Rechtskräftige Bebauungspläne
Sie finden jetzt alle Bebauungspläne online. In einer Karte, die vom Landratsamt bereitgestellt wird können Sie sich bequem zu dem für Sie relevanten rechtskräftigen Bebeuungsplan navigieren. Hier geht es zur Karte mit den Bebauungsplänen für den Landkreis Ludwigsburg inklusive der Stadt Steinheim.
Auch wenn die Bedienung einfach gehalten wurde gibt es hier eine Kurzanleitung wie man mit der Karte arbeiten kann. Gibt es weiter Fragen steht Ihnen das Team vom Bauamt gerne zur Verfügung.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Sehen Sie hier die rechtskräftigen Bebauungspläne, die noch nicht in der Karte des Landratsamtes aufgenommen sind.
Bebauungsplan "Seewiesen-Erweiterung", Steinheim-Höpfigheim
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4a (3) Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 21. Mai 2019 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans "Seewiesen-Erweiterung" sowie der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Beschlussfassung war erforderlich, nachdem zu dem ursprünglichen Bebauungsplanentwurf vom 27.11.2018 Anregungen von Behörden und angrenzenden Grundstückseigentümern eingegangen waren. Diese wurden nach Prüfung - soweit erforderlich und realisierbar - in der Planung integriert bzw. es waren geringfügige Änderungen vorzunehmen.
Die Änderungen im zeichnerischen Teil beziehen sich auf den Verlauf von Leitungsrechten im südlichen Gebietsteil, die Änderungen/Ergänzungen im Textteil sind blau markiert.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs (PDF) finden Sie hier.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung sowie der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 01. Juli - 02. August 2019 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, Dachgeschoss erneut öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften bei der Stadt Steinheim an der Murr, Stadtbauamt, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, die Sie an das Stadtbauamt weiterleiten wollen, dann senden Sie eine E-Mail schreiben
Anlagen zum Bebauungsplan "Seewiesen-Erweiterung":
- Bebauungsplan (PDF) mit Textteil (PDF) und Begründung (PDF)
- Abwägungstabelle Träger öff. Belange (PDF)
- Abwägungstabelle Öffentlichkeit (PDF)
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Steinheim a.d.Murr und Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen:
- Baugrundgutachten (PDF)
- Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung (PDF)
- Lärmgutachten (PDF)
- Kampfmittelerkundung (PDF)
Bebauungsplan "Rielingshäuser Straße 18-22 - Änderung"
Bebauungsplan "Rielingshäuser Straße 18-22 - Änderung" - Inkraftsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 27.07.2021 für den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften den Satzungsbeschluss gefasst, der mit der Bekanntmachung am 12.08.2021 in den Steinheimer Nachrichten in Kraft getreten ist.
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung war es, mit einer geänderten Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung gültiges Baurecht für die Bebauung des Grundstücks Rielinghäuser Straße 22 zu schaffen und dem Grundstück Rielingshäuser Straße 18 das gleiche Recht einzuräumen.
Lageplan , Textteil und Begründung des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt Steinheim, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim a.d.Murr oder an dieser Stelle eingesehen werden.
Bebauungsplan "Schleifrain - 2. Änderung"
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.04.2021 den Bebauungsplan "Schleifrain-2. Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan "Schleifrain-2.Änderung" besteht aus dem Textteil und der Begründung des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 13.04.2021 für die Teilflächen Flst.Nr. 158/1, 158/2, 159 sowie 159/1, 159/3 und 157 im Bereich Am Schleifrain 6 - 10 in Steinheim.
Mit der amtlichen Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am 22.04.2021 treten der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Steinhäuser-Marbacher Weg - 2. Änderung", Steinheim
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
In seiner Sitzung am 21.09.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr den Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2020 für den Bebauungsplan "Steinhäuser-Marbacher Weg - 2. Änderung" aufgehoben, was hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht wird. Das Bebauungsplanverfahren wird somit eingestellt.
Die Bebauungsplanabgrenzung ist aus der Lageplanskizze des Stadtbauamts vom 23.06.2020 ersichtlich.
Bebauungsplan "Horrenwinkel III - 2. Änderung"
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.04.2021 den Bebauungsplan "Horrenwinkel III - 2. Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am 22.04.2021 treten der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.
Der Bebauungsplans "Horrenwinkel III-2.Änderung" besteht aus dem Textteil und der Begründung des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Ziegeläcker - 2. Änderung
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2. Änderung"
Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2. Änderung" Inkraftsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 27.07.2021 für den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften den Satzungsbeschluss gefasst, der mit der Bekanntmachung am 12.08.2021 in den Steinheimer Nachrichten in Kraft getreten ist.
Lageplan , Textteil und Begründung des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt Steinheim, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim a.d.Murr oder an dieser Stelle eingesehen werden.
Ziegeläcker - 2. Änderung
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan "Scheibenäcker" - Inkraftsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat mit Beschluss vom 21.09.2021 den Bebauungsplan "Scheibenäcker" sowie die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan "Scheibenäcker" besteht aus dem Lageplan , dem Textteil (PDF-Dokument, 1,63 MB, 07.10.2021) und der Begründung (PDF-Dokument, 2,31 MB, 05.10.2021)des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 21.09.2021.
Beigefügt werden die Anlagen 4 Lageplan mit Überflutungsflächen HQ100 und HQ extrem sowie Anlage 5 , die Plausibilitätsprüfung sowie die Zusammenfassende Erklärung .
Mit der amtlichen Bekanntmachung am 30.09.2021 in den Steinheimer Nachrichten ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
In der Sitzung am 17.03.2020 hat der Gemeinderat für das Wohngebiet "Scheibenäcker" einen Gestaltungsleitfaden (PDF-Dokument, 9,17 MB, 05.10.2021)beschlossen, um im Baugebiet „Scheibenäcker“ eine hohe gestalterische Qualität bei
der Umsetzung des städtebaulichen und gestalterischen Konzeptes im Hinblick auf Architektur und Freiraum (öffentlich / privat) sicherzustellen. Ein besonderes Anliegen hierbei ist, für das neue Wohngebiet
eine starke, städtebauliche Struktur mit Wiedererkennungswert zu schaffen, die sich harmonisch in den Landschaftsraum und die bestehende Ortstruktur einfügt. Vor diesem Hintergrund
wurden die Gestaltungsprinzipien in wenige, aber eindeutig nachvollziehbare verbindliche Regeln überführt.
Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:
Bebauungsplan "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße"
Bebauungsplan "Hagwiesen - 2. Änderung", Höpfigheim
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses - Inkraftsetzung-
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 den Bebauungsplan "Hagwiesen - 2.Änderung" sowie die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung (PDF-Dokument, 99,22 KB, 07.10.2024) in den Steinheimer Nachrichten am 04.10.2024 treten der Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Der Bebauungsplan "Hagwiesen - 2. Änderung" besteht aus der Planzeichnung (PDF-Dokument, 20,8 MB, 07.10.2024) (PDF-Dokument, 20,8 MB, 07.10.2024), dem Textteil (PDF-Dokument, 163,63 KB, 07.10.2024), Verfahrensvermerke (PDF-Dokument, 453,28 KB, 29.07.2025)und der Begründung (PDF-Dokument, 1,36 MB, 07.10.2024).
Die Unterlagen können bei der Stadt Steinheim an der Murr im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheiman der Murr während der üblichen Dienstzeit von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstelllung eines Umweltberichts.
Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans "Hagwiesen" sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Um- und Neubauten geschaffen werden und den Eigentümern die Möglichkeit gegeben werden, ihren Betrieb im Sinne einer Maßnahme der Innenentwicklung zu erweitern.
Bebauungsplan "Lammquartier", Steinheim
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten. Das ca. 0,36 ha große Plangebiet wird im Süden durch die Marktstraße, im Osten durch die Lammgasse und im Norden und Westen durch die Pfarrstraße erschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer dem historischen Stadtkern angemessenen städtebaulichen Entwicklung. Hierfür werden Grundstücksneuordnungen einzelner Grundstücksbereiche angestrebt, um eine Quartiersentwicklung im Innenbereich als ortsbildprägendes Ensemble mit dem Schwerpunkt der Gastronomie-/ Dienstleistungs- und Wohnnutzung weiterzuentwickeln.
In seiner Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Lammquartier“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden (s. Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 126,95 KB, 07.03.2023)).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Lageplan (PDF-Dokument, 1,45 MB, 07.03.2023)mit Textteil (PDF-Dokument, 782,19 KB, 07.03.2023)und Begründung (PDF-Dokument, 6,37 MB, 07.03.2023)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 20.03. – 21.04.2023 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim an der Murr - Sitzungssaal -, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr oder elektronisch unter info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Prüfung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Dokument, 2,83 MB, 07.03.2023)), Stand: 10.01.2023 liegt vor.
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Friedrichstraße 19", Steinheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 23.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Friedrichstraße 19" mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in den Steinheimer Nachrichten am 02.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht (Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 114,86 KB, 30.01.2024)).
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem auf Basis des Vorhaben- und Erschließungsplans erstellten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach Baugesetzbuch (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen. Vorhabenträger ist die Fa. SEMODU AG.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bebauten Stadtgebiets von Steinheim. Das Vorhabengebiet mit einer Größe von ca. 4.000 m² befindet sich zwischen der K 1702 (Kleinbottwarer Straße) und der Bottwar. Es besteht aus den privaten Flurstücken des Vorhabenträgers Flst.Nr. 133 und 134/3. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 1,24 MB, 30.01.2024)des Büros ORplan, Stuttgart vom 04.01.2024.
Zielsetzung der Planung ist es, Wohnraum mit untergeordneten gewerblichen Ergänzungen im bebauten Innenbereich von Steinheim zu schaffen. Der Vorhabenträger plant, in insgesamt 5 Gebäuden 40 neue Wohneinheiten zu schaffen; gemeinschaftlich nutzbare Freianlagen bieten zudem ein ansprechendes und naturnahes Umfeld.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wird
in der Zeit vom 02.02. - 04.03.2024 (je einschließlich)
im Rathaus Kleinbottwar, Amt für Stadtentwicklung, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr im Sitzungssaal während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten sind
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 1,24 MB, 30.01.2024)Büro ORplan vom 04.01.2024
Antrag (PDF-Dokument, 394,28 KB, 02.02.2024)auf Einleitung eines Verfahrens
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Anlage 3a (PDF-Dokument, 3,98 MB, 30.01.2024) - Freianlagenplan,
Anlage 3b (PDF-Dokument, 1,20 MB, 30.01.2024)- Lageplan Erdgeschoss
Anlage 3c (PDF-Dokument, 378,73 KB, 30.01.2024) - Lageplan 1. Obergeschoss
Anlage 3d (PDF-Dokument, 310,62 KB, 30.01.2024) - Lageplan 2. Obergeschoss
Anlage 3e (PDF-Dokument, 350,77 KB, 30.01.2024) - Lageplan 3. Obergeschoss
Anlage 3f (PDF-Dokument, 167,65 KB, 30.01.2024) - Lageplan 4. Obergeschoss
Anlage 3g (PDF-Dokument, 270,73 KB, 30.01.2024) - Lageplan Dachaufsicht
Anlage 3h (PDF-Dokument, 332,59 KB, 30.01.2024) - Lageplan Untergeschoss
Anlage 3i (PDF-Dokument, 8,36 MB, 30.01.2024) - Schnitte
vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Planteil (PDF-Dokument, 909,68 KB, 30.01.2024), Textteil (PDF-Dokument, 353,00 KB, 30.01.2024), Begründung (PDF-Dokument, 8,02 MB, 30.01.2024)sowie Umweltreport (PDF-Dokument, 2,65 MB, 30.01.2024)mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (PDF-Dokument, 7,96 MB, 30.01.2024).
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-steinheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellugnnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung", Kleinbottwar
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkraftsetzung -
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 25.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am Freitag, 05.07.2024 tritt der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft. Den Bekanntmachungstext für die Steinheimer Nachrichten finden Sie hier .
Der Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" besteht aus
Lageplan (PDF-Dokument, 2,37 MB, 05.07.2024), Textteil (PDF-Dokument, 5,71 MB, 05.07.2024)und Begründung (PDF-Dokument, 3,70 MB, 05.07.2024), zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 931,03 KB, 05.07.2024).
Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil udn Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadt Steinheim an der Murr, Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft erteilt werden.
Weitere Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Anlage 1 Abwägungtabelle
Umweltbericht (PDF-Dokument, 7,29 MB, 08.03.2024)mit aktualisierter Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (PDF-Dokument, 11,6 MB, 05.07.2024) und Maßnahmenplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 05.07.2024)
Begründung HQ100 und Begründung Plausibilitätsprüfung
Lärmimmissionsprognose (PDF-Dokument, 825,96 KB, 05.07.2024)
Bebauungsplan "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße"
Bebauungsplan "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße" in Steinheim an der Murr
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“ gefasst, der hiermit gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht wird.
Das Plangebiet „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“ umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1004, 1003/2, 1003, 1003/3, 1002, den Weg 1001, 1003/1 (Trafostation). Die Abgrenzung ist aus der nachstehenden Lageplanskizze (PDF-Dokument, 594,23 KB, 29.07.2025)des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 26.09.2023, die unverbindliche Grundlage ist, ersichtlich.
Für diesen Bereich wurde vom Büro FPZ ein städtebauliches Konzept (PDF-Dokument, 2,11 MB, 29.07.2025)erarbeitet, welches im Rahmen eines Bebauungsplans realisiert werden soll.
Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die Bauantragsstellung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Höpfigheimer Straße 18. Zur Sicherung der im städtebaulichen Konzept dargelegten Planungsziele insbesondere im Hinblick auf die als 2. Bauabschnitt geplante Erweiterung der Tiefgarage bei Einbeziehung des städtischen Grundstücks der Musikschule ist eine Grundstücksneuordnung erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße"
Inkraftsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2025 die Verlängerung (PDF-Dokument, 487,02 KB, 09.10.2025)der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße" als Satzung um ein Jahr beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Nr. 1004, 1003/2, 1003, 1003/3, 1002, den Weg 1001, 1003/1 (Trafostation) und ist in beiliegendem Kartenausschnitt, Lageplan (PDF-Dokument, 593,76 KB, 29.07.2025)des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 26.09.2023 dargestellt.
Jedermann kann die Satzung samt Lageplan (PDF-Dokument, 593,76 KB, 29.07.2025), Textteil (PDF-Dokument, 102,15 KB, 29.07.2025)und Begründung (PDF-Dokument, 96,29 KB, 29.07.2025)während der Dienststunden beim Stadtbauamt im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 - Dachgeschoss - einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Gem. § 215 Baugesetzbuch (BauGB) werden
1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens und Frmvorschriften,
2. unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Steinheim an der Murr unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Steinheim an der Murr, Markstraße 29, 71711 Steinheim an der Murr geltend zu machen. Dies ist auch elektronisch unter info@stadt-steinheim.de möglich.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Bebauungsplan "Schleifrain - 3. Änderung"
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Schleifrain - 3. Änderung" gefasst, der in den Steinheimer Nachrichten (PDF-Dokument, 89,70 KB, 26.05.2023) am 04.05.2023 bekannt gemacht wurde.
Die Abgrenzung ist aus der Lageplanskizze (PDF-Dokument, 330,14 KB, 26.05.2023)des Büro FPZ Zeese Stadtplanung+Architektur, Stuttgart ersichtlich.
Anlass für die Bebauungsplanänderung sind verschiedene Bauanträge und Bauanfragen zu Wohnbebauung in diesem Bereich, der im Flächennutzungsplan 2025 - 1. Änderung als gemischte Baufläche ausgewiesen ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, eine ortsbildverträgliche Nutzungsmischung, angemessene Freiflächen für Wohnnuztungen und eine der Topografie angemessene stadtbildverträgliche bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Solarpark Höpfigheimer Höhe", Steinheim
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solarpark Höpfigheimer Höhe" gefasst.
Anlass des Bebauungsplans
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Höpfigheimer Höhe" ist erforderlich, um die bauplanungsrechtliche Grundlage zu schaffen, die aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen als Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu nutzen. Die Unternutzung soll als Grünland weiterhin landwirtschaftlich, jedoch extensiv bewirtschaftet werden.
Die genaue Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Solarpark Höpfigheimer Höhe“ ist in der Planzeichnung (PDF-Dokument, 893,85 KB, 25.01.2024)des Büros KMB Ludwigsburg vom 24.01.2024 dargestellt.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Flst.Nr. 3709 mit einer Größe von ca. 7,7 ha und liegt in dem Gewann „Steinheimer Höhe“ auf Markung Höpfigheim. Die Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt über die Kreisstraße K 1610 und über die umgrenzenden landwirtschaftlichen Wege. Die gesamte Anlage wird umzäunt und durch Heckenpflanzungen entlang der Gebietsgrenze zur umliegenden Landschaft abgeschirmt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Textteil (PDF-Dokument, 221,07 KB, 25.01.2024)und Begründung (PDF-Dokument, 274,92 KB, 25.01.2024)sowie die artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung (PDF-Dokument, 752,55 KB, 25.01.2024) werden in der Zeit
vom 26.01.2024 bis 01.03.2024 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr - Sitzungssaal- während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung(@)stadt-steinheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim an der Murr abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung bedeutet noch nicht, dass der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegt. Diese Auslegung wird noch zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 102,35 KB, 25.01.2024)für die Steinheimer Nachrichten am 26.01.2024.
Bebauungsplan "Schule an der Bottwar-Erweiterung"
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2022 den Bebauungsplan"Schule an der Bottwar - Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans gem. § 10 (1) BauGB und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Schule an der Bottwar - Erweiterung“ besteht aus dem Textteil (PDF-Dokument, 386,43 KB, 20.04.2022)und der Begründung (PDF-Dokument, 618,90 KB, 20.04.2022)des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 17.02.2022. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Planausschnitt (PDF-Dokument, 1,38 MB, 20.04.2022).
Mit der amtlichen Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am 14.04.2022 sind der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans rechtskräftig.
Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung"
Inkraftsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 den Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung" sowie die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen (s. Bekanntmachungstext ).
Der Beschluss wurde in den Steinheimer Nachrichten am 07.12.2023 veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Der Bebauungsplan besteht aus dem Lageplan (PDF-Dokument, 2,21 MB, 07.12.2023), dem Textteil (PDF-Dokument, 954,79 KB, 07.12.2023)und der Begründung (PDF-Dokument, 2,10 MB, 07.12.2023).
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schnaidt Areal", Steinheim
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkraftsetzung -
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Schnaidt-Areal" sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am Donnerstag, 28.03.2024 tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft. Den Bekanntmachungstext für die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses finden Sie hier .
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Schnaidt-Areal" besteht aus
- Lageplan (PDF-Dokument, 2,22 MB, 28.03.2024), Textteil (PDF-Dokument, 650,92 KB, 28.03.2024)und Begründung (PDF-Dokument, 256,61 KB, 28.03.2024)sowie dem
- Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF-Dokument, 22,0 MB, 28.03.2024).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan können bei der Stadt Steinheim an der Murr, im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim a.d.Murr während der üblichen Dienstzeit von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Weitere Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 1,43 MB, 28.03.2024), Büro Roosplan vom 18.11.2020
- Besonnungsstudie, Büro Lohmeyer vom Mai 2023
- Schallimmissionsprognose (PDF-Dokument, 892,68 KB, 28.03.2024), Büro Kurz und Fischer vom 06.03.2023
- Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 12,1 MB, 28.03.2024), Büro Vees vom 06.04.2022