazu zählen:
- Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümer:innen von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
Gefördert wird neben dem Einbau von effizienten Heizsystemen auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Neben einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent, ist die Beantragung mehrerer Boni möglich. Dazu zählen vor allem der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus. Unabhängig von der Antragstellergruppe ist maximal ein Zuschuss von 70% möglich. Den Ergänzungskredit für Wohngebäude gibt es nur in Kombination mit einer Zuschusszusage. Eine alleinige Beantragung ist nicht möglich. Eine ausführliche Übersicht über die beschriebenen Förderungen finden sich auf: www.lea-lb.de/single-post/beg-2024
Wer Fragen zur Antragsstellung oder den unterschiedlichen Boni und Förderkonditionen hat, kann eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Bei einem kostenlosen Erstgespräch, beantworten die Expert:innen der LEA persönlichen Fragen rund um den Heizungstausch. Termine können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbart werden.
(Mitteilung vom 23.08.2024)
Fördersätze für Energieberatung angepasst
Seit dem 07. August 2024 gelten neue Fördersätze für die Energieberatung. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich konkret ändert.
Aufgrund der hohen Nachfrage, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Fördersätze für Beratungshonorare bei der Energieberatung für Wohngebäude reduziert und die Höchstfördersummen angepasst. Trotz der erfolgten Kürzungen ist die Förderlandschaft für energetische Sanierungsmaßnahmen weiterhin attraktiv und eine Energieberatung vorab empfehlenswert. Mit dem Fachwissen in Bauphysik und Anlagentechnik bereitet diese eine sinnvolle und energieeffiziente Sanierung vor. Das spart kurzfristig Baukosten und dauerhaft Energie.
Für alle Förderanträge, die ab dem 07. August 2024 eingereicht werden, gelten folgende Fördermöglichkeiten:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro
- Mehrfamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro
- Zusätzlich für Wohnungseigentümergemeinschaften: einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung
Der Fokus der Förderungen ist nun stärker in Richtung Umsetzung gerückt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt in voller Höhe erhalten. Teil der Förderung sind umfassende Sanierungen zu Effizienzgebäuden, als auch Einzelmaßnahmen. Wer beispielsweise sein Fenster austauschen möchte, bekommt darauf weiterhin 15 % (von maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Nach Abschluss einer geförderten Energieberatung, steigt mit Sanierungsfahrplan-Bonus der Fördersatz auf 20 % (von maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr).
Als Energieagentur vor Ort, bietet die LEA allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Erstberatungen an. Dabei können auch Fragen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beantwortet werden. Eine Terminvereinbarung erfolgt unter Telefonnummer: 07141 68893-0.
(Mitteilung vom 09.08.2024)