Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverband
Allgemeine Informationen
Das Planungsgebiet des Flächennutzungsplans umfasst die Markungen der im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) zusammengeschlossenen Gemeinden Murr und Steinheim a.d.Murr mit den Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim. Der Flächennutzungsplan stellt im Maßstab 1:10.000 für die gesamte Fläche einer Gemeinde die derzeitige oder zukünftig beabsichtigte Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz u.a.) für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung in der Gemeinde und kennzeichnen die städtebaulichen Ziele. Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als „vorbereitender“ Bauleitplan bezeichnet. Das heißt, er hat bindende Wirkung für Bebauungspläne, begründet jedoch keine Rechtsansprüche einzelner Betroffener, wie z.B. Grundstückseigentümer. Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öff. Belange beteiligt. Flächennutzungspläne können erst in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind.
Flächennutzungsplan des GVV Steinheim-Murr bis 2025
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr hat am 29.09.2011 den Flächennutzungsplan 2025 festgestellt. Der Flächennutzungsplan besteht aus Lageplan,Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung. Mit Erlass vom 27.12.2011 hat das Landratsamt Ludwigsburg den Flächennutzungsplan genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen ist die nachrichtlich dargestellte Trasse der geplanten Südumfahrung von Steinheim. Durch die Veröffentlichung in den Steinheimer Nachrichten am 12.01.2012 und am 13.01.2012 im Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr ist der Flächennutzungsplan 2025 wirksam. Von der Verbandsversammlung wurde in gleicher Sitzung über die zum Entwurf (Stand 19.05.2011) eingegangenen Stellungnahmen von Behörden sowie aus der Öffentlichkeit beraten und entschieden (s. Anlage 2 der Beratungsunterlage). Mit der Feststellung des Flächennutzungsplans ist die künftige Siedlungsentwicklung von Steinheim und Murr sichergestellt. Für Steinheim sind folgende neue Wohngebiete ausgewiesen: "Scheibenäcker" in Kleinbottwar mit ca. 3,6 ha und "Schafäcker IV" in Höpfigheim mit ca. 4,2 ha. Für Murr hat das schon im alten Flächennutzungsplan beinhaltete Gebiet "Langes Feld" mit ca. 6,8 ha weiter Bestandskraft. Neue gewerbliche Flächen sind in einem Umfang von rund 2 ha nur auf Murrer Markung vorgesehen, da im Steinheimer Gewerbegebiet Kreuzwegäcker noch Flächenreserven vorhanden sind. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Stadtbauamt Frau Ciocchetti (vormittags) gerne zur Verfügung.