Bauplatzangebote
Veräußerung von Bauplätzen "Scheibenäcker" nach Höchstgebot im Bieterverfahren
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem städtischen Bauplatz in Steinheim an der Murr.
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Die Stadt Steinheim an der Murr verkauft im Neubaugebiet „Scheibenäcker“ 16 Bauplätze nach Höchstgebot.
Die Vermarktung startet am 01.05.2023 und endet am 02.06.2023
Nachdem das Verfahren zur Veräußerung von Bauplätzen nach örtlichen und sozialen Kriterien im Baugebiet „Scheibenäcker“ abgeschlossen ist, werden die folgenden 16 städtischen Bauplätze gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot beträgt 690,00 €/m².
Bauplatz-Nr. | Bauplatzgröße | Flst.Nr. | Art der Bebauung | Lage | Straße |
---|---|---|---|---|---|
32˚ | 544 m² | 3127 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
33˚ | 559 m² | 3128 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
35˚ | 785 m² | 3130 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
50˚ | 335 m² | 3186 | Doppelhaushälfte | hangseits der Kreisstraße | Im Tal |
51˚ | 346 m² | 3185 | Doppelhaushälfte | hangseits der Kreisstraße | Im Tal |
52˚˚ | 319 m² | 3183 | Doppelhaushälfte | hangseits der Kreisstraße | Im Tal |
55˚ | 483 m² | 3181 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Am Steig |
59 | 579 m² | 3150 | Einzelhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
60 | 340 m² | 3151 | Kettenhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
61 | 340 m² | 3152 | Kettenhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
64 | 340 m² | 3155 | Kettenhaus | hangseits der Erschließungsstraße | Am Steig |
69˚ | 531 m² | 3161 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
70˚ | 457 m² | 3162 | Einzelhaus | talseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
78 | 243 m² | 3170 | Doppelhaushälfte | hangseits der Erschließungsstraße | Scheibenäckerstraße |
89 | 448 m² | 3134 | Einzelhaus | hangseits der Erschließungsstraße | An der Klinge |
91˚ | 297 m² | 3184 | Doppelhaushälfte | hangseits der Kreisstraße | Im Tal |
˚ Die Bauplätze Nr. 32, 33, 35, 50, 51, 52, 55, 69, 70, und 91 sind mit einem Leitungsrecht (LR1) für den Bau, Unterhaltung und Betrieb von Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Regenwasser und Schmutzwasser) belegt.
˚˚Bauplatz 52 ist zusätzlich zum Leitungsrecht 1 (LR1) noch mit dem Leitungsrecht 2 (LR2) für den Bau, Unterhaltung und Betrieb von Versorgungseinrichtungen (Wasserversorgung) belegt.
Das heißt, die im Bebauungsplan mit LR1 und LR2 bezeichnete Fläche ist unter Berücksichtigung der Ver- und Entsorgungseinrichtung zum Beispiel mit Lärmschutzwänden, Stützmauern und Stellplätzen überbaubar, jedoch nicht unterbaubar (zum Beispiel keine Tiefgarage).
Richtlinien und Verfahren
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Scheibenäcker" (PDF-Dokument, 1,63 MB, 07.10.2021), Datei zum Einsehen und Herunterladen. Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans zulässig.
Die Lage der Bauplätze ist aus dem Vermarktungslageplan (PDF-Dokument, 3,58 MB, 26.04.2023) ersichtlich.
Für die Vergabe der städtischen Bauplätze im Bieterverfahrenhat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.07.2022 eine Verfahrensrichtlinie (PDF-Dokument, 230,71 KB, 26.04.2023) beschlossen, die Grundlage für die Veräußerung von städtischen Bauplätzen nach Höchstgebot ist. Diese ist für die Veräußerung dieser 16 Bauplätze inhaltlich anzuwenden. Diese Richtlinie (PDF-Dokument, 230,71 KB, 26.04.2023) kann auch per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.
Für die Abgabe eines Gebots steht das Dokument Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren (PDF-Dokument, 215,77 KB, 26.04.2023) zur Verfügung. Der Vordruck kann außerdem per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.
Für die Abgabe eines Angebots muss der Vordruck ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung (PDF-Dokument, 121,28 KB, 26.04.2023)eines Kreditinstituts in Höhe von 800.000 € für Einzelhäuser bzw. 600.000 € für Kettenhäuser oder eine Doppelhaushälfte beigelegt werden, die nicht älter als 8 Wochen bis zum Ende der Bewerberfrist ist. Das Formular Finanzierungsbestätigung (PDF-Dokument, 121,28 KB, 26.04.2023) kann auch per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07148 9 618 161 innerhalb der Bewerbungsfrist beim Amt für Stadtentwicklung angefordert werden.
Ein Bieter bzw. ein Bieterpaar kann maximal einen städtischen Bauplatz erwerben.
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme am Bieterverfahren erfüllt werden, steht eine Checkliste (PDF-Dokument, 170,77 KB, 26.04.2023) zur Verfügung.
Die Frist zur Abgabe von Angeboten beginnt am 01.05.2023 und endet am 02.06.2023 um 12:00 Uhr.
Alle Bieter können in dieser Zeit mit dem Formular Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren (PDF-Dokument, 215,77 KB, 26.04.2023) schriftlich ein Gebot abgeben. Das Gebot ist mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen sowie von allen Mitgliedern des Bieterpaares handschriftlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Kennzettels (PDF-Dokument, 261,85 KB, 05.04.2023) an das Amt für Stadtentwicklung zu richten:
Amt für Stadtentwicklung
Rathaus Kleinbottwar
Steinheimer Straße 15
71711 Steinheim an der Murr
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Amt für Stadtentwicklung), werden nicht berücksichtigt. Unvollständige Gebote führen zum Verfahrensausschluss.
Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich!
Fragen hinsichtlich des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens beantworten wir Ihnen gerne:
Amt für Stadtentwicklung
Telefonnummer: 07148 9 618 161
per E-Mail