Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:
Bebauungsplan "Rielingshäuser Straße 18-22 - Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 den Bebauungsplan "Rielingshäuser Straße 18-22 - Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften im Entwurf festgestellt.
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt in den Steinheimer Nachrichten am 07.01.2021.
Im Lageplan sehen Sie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der zugehörigen Bauvorschriften.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 18.01. - 19.02.2021 (je einschließlich)
im Stadtbauamt, Rathaus Kleinbottwar, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Innerhalb dieser Frist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist es, mit einer geänderten Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung gültiges Baurecht für die Bebauung des Grundstücks Rielinghäuser Straße 22 zu schaffen und dem Grundstück Rielingshäuser Straße 18 das gleiche Recht einzuräumen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Schleifrain - 2. Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 den Bebauungsplan "Schleifrain-2. Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften im Entwurf festgestellt.
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt in den Steinheimer Nachrichten am 07.01.2021.
Im Lageplan sehen Sie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der zugehörigen Bauvorschriften.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 18.01. - 19.02.2021 (je einschließlich)
im Stadtbauamt, Rathaus Kleinbottwar, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Innerhalb dieser Frist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist es, mit einer geänderten Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung die zulässige Trauf- und Firsthöhe um ca. 50 cm zu erhöhen, um gültiges Baurecht zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Horrenwinkel III - 2. Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 den Bebauungsplan "Horrenwinkel III - 2. Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften im Entwurf festgestellt (§ 3 Abs.2 Baugesetzbuch).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den Steinheimer Nachrichten am 07.01.2021.
Im Lageplan sind die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie der Örtlichen Bauvorschriften ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung sowie der Örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit
vom 18.01. - 19.02.2021 (je einschließlich)
im Stadtbauamt, Rathaus Kleinbottwar, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Innerhalb dieser Frist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist es, mit einer geänderten Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung die zulässige Traufhöhe um ca. 95 cm zu erhöhen, um gültiges Baurecht für die Bebauung auf dem Grundstück Beethovenstraße 83 zu schaffen. Das Bauvorhaben ist bereits realisiert.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2. Änderung"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 den Bebauungsplan "Ziegeläcker - 2. Änderung" sowie die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften im Entwurf festgestellt.
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt in den Steinheimer Nachrichten am 07.01.2021.
Im Lageplan sehen Sie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der zugehörigen Bauvorschriften.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 18.01. - 19.02.2021 (je einschließlich)
im Stadtbauamt, Rathaus Kleinbottwar, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Innerhalb dieser Frist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist es, mit einer geänderten Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche anzupassen um gültiges Baurecht für die Bebauung auf den Grundstücken Holzweg 19 und 17 zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Schule an der Bottwar-Erweiterung"
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre gem. § 16 (2) BauGB beschlossen.
- Öffentliche Bekanntmachung
- Textteil der Veränderungssperre
- Begründung der Veränderungssperre
- Geltungsbereich der Veränderungssperre
In der Sitzung am 23.02.2021 hat der Gemeinderat die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am 04.03.2021 ist die Verlängerung in Kraft getreten.
Bebauungsplan "Scheibenäcker"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat mit Beschluss vom 15.12.2020 den Bebauungsplan "Scheibenäcker" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften erneut im Entwurf festgestellt.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung werden in der Zeit
vom 18.01. bis 19.02.2021 (je einschließlich)
während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt im Rathaus Kleinbottwar, Sitzungssaal, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Der Gemeinderat hat bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Inhalten Stellung genommen werden kann (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Änderungen sind in den Unterlagen kenntlich gemacht.
Den Text der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowie den Lageplan des Bebauungsplans finden Sie hier.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Bauplätze Nr. 36 und 37: zusätzliche Parkierungsmöglichkeit
- Bauplatz Nr. 15: Vergrößerung des Baufensters um 1 m nach Süden
- Bauplätze Nr. 7 und 8: Vergrößerung der Garagenbaufenster auf 9,50 m
- Bauplatz Nr. 20: Vergrößerung des Baufensters um 0,50 m nach Süden
- Bauplatz Nr. 55: Vergrößerung des Baufensters um 1,50 m nach Norden
- Bauplatz Nr. 75: Vergrößerung des Stellplatzfensters
- Bauplätze Nr. 75 und 76: Vergrößerung des Baufensters
- Bauplätze Nr. 75 bis 78: Erweiterung der Bautypologien um die Zulässigkeit von Einzelhäusern
Der Bebauungsplan wurde um folgende Anlagen ergänzt:
- Überflutungsflächen (HQ100)
- Plausibilitätsprüfung
Die geänderten Entwürfe des Textteils und der Begründung sehen Sie hier als pdf; der Gestaltungsleitfaden bleibt unverändert.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, werkgruppe grün
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, werkgruppe grün
- Maßnahmenkonzept zu FCS1-Maßnahmen - Anlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse und FCS2-Maßnahmen für den Fang und die Umsiedlung von Zauneidechsen, werkgruppe grün
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gem. § 30 BNatSchG sowie Genehmigung des LRA Lbg.
- Tierökologisches Gutachten (Vögel, Zauneidechsen) , werkgruppe grün
- Tierökologisches Gutachen - Zauneidechsenkartierung , werkgruppe grün
- Tierökologisches Gutachten - Erfassung der Feldlerchenbestände, werkgruppe grün
- Tierökologisches Gutachten - Tagfalter und Grünlandbewertung, werkgruppe grün
- Schalltechnisches Gutachten , Büro Kurz und Fischer
- Beurteilung der Bodenverhältniss (Bodengutachten , Büro Voigtmann,
Folgende wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg vom 23.07. 2019 mit Aussagen zu Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten, Immissionsschutz, Landwirtschaft und Straßen
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26.07.2019 mit Aussagen zu Regionalem Grünzug und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.07.2019 mit Aussagen zu Natur- und Artenschutz und Biotopverbund
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg , Landesamt für Geologie vom 17.07.2019 mit Aussagen zu Versickerung Oberflächenwasser sowie Hinweis zur Verwendung von Lößlehm
- Stellungnahme Landesnaturschutzverband vom 19.07.2019 mit Aussagen zur Größe des Baugebiets, Bauverpflichtung, Hinweise auf Wildkatzenkorridor und Ausschluss von großflächigen Kies- und Schotterflächen
- Stellungnahme BUND vom 21.07.2019 mit Aussagen zu Unterbrechung Generalwildweg sowie Wildkatzenkorridor
- Stellungnahme Stadtverwaltung Großbottwar vom 18.07.2019 mit Bitte um Prüfung der Auswirkungen auf die umliegenden Verkehrsströme und Empfehlung der Einbeziehung der Bottwartalbahn bei den verkehrlichen Belangen
Die Abwägungstabellen zu den Stellungnahmen der Behörden sowie aus der Öffentlichkeit vom 15.12.2020 sehen Sie hier.
Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung"
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat in öffentlicher Sitzung am 17.03.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Veränderungssperre beschlossen.