Einzelhandelskonzept der Stadt Steinheim an der Murr
Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2030 (iST30) der Stadt Steinheim hat das Planungsbüro „Junker + Kruse, Stadtforschung Planung“ aus Dortmund ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Dieses Konzept wurde im Juli 2014 als Baustein des integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2030 beschlossen. Dieses erfüllt inhaltlich und formal den Anforderungen an Einzelhandelskonzepte, wie sie nach jüngerer Lesart und Rechtsprechung benötigt werden. Allerdings waren dabei - entgegen dem sonst üblichen Verfahren - die Ergebnisses des Einzelhandelskonzepts weder mit den Nachbarkommunen noch den einschlägigen Behörden und Institutionen abgestimmt worden. Um Planungssicherheit zu erhalten, wurde dies nachgeholt: der Gemeinderat hat am 16.6.2015 die Verwaltung mit der Beteiligung der Nachbarkommunen, Behörden und Öffentlichkeit beauftragt. Am 12.4.2016 hat der Gemeinderat - nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - das Einzelhandelskonzept (PDF-Dokument, 3,36 MB, 11.09.2020) (Stand April 2014/Februar 2016) als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 (6) BauGB beschlossen. Darin beinhaltet sind die Abgrenzungen des perspektivischen zentralen Versorgungsbereichs, der Sonderstandort "Grafenäcker" sowie die "Steinheimer Sortimentsliste".
Der Beschluss des Einzelhandelskonzepts als städtebauliches Entwicklungskonzept ist Basis für die zukünftige Bauleitplanung. Der Gemeinderat verpflichtet sich, das Konzept bei künftigen Bauleitplanungen zu beachten. Es handelt sich damit um ein aktives Instrument zur Einzelhandelsentwicklung und bietet Planungssicherheit bei Neuansiedlungen bzw. bei Investitionen bestehender Betriebe.