Einwohnermeldeamt im Bürgerbüro
Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Sicher freuen Sie sich schon auf die nächste Urlaubsreise. Bei aller Vorfreude vergessen Sie bitte nicht, rechtzeitig zu überprüfen, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist und ob Sie für Ihr Urlaubsland überhaupt das richtige Reisedokument haben, damit es nicht schon bei Reisebeginn unnötigen Ärger gibt. Auf einen neuen Reisepass muss man derzeit ca. 8 Wochen warten und auf einen Personalausweis ca. 4 Wochen.
In sehr eiligen Fällen ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Dieser wird in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Der Expressreisepass ist jedoch erheblich teurer als der „normale“ Reisepass. Für Vielreisende kann auch ein 48-seitiger Reisepass ausgestellt werden, der gegenüber dem normalen Reisepass (32 Seiten) mehr Raum für Visa-Einträge bietet. In begründeten Ausnahmefällen können von uns auch maschinenlesbare vorläufige Personalausweisweis
und Reisepässe mit beschränkter Gültigkeit ausgestellt werden. Die Gebühren sind jedoch im Verhältnis zu den Pässen und Ausweisen mit normaler Gültigkeitsdauer ungleich höher. Vorläufige Pässe und Ausweise werden jedoch nicht von allen Ländern anerkannt.
Für alle Fragen zu Ausweisdokumenten steht Ihnen die Stadtverwaltung Steinheim, Einwohnermeldeamt, Telefonnummer: 07144 263 132 und Telefonnummer: 07144 263 133 gerne zur Verfügung.
Personalausweise und Reisepässe
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, sofern sie sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können. Personalausweise und Reisepässe werden bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer und Änderungen von Eintragungen, mit der Ausnahme des Wohnorts, sind nicht möglich. Kinder können nicht im Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Seit November 2010 wird nur noch der neue Personalausweis ausgestellt. Die vor November 2010 ausgestellten Personalausweise bleiben weiterhin bis zum Ablauf des eingetragenen Gültigkeitsdatums gültig. Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier.
Personalausweise für Jugendliche unter 16 Jahren und Reisepässe für Jugendliche unter 18 Jahren können nur durch die Sorgeberechtigen beantragt werden. Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes können Sie am Ende der Seite downloaden.
Neue Regelungen für Kinderreisepässe
Aufgrund einer Gesetzesanpassung wird es ab dem 1. Januar 2024 keinen „Kinderreisepass“ mehr geben. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Es werden stattdessen Personalausweise oder Reispässe ausgestellt.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit.
Welche Reisepapiere sind für welche Länder erforderlich?
Für Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten und die übrigen Staaten Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis.
Nähere Informationen finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Wählen Sie Ihr Reiseland und gehen Sie aufReise-und Sicherheitshinweise, dort gibt es die Rubrik Einreise und Zoll. Dort erhalten Sie alle gewünschten Informationen.
Gebühren
Personalausweis
- bis 24 Jahre: 22,80 €
- ab 24 Jahre: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Reisepass (32-seitig)
- bis 24 Jahre: 37,50 €
- ab 24 Jahre: 70,00 €
Express-Reisepass (32-seitig)
- bis 24 Jahre: 69,50 €
- ab 24 Jahre: 102,00 €
Reisepass (48-seitig)
- bis 24 Jahre: 59,50 €
- ab 24 Jahre: 92,00 €
Express-Reisepass (48-seitig)
- bis 24 Jahre: 91,50 €
- ab 24 Jahre: 124,00 €
Formulare zum Download
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (PDF-Dokument, 145,08 KB, 06.02.2024) (PDF-Dokument, 226,37 KB, 06.02.2024)
- dies Formular brauchen Sie bei Ausweis-bzw. Passanträgen von Kindern - Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (PDF-Dokument, 107,98 KB, 21.06.2023)
- dies Formular muss für jede Antragstellenden Person ausgefüllt werden, auch für Kinder - Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises (PDF-Dokument, 98,86 KB, 21.06.2023)
Weiter Formulare finden Sie auf unserer Formular-Seite.
Über ServiceBW können Sie die Vollmacht auch direkt an uns schicken mit einem Elektronischen Antrag. Um die Dienste bei ServiceBW nutzen zu können brauchen Sie dort ein Konto und die Onlinefunktion ihres Personalausweises.