Wahlen: Stadt Steinheim an der Murr

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Schöffenwahl 2023

Schöffen gesucht für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Marbach am Neckar als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, diein Steinheim an der Murr wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet.
Weiter Informationen finden Sie auf der Website schoeffenwahl2023.de.

Bewerben Sie sich!

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.06.2023 schriftlich bei der Stadtverwaltung Steinheim an der Murr, Amt für Politik und Bildung, Marktstraße 29, 71711 Steinheim an der Murr oder per E-Mail.

Das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste (PDF-Dokument, 460,12 KB, 13.02.2023) können Sie hier oder unter www.schoeffenwahl.de herunterladen.

Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 hatten Sie die Wahl. Die Zusammensetzung des 17. Landtages in Baden-Württemberg lag in den Händen der Wähler:innen. Bei der Landtagswahl waren ca. 7,7 Millionen Baden-Württemberger:innen, darunter ca. 500 000 Erstwähler:innen aufgefordert, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Das amtliche Endergebnis, die Sitzverteilung und viele weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes.
Das amtliche Endergebnis liegt von: Die Grünen erreichen mit 32,6 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Die CDU landet in einem historischen Tief mit 24,1 Prozent. Das Rennen um Platz 3 kann die SPD mit 11,0 Prozent für sich entscheiden , gefolgt von der FDP mit 10,5 Prozent. Die AfD liegt bei 9,7 Prozent. Die LINKE verpasst erneut den Einzug in den Landtag mit 3,6 Prozent. Die Freien Wähler erreichen 3,0 Prozent. Sonstige Parteien liegen bei 5,5 Prozent.
Die Wahlbeteiligung ist laut amtlichem Endergebnis auf 63,8 Prozent zurückgegangen.

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 aus den Wahllokalen in Steinheim.

Bundestagswahl 2021

Auf der Webseite der Bundeswahlleitung finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 aus unserem Wahlkreis Neckar-Zaber.

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 - 2023

Schöffen gewählt

In Baden-Württemberg fand die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 – 2023 statt. Dabei wurden die Schöffen nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren auf Vor­schlag der Kommunen gewählt. Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hatte hierzu am 5. Juni 2018 eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufge­stellt.

Nun wurden vom Amtsgericht Marbach die Namen der gewählten Schöffen und Jugendschöffen bekanntgegeben. Zu Hilfsschöffe für das Schöffengericht beim Amtsgericht Marbach wurden Herr Stefan Grimm und Herr Ralph Dall‘Osteria, zum Haupt­schöffe für die Strafkammer beim Landgericht Heilbronn Frau Evelyne Saenger und Herr Ulrich Hammerle gewählt.