Bauplatzangebot: Stadt Steinheim an der Murr

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Steinheim an der Murr
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Bauplatzangebote

Veräußerung von Bauplätzen "Scheibenäcker" nach Höchstgebot im Bieterverfahren

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem städtischen Bauplatz in Steinheim an der Murr.

Auf dieser Webseite wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich oder divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Stadt Steinheim an der Murr verkauft im Neubaugebiet „Scheibenäcker“ 16 Bauplätze nach Höchstgebot.
Die Vermarktung startet am 01.05.2023 und endet am 02.06.2023

Nachdem das Verfahren zur Veräußerung von Bauplätzen nach örtlichen und sozialen Kriterien im Baugebiet „Scheibenäcker“ abgeschlossen ist, werden die folgenden 16 städtischen Bauplätze gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot beträgt 690,00 €/m².

 

Bauplatz-Nr.

Bauplatzgröße

Flst.Nr.

Art der Bebauung

Lage

Straße

32˚

544 m²

3127

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

33˚

559 m²

3128

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

35˚

785 m²

3130

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

50˚

335 m²

3186

Doppelhaushälfte

hangseits der Kreisstraße

Im Tal

51˚

346 m²

3185

Doppelhaushälfte

hangseits der Kreisstraße

Im Tal

52˚˚

319 m²

3183

Doppelhaushälfte

hangseits der Kreisstraße

Im Tal

55˚

483 m²

3181

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Am Steig

59

579 m²

3150

Einzelhaus

hangseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

60

340 m²

3151

Kettenhaus

hangseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

61

340 m²

3152

Kettenhaus

hangseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

64

340 m²

3155

Kettenhaus

hangseits der Erschließungsstraße

Am Steig

69˚

531 m²

3161

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

70˚

457 m²

3162

Einzelhaus

talseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

78

243 m²

3170

Doppelhaushälfte

hangseits der Erschließungsstraße

Scheibenäckerstraße

89

448 m²

3134

Einzelhaus

hangseits der Erschließungsstraße

An der Klinge

91˚

297 m²

3184

Doppelhaushälfte

hangseits der Kreisstraße

Im Tal

˚ Die Bauplätze Nr. 32, 33, 35, 50, 51, 52, 55, 69, 70, und 91 sind mit einem Leitungsrecht (LR1) für den Bau, Unterhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Regenwasser und Schmutzwasser) belegt.

˚˚Bauplatz 52 ist zusätzlich zum Leitungsrecht 1 (LR1) noch mit dem Leitungsrecht 2 (LR2) für den Bau, Unterhaltung und Betrieb von Versorgungseinrichtungen (Wasserversorgung) belegt.
Das heißt, die im Bebauungsplan mit LR1 und LR2 bezeichnete Fläche ist unter Berücksichtigung der Ver- und Entsorgungseinrichtung zum Beispiel mit Lärmschutzwänden, Stützmauern und Stellplätzen überbaubar, jedoch nicht unterbaubar (zum Beispiel keine Tiefgarage).

Richtlinien und Verfahren

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Scheibenäcker" (PDF-Dokument, 1,63 MB, 07.10.2021), Datei zum Einsehen und Herunterladen. Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans zulässig.
Die Lage der Bauplätze ist aus dem Vermarktungslageplan (PDF-Dokument, 3,58 MB, 26.04.2023) ersichtlich.

Für die Vergabe der städtischen Bauplätze im Bieterverfahrenhat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.07.2022 eine Verfahrensrichtlinie (PDF-Dokument, 230,71 KB, 26.04.2023) beschlossen, die Grundlage für die Veräußerung von städtischen Bauplätzen nach Höchstgebot ist. Diese ist für die Veräußerung dieser 16 Bauplätze inhaltlich anzuwenden. Diese Richtlinie (PDF-Dokument, 230,71 KB, 26.04.2023) kann auch per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.

Für die Abgabe eines Gebots steht das Dokument Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren (PDF-Dokument, 215,77 KB, 26.04.2023) zur Verfügung. Der Vordruck kann außerdem per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.

Für die Abgabe eines Angebots muss der Vordruck ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung (PDF-Dokument, 121,28 KB, 26.04.2023)eines Kreditinstituts in Höhe von 800.000 € für Einzelhäuser bzw. 600.000 € für Kettenhäuser oder eine Doppelhaushälfte beigelegt werden, die nicht älter als 8 Wochen bis zum Ende der Bewerberfrist ist. Das Formular Finanzierungsbestätigung (PDF-Dokument, 121,28 KB, 26.04.2023) kann auch per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.

Ein Bieter bzw. ein Bieterpaar kann maximal einen städtischen Bauplatz erwerben.

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme am Bieterverfahren erfüllt werden, steht eine Checkliste (PDF-Dokument, 170,77 KB, 26.04.2023) zur Verfügung.

Die Frist zur Abgabe von Angeboten beginnt am 01.05.2023 und endet am 02.06.2023 um 12:00 Uhr.

Alle Bieter können in dieser Zeit mit dem Formular Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren (PDF-Dokument, 215,77 KB, 26.04.2023) schriftlich ein Gebot abgeben. Das Gebot ist mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen sowie von allen Mitgliedern des Bieterpaares handschriftlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Kennzettels (PDF-Dokument, 261,85 KB, 05.04.2023) an das Amt für Stadtentwicklung zu richten:

Amt für Stadtentwicklung
Rathaus Kleinbottwar
Steinheimer Straße 15 
71711 Steinheim an der Murr

Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Amt für Stadtentwicklung), werden nicht berücksichtigt. Unvollständige Gebote führen zum Verfahrensausschluss.
Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich!

Fragen hinsichtlich des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens beantworten wir Ihnen gerne:
Amt für Stadtentwicklung
Telefonnummer: 07148 9 618 161
per E-Mail