Bauplatzangebote
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem städtischen Bauplatz in Steinheim an der Murr.
Bauplatzangebote allgemeine Informationen
Die Vermarktung der städtischen Bauplätze startet am 01. August 2022
Die Stadt Steinheim a.d.Murr verkauft Bauplätze in den beiden Neubaugebieten „Seewiesen-Erweiterung“ im Ortsteil Höpfigheim und „Scheibenäcker“ im Ortsteil Kleinbottwar.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF-Datei) (PDF-Datei)und Auswahlkriterien (PDF-Datei) (PDF-Datei)der Stadt Steinheim für die Vergabe von Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser nach örtlichen und sozialen Kriterien.
Das gesamte Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT (www.baupilot.com) abgewickelt.
Einfach den Ort "Steinheim an der Murr" in die Suche eingeben, dann beim Wappen klicken oder beim Umkreis "direkt" auswählen und die Suche ausführen. So gelangen Sie auf unser BAUPILOT-Stadtportal.
Außerdem werden 3 Bauplätze im Neubaugebiet "Scheibenäcker" nach Höchstgebot im Bieterverfahren veräußert. Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)
Veräußerung von Bauplätzen im Neubaugebiet Scheibenäcker, Kleinbottwar nach örtlichen und sozialen Kriterien
DIE VERMARKTUNG STARTET am 01.08.2022
Das Neubaugebiet Scheibenäcker befindet sich in nordwestlicher Randlage des Ortsteils Kleinbottwar der Stadt Steinheim an der Murr. Die mittlere Entfernung aus dem Baugebiet zum Ortskern Kleinbottwar mit den Nahversorgungsstrukturen beträgt etwa 500 m, zur Stadtmitte Steinheim (Rathaus) etwa 2,5 km.
Das Wohngebiet befindet sich in topografisch ausgeprägter Hanglage. Mit dem Neubaugebiet wird Wohnraum geschaffen, der in einer städtebaulich klaren Baustruktur ein harmonisches Siedlungsbild erzeugt. Dafür wurde ein Freiflächen- und Erschließungskonzept erarbeitet.
Das Neubaugebiet Scheibenäcker wird derzeit erschlossen. Mit der Fertigstellung der Erschließung wird im Sommer 2024 gerechnet.
Die Stadt Steinheim verkauft
4 Bauplätze für Kettenhausbebauung
6 Bauplätze für Doppelhaushälften
12 Bauplätze für freistehende Einfamilienhäuser.
Der Bauplatzpreis beträgt 690,00 €/m².
Die Bauplätze werden erschlossen verkauft, die Hausanschlusskosten für die technische Versorgung (Telekom, Gas etc.) sind zuzüglich.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF-Datei)und Auswahlkriterien (PDF-Datei)der Stadt Steinheim für die Vergabe von Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser nach örtlichen und sozialen Kriterien.
Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Auswahlkriterien die höchsten Punkteränge erreicht haben.
Über das Programm BAUPILOT findet ein 2-stufiges Bewerbungsverfahren statt:
Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet und Auswertung anhand der Vergaberichtlinien und Auswahlkriterien.
Im 2. Schritt benennen die am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes ihre priorisierten Bauplätze.
Auf dieser Basis erfolgt die Zuteilung der Baugrundstücke.
Die Bebauung hat entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans "Scheibenäcker" zu erfolgen. Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren ab Grundstückserwerb. Das Gebäude ist mind. im Energiestandard KfW 55 zu errichten.
Sofern Sie Interesse an einem Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung bitte digital ab. Bitte verwenden Sie hierzu den auf BAUPILOT eingestellten Bewerberfragebogen.
Veräußerung von 3 Bauplätzen im Neubaugebiet "Scheibenäcker" nach Höchstgebot im Bieterverfahren
DIE VERMARKTUNG STARTET am 01.08.2022 und endet am 16.09.2022, 12.00 Uhr
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 22.06.2022 in öffentlicher Sitzung festgelegt, 3 Bauplätze (Nr. 35, 59 und 55) im Neubaugebiet "Scheibenäcker" im sog. Bieterverfahren nach Höchstgebot zu vergeben. Für das Bieterverfahren bzw. die Zuteilung der Bauplätze wurden Vergaberichtlinien (PDF-Datei)festgelegt. Die folgenden städtischen Bauplätze werden gegen Höchstgebot vergeben, das Mindestgebot beträgt 690,00 €/m².
Bauplatz-Nr. | Bauplatzgröße | Flst.Nr. | Art der Bebauung | Lage | Straße |
785 m² |
3130 |
Einzelhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße | |
|
579 m² |
3150 |
Einzelhaus | bergseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
55 (PDF-Datei) (PDF-Datei) |
483 m² |
3181 |
Einzelhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Am Steig |
Die Bauplätze Nr. 35 und 55 sind mit einem Leitungsrecht (LR1) für den Bau, Unterhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Regenwasser und Schmutzwasser) belegt. D.h. die im Bebauungsplan mit LR1 bezeichnete Fläche ist unter Berücksichtigung der Ver- und Entsorgungseinrichtung z.B. mit Lärmschutzwänden, Stützmauern und Stellplätzen überbaubar, jedoch nicht unterbaubar (z.B. keine Tiefgarage).
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Scheibenäcker“. Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans zulässig. Die Lage der Bauplätze kann dem Vermarktungsplan (PDF-Datei) entnommen werden.
Für die Abgabe eines Angebots steht das Dokument "Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren (Anlage 3 (PDF-Datei))" zur Verfügung. Dieser Vordruck muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung in Höhe von 800.000 Euro beigelegt werden, die nicht älter als 8 Wochen bis zum Ende der Bewerberfrist ist. Das Formular Finanzierungsbestätigung kann hier (PDF-Datei)heruntergeladen werden.
Alle Bieter können innerhalb der Bewerbungsfrist mit dem Dokument schriftlich ein Gebot abgeben. Das Gebot ist mit allen erforderlichen Angaben udn Nachweisen, sowie vonallen Mitgliedern des Bieterpaares handschriftlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Kennzettels (PDF-Datei)an das
Amt für Stadtentwicklung
Rathaus Kleinbottwar
Steinheimer Straße 15
71711 Steinheim a.d.Murr
zu richten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d.h. Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Amt für Stadtentwicklung) werden nicht berücksichtigt. Unvollständige Gebote führen zum Verfahrensausschluss.
Zur Orientierung haben wir eine Checkliste (PDF-Datei)vorbereitet. Haben Sie mind. eine der dort aufgeführten Fragen mit „nein“ beantwortet, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren nicht. Wir bitten Sie, in diesem Fall von einer Antragstellung abzusehen.
Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich!
Fragen zum Bewerbungs- und Vergabeverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Nadja Schubrink im Amt für Stadtentwicklung telefonisch unter 07148 / 9618-161 oder per E-Mail team-bauen@stadt-steinheim.de
Veräußerung von Bauplätzen im Neubaugebiet "Seewiesen-Erweiterung", Höpfigheim nach örtlichen und sozialen Kriterien
DIE VERMARKTUNG STARTET am 01.08.2022
Das Neubaugebiet "Seewiesen-Erweiterung" liegt am westlichen Ortsrand von Höpfigheim. Zielsetzung des Bebauungsplans ist es, ein Wohngebiet im Sinne der bestehenden Bebauung zu gestalten, das eine gute und städtebaulich verträgliche Durchmischung aufweist, um möglichst vielen Nutzergruppen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. So sind im Zentrum des Gebiets, bzw. an die Bestandsbebauung angrenzend, klassische Einfamilienhäuser vorgesehen, nach Westen und somit an den Außenbereich angrenzend, ist Geschosswohnungsbau vorgesehen. Ähnlich verhält es sich mit der Bebauung im Norden. Mit der öffentlichen Grünfläche im Süden an den Beutenmühlenbach angrenzend, wird nicht nur eine Abstandsfläche zu den Grundstücken geschaffen, sondern auch auf die Kaltluftzufuhr in den Ortsteil Rücksicht genommen. Die Erschließung des Neubaugebiets ist seit 2021 fertig gestellt.
Die Stadt Steinheim a.d.Murr verkauft 2 Bauplätze für Einzelhäuser.
Der Bauplatzpreis beträgt 480,00 €/m².
Die Bauplätze werden erschlossen verkauft, die Hausanschlusskosten für technische Versorgung (Gas, Telekom etc.) sind zuzüglich.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF-Datei)und Auswahlkriterien (PDF-Datei)der Stadt Steinheim für die Vergabe von Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser nach örtlichen und sozialen Kriterien.
Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Auswahlkriterien die höchsten Punkteränge erreicht haben.
Über das Programm BAUPILOT findet ein 2-stufiges Bewerbungsverfahren statt:
Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet und Auswertung anhand der Vergaberichtlinien und Auswahlkriterien.
Im 2. Schritt benennen die am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes ihre priorisierten Bauplätze.
Auf dieser Basis erfolgt die Zuteilung der Baugrundstücke.
Die Bebauung hat entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans "Seewiesen-Erweiterung" zu erfolgen. Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren ab Grundstückserwerb. Das Gebäude ist mind. im Energiestandard KfW 55 zu errichten.