Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:
vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Bahnhofstraße"
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 10.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ALDI Bahnhofstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung sowie die Beschreibung des Vorhabens werden in der Zeit vom 07.06. bis 08.07.2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Sitzungssaal, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim-Kleinbottwar zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Den Text (PDF-Datei)der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung vom 27.05.2022 finden Sie hier.
Klicken Sie hier (PDF-Datei) und Sie finden den Lageplan des Bebauungsplans.
Die Entwürfe des Textteils (PDF-Datei)und der Begründung (PDF-Datei)sowie die Beschreibung (PDF-Datei) des Vorhabens können Sie als PDF sehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei) des Büros werkgruppe gruen, Stuttgart, Januar 2022 mit Aussagen zu den Auswirkungen auf die geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und den Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände
- Erfassung der Reptilien – Mauer- und Zauneidechsenkartierung (PDF-Datei)im Untersuchungsgebiet des Büros werkgruppe gruen, Stuttgart, September 2020
- Schalltechnisches Gutachten (PDF-Datei) des Büros Kurz und Fischer, Winnenden, April 2022 zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr und Ermittlung der Einwirkungen durch den Anlagenlärm auf die Planung sowie die Ermittlung der Geräuschauswirkungen des zusätzlichen Verkehrs durch die Planung
- Aktualisierte Auswirkungsanalyse (PDF-Datei)der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, Juli 2018 zur Ermittlung der Auswirkungen der Neuansiedlung des Lebensmitteldiscounters
- Ausnahmegenehmigung (PDF-Datei)des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.03.2022 zum Fangen der Mauereidechsen im Plangebiet
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim a.d.Murr, Amt für Stadtentwicklung, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim a.d.M. oder elektronisch unter der Email-Adresse info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB)
Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen (s. Bekanntmachungstext (PDF-Datei)).
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, durch Präzisierung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen die Umsetzung zukünftiger baulicher und sonstiger Maßnahmen der städtebaulichen Entwicklung zuzulassen. Ergänzend erfolgt eine Anpassung der örtlichen Bauvorschriften (z.B. Dach- und Fassadengestaltung, erneuerbare Energien).
Der Entwurf des Bebauungsplans, Lageplan (PDF-Datei), Textteil (PDF-Datei)und Begründung (PDF-Datei)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 10.02. - 10.03.2023 (je einschließlich)
bei der Stadtverwaltung Steinheim a.d.Murr, im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 - Sitzungssaal -
während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie donnerstags von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr)
oder nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Amt für Stadtentwicklung (Herr Fussenegger 07148 / 9618- 160)
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr, oder elektronisch unter der Email-Adresse info@stadt-steinheim.de abgegeben werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Einschätzung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Datei)), Stand: 24.04.202o) liegt vor.
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schnaidt Areal", Steinheim
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 21.09.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schnaidt Areal" gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan (PDF-Datei)des Büros ARP, Stuttgart vom 21.09.2021.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist das Bauvorhaben zur Schaffung eines Wohn- und Dienstleistungszentrums auf dem Flurstück Nr. 228 und auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 234/2 durch die Bietigheimer Wohnbau GmbH als Vorhabenträgerin. Nach derzeitigem Stand sind ein Polizeiposten, eine Tagespflege, eine Zahnarztpraxis, ein Bäcker, Flächen für weitere ärztliche Nutzungen, Seniorenwohnungen sowie Eigentumswohnungen vorgesehen.
Ziel der Stadt Steinheim ist es, die vorhandenen und ggf. auch weitere medizinische Fachdisziplinen langfristig an Steinheim zu binden, die ärztliche Versorgung zu sichern und ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Der Abgrenzungsplan, die Ziele und Zwecke der Planung (PDF-Datei) sowie das Bebauungsvorkonzept liegen in der Zeit
vom 02.11.2021 bis zum 03.12.2021 je einschließlich
im Stadtbauamt, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim a.d.Murr - Sitzungssaal -, während der üblichen Dienstzeit (Montag – Freitag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr sowie donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der Email-Adresse b.ciocchetti@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).