Wissenswertes für Steinheimer Bauleute und Grundstückseigentümer:innen
Nachstehend finden Sie viele hilfreiche Informationen zu den Themen Bauen, Renovieren und Wohnen.
Anzeigepflicht von versiegelten Flächen - gesplittete Abwassergebühr
Gesplittete Abwassergebühr - Seit dem 01. Januar 2010 werden bei der Stadt Steinheim an der Murr die Abwassergebühren getrennt erheben.
Es gibt eine Schmutzwassergebühr, für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge und eine Niederschlagswassergebühr, für die anfallende Niederschlagswassermenge, welche in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet wird.
Als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr gelten die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt werden. Somit sind Sie als Besitzer eines Grundstückes das an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen ist verpflichtet neu versiegelte Flächen zu melden, damit die Niederschlagswassergebühr richtig berechnet werden kann.
Gemäß § 46 der städtischen Abwassersatzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, erstmals versiegelte Grundstücke (Neubauten) sowie Änderungen der versiegelten Fläche der Stadt Steinheim an der Murr innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die Anzeigepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt Steinheim an der Murr bittet um Beachtung dieser Vorschriften. Hier gibt es ein Merkblatt (PDF-Dokument, 141,06 KB, 09.10.2020) und ein Erhebungsbogen (PDF-Dokument, 66,02 KB, 09.10.2020) zum download. Die Unterlagen können außerdem in der Abteilung Finanzen bei Frau Reibel oder bei Frau Huber abgeholt werden. Bei Fragen rund um die gesplitterte Abwassergebühr stehen Frau ReibelTelefonnummer: 07144 263 124 und Frau HuberTelefonnummer: 07144 263 121 gerne zur Verfügung.
Nachbarrechtsgesetz
Wir leben in einer vernetzten Welt, die uns manchmal vergessen lässt, wie wichtig der Kontakt zu den Menschen ist, die „nebenan“ wohnen. Die Bedeutung einer guten Nachbarschaft zeigt sich für viele leider erst, wenn Zwist und Streit entsteht. Streitigkeiten unter Nachbarn sind regelmäßig für alle Beteiligten – einschließlich der damit befassten Rechtsanwälte und Gerichte – schwierig auszuräumen. (Guido Wolf MdL) Lassen Sie es nicht soweit kommen und informieren Sie sich über Rechte und Pflichten.
Hier "Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg (PDF-Datei)" in einer Broschüre zusammengefasst. Den aktuellen Gesetzestext zum Landesrecht NRG gibt es auch online. Für alle Interessierte an den Grenzabständen bei Gewächsen mit Zeichnungen (PDF-Dokument, 102,59 KB, 09.10.2020).
Aktuelle Bodenrichtwerte
Interessiert Sie der Wert eines Grundstücks in unserer Gemeinde können Sie diesen mit Hilfe der Bodenrichtwerte ermittlen. Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Bodenrichtwerte der Stadt Steinheim in der Kartenansicht als pdf zur Verfügung. Diese Werte werden vom Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung erstellt.
Starkregenrisikomanagement Höpfigheim
Durch die Auswirkungen des Klimawandels haben den letzten Jahren durch Starkniederschläge verursachte Überschwemmungen wiederholt zu erheblichen Sachschäden geführt. Starkregen sind gekennzeichnet durch extrem kurze Vorwarnzeiten sowie unsichere Vorhersagen. Sie wirken sich auch außerhalb und unabhängig von Gewässern aus. Aufgrund der zeitlich und räumlich hoch variablen Niederschlagsverteilung können potenziell alle Regionen von Starkregen betroffen sein. Bedingt durch die hohen Niederschlagsintensitäten fließen große Anteile des Niederschlags oberirdisch ab und nutzen Wege, Straßen und Einschnitte im Gelände als Abflusswege.
Durch Starkregen verursachte Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können Treibgut und Boden oder, Geröll mit sich reißen. Durch Rückstau kann das umliegende Gelände überflutet werden. Dadurch kann es zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Die Kommunen sollen daher durch entsprechende Informationsangebote für ein verbessertes Risikobewusstsein der Bevölkerung sorgen. Dafür muss aber klar sein, welche Bereiche bei welchen Niederschlagsereignissen gefährdet sind. In Baden-Württemberg wird daher die Erarbeitung eines kommunalen Konzeptes für das Starkregenrisikomanagement dringend empfohlen und durch das Land bezuschusst.
Auf Initiative des Ortschaftsrat Höpfigheim hat die Stadt Steinheim 2018 ein kommunales Starkregenrisikomanagement für Höpfigheim von einem Fachbüro erstellen lassen. Nun ist anhand der beiden Karten Höpfigheim West und Höpfigheim Ost die Überflutungsausdehnung bei den 3 untersuchten Starkregenereignissen selten, außergewöhnlich und extrem ersichtlich, welche Teile der Ortslagen bei den unterschiedlichen Regenereignissen wie stark gefährdet sind. Das eröffnet den betroffenen Eigentümern die Möglichkeit, ihr Grundstück oder Gebäude vorab zu sichern.
Die Stadtverwaltung wird sich bemühen, die vorgeschlagenen Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen im Außenbereich und an der Kanalisation umzusetzen. Das Starkregenrisikomanagement für Höpfigheim ist im Anschluss dargestellt. Eine komplette Ausfertigung in Papierform, inklusive aller weiteren Karten und des Handlungskonzepts, kann in der Verwaltungsstelle Höpfigheim während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Weitere Informationen
Nachfolgend stehen Ihnen diese Downloads als PDF Datei zur Verfügung: