Gemeinderat: Stadt Steinheim an der Murr

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Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr

Seit 2019 arbeiten die Stadtverwaltung Steinheim an der Murr und alle Gemeinderäte:innen mit einem Ratsinformationssystem (RIS). Aktuelle Informationen über die Arbeit des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte Höpfigheim und Kleinbottwar werden der Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem zum Abruf zur Verfügung gestellt. Sehr übersichtlich und stets aktuell finden Sie im RIS die Zusammensetzung der Gremien. Ebenso können Sie alle Informationen zu den Amtsträgern im Ratsinformationssystem bekommen.

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 12.05.2026

Beteiligungsverfahren zur Haushaltskonsolidierung
Der Gemeinderat hat die Durchführung eines Beteiligungsverfahren zur Haushaltskonsolidierung beschlossen, das gemeinsam mit der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg umgesetzt werden soll.

Mehr Transparenz und bessere Entscheidungsgrundlagen
Ziel ist es, transparent über die finanziellen Herausforderungen der Kommune zu informieren und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern über mögliche Prioritäten und Einsparpotenziale zu diskutieren. Der Gemeinderat soll durch das Verfahren eine breitere Entscheidungsgrundlage und die Bürger:innen mehr Einblicke in die Haushaltsstrukturen erhalten.
Die Verwaltung hat sich dazu für ein Förderprojekt des Landes beworben. Die vom Land getragene Servicestelle unterstützt Kommunen bei der Durchführung dialogischer Beteiligungsprozesse und übernimmt bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern die vollständigen Prozesskosten – maximal bis zu 30.000 €.

Bürgerforum als zentrales Beteiligungsformat
Kern des geplanten Prozesses ist ein sogenanntes Bürgerforum. Dieses setzt sich aus bis zu 30 zufällig ausgewählten Einwohner:innen zusammen. Diese „Zufallsbürger:innen“ erarbeiten in mehreren Sitzungen Empfehlungen zu den wichtigsten Haushaltsthemen, die anschließend dem Gemeinderat übergeben werden. Durch die Zufallsauswahl soll eine möglichst vielfältige und repräsentative Perspektive gewährleistet werden, um Einzelinteressen zu relativieren.

Ablauf des Beteiligungsprozesses in vier Phasen
Der Beteiligungsprozess ist in vier Phasen gegliedert: Zunächst werden in einem dialogischen Runden Tisch zentrale Themen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gesammelt und in einer sogenannten Themenlandkarte gebündelt. Diese wird anschließend in einer Online-Beteiligung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dort kommentiert und ergänzt.
Darauf folgt das Bürgerforum, in dem die ausgewählten Teilnehmer:innen in mehreren Workshops die Inhalte der Themenlandkarte vertiefend diskutieren und konkrete Empfehlungen formulieren. Den Abschluss bildet eine öffentliche Übergabe dieser Empfehlungen an den Gemeinderat, der sie in seine weiteren Beratungen einbeziehen kann. Letztendlich trifft der Gemeinderat die finanzpolitischen Entscheidungen, die im Haushaltsplan abgebildet und beschlossen werden.

Förderantrag für weiteren Bürgeraustausch zu erneuerbaren Energien
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, Fördermittel für weitere Informations- und Dialogveranstaltungen zu erneuerbaren Energien zu beantragen. Die Stadt unterstreicht damit die Bedeutung einer fundierten und zielgerichteten Bürgerinformation für das Gelingen der lokalen Energiewende. Bereits seit 2025 setzt die Verwaltung dabei auf den direkten Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Dazu wurde ein Netzwerk ehrenamtlicher „Solarbotschafterinnen und Solarbotschafter“ aufgebaut. Erfahrene Betreiber privater Photovoltaikanlagen geben dabei praktische Erfahrungen an Interessierte weiter und helfen, Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen abzubauen.

Erfolgreiche Veranstaltungen werden weiterentwickelt
Ein erstes Ergebnis war der „Steinheimer Solarschnuppertag“ im Oktober 2025 mit Fachvorträgen und Erfahrungsberichten aus der Bürgerschaft. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Format im März 2026 erneut angeboten. Dabei zeigte sich, dass innerhalb der Gruppe nicht nur umfangreiche Kenntnisse zu Photovoltaik, sondern auch zu Wärmepumpen und Elektromobilität vorhanden sind.

Wärmepumpen und Elektromobilität im Fokus
Im Herbst 2026 sollen deshalb zwei weitere Veranstaltungen stattfinden, in denen Bürger:innen ihre Erfahrungen austauschen können. Neben Photovoltaik sollen dabei verstärkt auch Wärmepumpen und Elektromobilität behandelt werden. Geplant ist eine Kombination aus Fachinformationen durch die LEA (Ludwigsburger Energieagentur) und praxisnahen Erfahrungsberichten der Anwender:innen.

Fördermittel sollen Maßnahmen unterstützen
Zur Finanzierung will die Verwaltung Fördermittel aus dem Landesprogramm „Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2“ beantragen. Das Programm unterstützt Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zwischen Kommunen und Bürgerschaft mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Möglich sind Zuschüsse zwischen 2.000 und 5.000 € bei einem Bewilligungszeitraum von zwei Jahren.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats wurde die Verwaltung nun offiziell beauftragt, den entsprechenden Förderantrag einzureichen.

Neue Benutzungsordnung und Anpassung der Entgelte für die Kernzeitenbetreuung
Der Gemeinderat hat eine neue Benutzungsordnung und die Anpassung der Entgelte für die Kernzeitenbetreuung mehrheitlich beschlossen. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 wurden die Entgelte für die Kernzeitenbetreuung erstmals seit dem Jahr 2016 erhöht. Hintergrund waren damals insbesondere gestiegene Personalaufwendungen.

Weiter steigende Personalkosten und Erweiterung des Betreuungsangebots
Zum 1. Mai 2026 tritt nun eine weitere Tariferhöhung im TVöD in Höhe von 2,8 Prozent in Kraft, wodurch die Personalkosten erneut ansteigen. Zusätzlich wird das Betreuungsangebot an der Blankensteinschule ab dem Schuljahr 2026/2027 im Rahmen der Einführung der „Verlässlichen Grundschule und Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ erweitert. Künftig wird die Betreuung freitags nicht mehr nur bis 14 Uhr, sondern bis 15 Uhr angeboten. Damit soll das Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Familien angepasst werden.

Weitergabe der gestiegenen Kosten
Die insgesamt gestiegenen Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten für die Erweiterung der Betreuungszeit werden mit Beschluss des Gemeinderats teilweise über moderat angepasste Entgelte an die Eltern weitergegeben.
Weitere Kostensteigerungen im Bereich Schulkindbetreuung, etwa laufende Aufwendungen für Sachkosten, Nebenkosten sowie bauliche Unterhaltung, werden wie bisher, auch künftig nicht auf die Entgelte angerechnet. Grund dafür ist, dass die Räumlichkeiten sowohl von der Schule als auch von der Kernzeitenbetreuung genutzt werden und eine genaue Zuordnung der anteiligen Kosten außerhalb der Unterrichtszeiten nicht möglich ist.

Neue Benutzungsordnung
Bislang gab es in der Stadt Steinheim keine Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung. Das wurde nun im Zuge der Einführung der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung geändert. In den Erarbeitungsprozess wurden auch die Betreuungskräfte der Kernzeitenbetreuung eingebunden und befragt.

Entscheidung über Sozialstaffel fällt aufgrund rechtlicher Unsicherheiten erst später
In den vergangenen Monaten wurde die bestehende Sozialstaffelung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung intensiv beraten. Anlass waren Rückmeldungen aus Gremien und von Eltern, wonach Familien mit mehreren Kindern teilweise geringere Beiträge zahlen als Familien mit nur einem Kind. Darin sehen einzelne Eltern einer möglichen Ungleichbehandlung von Familien mit weniger Kindern. Hintergrund ist die aktuell geltende Regelung, nach der alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren bei der Staffelung berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die Sozialstaffelung entspricht den Vorgaben des § 90 SGB VIII sowie den landesweiten Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände und dient insbesondere der Entlastung von Familien mit mehreren Kindern.

Mögliche Einführung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres
Da auf Landesebene derzeit über die Einführung eines verpflichtenden beitragsfreien letzten Kindergartenjahres diskutiert wird, bestehen noch erhebliche rechtliche und finanzielle Unsicherheiten. Verwaltung und Gemeinderat halten es daher für sinnvoll, eine mögliche Anpassung der Sozialstaffelung erst dann erneut zu beraten, wenn hierzu konkrete Entscheidungen des Landes vorliegen.
Für das kommende Kindergartenjahr werden die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten entsprechend der Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände angepasst. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2007, wonach die Beiträge jährlich nach dem Landesrichtsatz fortgeschrieben werden. Die empfohlenen Erhöhungen betragen 4,5 Prozent für das kommende sowie weitere 4 Prozent für das darauffolgende Kindergartenjahr. Ein gesonderter Gremien-Beschluss ist hierfür nicht erforderlich.

    

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 21.04.2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04 folgende Themen aus dem Bereich Betreuung beschlossen. 

Neuvergabe der Bewirtschaftung der Mensa
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bewirtschaftung der Schulmensa am Schulzentrum Steinheim an der Murr ab dem neuen Schuljahr an die Firma apetito catering Education B.V. & Co. KG zu vergeben. Damit ist der alte Pächter auch der neue.
Das Unternehmen übernimmt neben dem Mensabetrieb auch den Kiosk sowie die Belieferung der Grundschulen in Höpfigheim und Kleinbottwar und der Kindertagesstätten. Zudem ist es für die Abrechnung der Essen und künftig für die Verpflegung in der Ferienbetreuung zuständig.
Die Vergabe erfolgte nach einer europaweiten Ausschreibung. Das eingegangene Angebot der Firma apetito catering Education B.V. & Co. KG, war das wirtschaftlichste. Es erfüllt außerdem alle Anforderungen und überzeugt durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine hohe Qualität, etwa durch einen hohen Bio- und Frischkostanteil.
Der Vertrag beginnt im August 2026, läuft zunächst bis Juli 2028 und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Die Essenspreise werden einheitlich festgelegt. Die Stadt bezuschusst weiterhin das Mittagessen.

Wichtige Entscheidung für eine ganztägige Ferienbetreuung von Grundschulkindern
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern. Dieser umfasst täglich acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen – auch während der Ferienzeiten, mit 20 Schließtagen im Jahr.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung kann in Steinheim an der Murr derzeit nur an der Grundschule Blankensteinschule vollständig erfüllt werden. An der Grundschule Höpfigheim und an der Schule an der Bottwar in Kleinbottwar gibt es weiterhin die bisherige Kernzeitenbetreuung während der Schulzeit.
Um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auch in der Ferienzeit erfüllen zu können, wird die Ferienbetreuung in Steinheim an der Murr künftig zentral an der Grundschule Blankensteinschule angeboten. Der Bedarf wurde im Vorfeld bei Eltern und Schülerinnen und Schülern erhoben und bestätigt.
Für die Durchführung der Ferienbetreuung hat der Gemeinderat beschlossen, mit der Deutschen KinderSportAkademie GmbH (DKSA) zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen konnte sich im Vergleich zu anderen Anbietern als wirtschaftlichste Lösung durchsetzen. Die Kooperation ist zunächst auf ein Jahr angelegt.
Die Anmeldung und Abrechnung der Betreuung erfolgen direkt zwischen Eltern und Anbieter über eine App. Die Mittagsverpflegung wird weiterhin über die bestehende Mensa organisiert und kann wie gewohnt separat gebucht werden.
Die Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung wurden zunächst auf Grundlage der tatsächlichen Kosten festgelegt. Da die genaue Höhe staatlicher Fördermittel noch nicht abschließend geklärt ist, können sich die Gebühren künftig noch ändern – voraussichtlich auch zugunsten der Eltern.
Positiv für Familien: Die Betreuungszeiten wurden flexibel gestaltet. So ist es möglich, bei einer Fünf-Tage-Woche auch nur drei Tage zu buchen beziehungsweise bei einer Vier-Tage-Woche zwei Tage.
Mit der neuen Regelung nutzt die Stadt auch erweiterte gesetzliche Möglichkeiten, die eine stärkere Einbindung externer Partner in der Ferienbetreuung erlauben. Ziel ist es, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot für Familien sicherzustellen.
Positiv für Familien: Die Betreuungszeiten wurden flexibel gestaltet. So ist es möglich, bei einer Fünf-Tage-Woche auch nur drei Tage zu buchen beziehungsweise bei einer Vier-Tage-Woche zwei Tage.
Mit der neuen Regelung nutzt die Stadt auch erweiterte gesetzliche Möglichkeiten, die eine stärkere Einbindung externer Partner in der Ferienbetreuung erlauben. Ziel ist es, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot für Familien sicherzustellen.

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 10.03.2026

Im Gemeinderat beschlossen: Haushalt 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Die finanzielle Lage der Stadt bleibt dabei angespannt und wird dies voraussichtlich auch in den kommenden Jahren sein.
Trotz stabiler Einnahmen rechnet die Stadt im Jahr 2026 mit einem Defizit von rund 2,6 Millionen Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung kann dieses bis zum Jahr 2029 auf bis zu 4 Millionen Euro anwachsen. Gleichzeitig stehen weiterhin bedeutende Investitionen an. Dazu zählen insbesondere der Neubau des Rathauses sowie die Weiterentwicklung des Schulcampus. Allein für das Jahr 2028 ist ein Investitionsvolumen von mehr als 27 Millionen Euro vorgesehen.
Die schwierige Haushaltslage ist vor allem auf strukturelle Herausforderungen zurückzuführen, mit denen derzeit viele Kommunen konfrontiert sind. Steigende Personal- und Sachkosten, wachsende Pflichtaufgaben sowie deutlich höhere Zinsen führen zu einer dauerhaften Belastung der kommunalen Haushalte.
Dennoch setzt die Stadt weiterhin wichtige Schwerpunkte in zentralen Bereichen wie Bildung, Kinderbetreuung, soziale Leistungen und eine leistungsfähige Infrastruktur. Gleichzeitig wird es notwendig sein, auch künftig Prioritäten zu setzen und die Ausgaben sorgfältig zu prüfen. Einsparungen werden dabei nicht auszuschließen sein.
Der beschlossene Haushalt steht damit für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Finanzpolitik. Ziel bleibt es, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und wichtige Zukunftsprojekte trotz der schwierigen Rahmenbedingungen umzusetzen. Der Beschluss des Haushalts erfolgte mit großer Mehrheit.

Baubeschluss: Neubau Rathaus
Der Gemeinderat hat in der Sitzung einen historischen Beschluss gefasst: Nach 400 Jahren wird in Steinheim ein neues Rathaus gebaut. Der Beschluss war einstimmig. 

Ausbau des Wärmenetzes
Das Wärmenetz soll noch in diesem Sommer bis in die Steinheimer Innenstadt ausgebaut werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Einwohnerversammlung
Auch in diesem Jahr wird es eine Einwohnerversammlung “Stadt im Gespräch” für die drei Stadtteile Steinheim, Kleinbottwar und Höpfigheim geben. Save the date: Mittwoch, 18. November 2026 in der Bottwartalhalle in Kleinbottwar.

Leitlinien für Bürgerbeteiligung
Die Stadt Steinheim will Bürgerbeteiligung in Steinheim zu einem festen Bestandteil machen. Zur Sicherung der Qualität von Bürgerbeteiligung wurden Leitlinien einstimmig beschlossen. Die Leitlinien werden demnächst auf der Webseite der Stadt veröffentlicht.

Das bisschen Haushalt - Reden von Bürgermeister Winterhalter und den Fraktionen

Finanzplanung und Haushaltsentwicklung der Stadt Steinheim

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 wurde unter anderem auch der Haushaltsplanentwurf 2026 für die Stadt Steinheim an der Murr eingebracht. Die Planungen zeigen für die kommenden Jahre eine zunehmend angespannte Finanzlage. Steigende Aufgaben, hohe Investitionen und zunehmende Zinsbelastungen stellen den städtischen Haushalt vor große Herausforderungen. Trotz weitgehend stabiler Einnahmen steigen die Ausgaben deutlich, sodass sich ein strukturelles Defizit verfestigt.

Einnahmenstruktur 2026 – stabile Basis mit begrenztem Wachstum
Die ordentlichen Erträge der Stadt setzen sich im Wesentlichen aus Steuern, Zuweisungen sowie Entgelten und Gebühren zusammen. Insgesamt betragen die Einnahmen durch Steuern und Abgaben 17,6 Mio. Euro und setzen sich aus diesen Anteilen zusammen:
Die wichtigste Einnahmequelle bleibt der Anteil an der Einkommensteuer mit 9,6 Mio. Euro (2026), die lokalen Steuerarten bleiben auf konstantem Niveau. Die Gewerbesteuer geht leicht zurück und liegt 2026 bei 4,0 Mio., die Grundsteuer B steigt leicht an auf 2,2 Mio. Euro.
Zuweisungen vom Land, insbesondere Schlüsselzuweisungen und Kita-Förderung, belaufen sich auf 13,4 Mio. Euro. Entgelte und Gebühren (u. a. Kinderbetreuung) tragen 3,2 Mio. Euro bei. Die Einnahmen entwickeln sich insgesamt stabil, bieten jedoch nur begrenzten Wachstumsspielraum.

Entwicklung des Ergebnishaushalts – Defizite nehmen zu
Trotz stabiler Einnahmen verschlechtert sich das ordentliche Ergebnis kontinuierlich:

  • 2025: –2,5 Mio. Euro
  • 2026: –2,6 Mio. Euro unter anderem durch steigende Personal- und Zinsaufwendungen
  • 2027–2029: bis zu –4,0 Mio. Euro

Damit weist der städtische Haushalt ein dauerhaftes strukturelles Defizit auf. Ohne Gegenmaßnahmen droht eine langfristige Unterdeckung.

Investitionen und Zinsen
Großprojekte wie der Neubau des Rathauses und der Schulcampus führen zu einem sehr hohen Investitionsbedarf, insbesondere 2028 mit 27,6 Mio. Euro. Dies macht umfangreiche Kreditaufnahmen erforderlich. In der Folge steigen die Zinsaufwendungen stark von 0,5 Mio. Euro (2026) auf 1,4 Mio. Euro (2029).

Handlungsbedarf und Ausblick
Zur Sicherung der Finanzstabilität sind Konsolidierungsmaßnahmen notwendig. Zwar standen noch Kreditermächtigungen und eine voraussichtliche Liquidität von rund 4 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2025 zur Verfügung, mittelfristig belasten jedoch hohe Investitionen, steigende Zinsen sowie weiterwachsende laufende Ausgaben den Haushalt erheblich.

Zeitplan
In der Gemeinderatssitzung am 20.01.2026 wird über den Entwurf einschließlich der Anträge der Fraktionen beraten. In der Sitzung am 10.02.2026 steht der Beschluss des Haushaltsplans auf der Tagesordnung.

Hier finden Sie die Präsentation der Leitung Finanzen "Haushaltsplan 2026 (Entwurf)" als PDF (PDF-Dokument, 2,73 MB, 20.01.2026).

 

Haushaltsrede von Bürgermeister Thomas Winterhalter

In seiner Haushaltsrede ordnet Bürgermeister Thomas Winterhalter die Zahlen zum Haushaltsplanentwurf ein:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats, liebe Mitarbeitende, liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Zahlen, die wir in der gerade zum Haushaltsplanentwurf 2026 gehört haben, sind nüchtern und eindeutig. Meine Aufgabe ist es nun, diese Zahlen politisch einzuordnen und zu erläutern, wie wir als Stadt damit umgehen wollen.
Bereits im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt: Das Fundament unserer Stadt ist nicht verhandelbar.Dieser Satz gilt heute unverändert. Steinheim steht nicht zufällig so da, wie wir es kennen. Unsere Stadt ist über viele Jahre hinweg gewachsen – getragen von Ehrenamt, engagierten Mitarbeitenden, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und einer aktiven Bürgerschaft. Dieses Fundament dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen – auch und gerade dann nicht, wenn die finanziellen Spielräume enger werden.
Gleichzeitig wäre es genauso falsch, die Augen vor der Realität zu verschließen. Der Haushalt, den wir heute einbringen, macht deutlich: Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind nicht vorübergehend. Sie sind strukturell. Sie betreffen nicht nur Steinheim, sondern nahezu alle Kommunen. Und sie verlangen von uns etwas, das in schwierigen Zeiten besonders wichtig ist: Haltung, Klarheit und Verantwortungsbewusstsein. Mir ist dabei eines ganz wichtig – und das möchte ich sehr deutlich sagen: Nichtstun ist in dieser Situation keine Lösung. Nichtstun ist die teuerste aller Optionen.

Wer notwendige Entscheidungen immer weiter aufschiebt, spart nicht. Er verlagert Kosten in die Zukunft – und vergrößert sie dort. Und damit sind wir bei einer Frage, die uns als Verantwortliche besonders beschäftigen muss: Die Frage der Generationengerechtigkeit.Denn wenn wir Entscheidungen heute nicht treffen, dann hinterlassen wir sie morgen unseren Kindern und Enkeln – nicht als Gestaltungsspielraum, sondern als ungelöste Probleme.
Deshalb geht es nicht um die einfache Gegenüberstellung von einem ausgeglichenen oder einem verschuldeten Haushalt. Die eigentliche Frage lautet: Was ist verantwortungsvoller – eine sichtbare finanzielle Belastung heute oder eine unsichtbare Verschuldung in Form aufgeschobener Sanierungen, ungelöster Strukturprobleme und verpasster Entscheidungen?
Ich bin überzeugt: Generationengerechtigkeit bedeutet nicht, Probleme weiterzureichen, sondern sie rechtzeitig anzugehen – auch wenn das unbequem ist.

Viele der großen Projekte, über die wir heute sprechen, stehen nicht zufällig genau jetzt auf der Tagesordnung. Sie gehen auf Entscheidungen zurück, die in den letzten 20 bis 25 Jahren immer wieder vertagt wurden – oft mit dem Hinweis, dass gerade nicht genug Geld vorhanden sei oder weil notwendige Schritte politisch schwierig oder unpopulär gewesen wären. Das Ergebnis kennen wir heute: Sanierungsstaus, überalterte Strukturen und ein Investitionsbedarf, der sich nicht mehr wegdiskutieren lässt. Genau deshalb haben wir uns bewusst gegen zwei Extreme entschieden: gegen hektischen Aktionismus – und ebenso gegen das Prinzip „Hoffnung auf bessere Zeiten“.

Wir wissen, dass unsere Infrastruktur in vielen Bereichen an ihre Grenzen kommt. Wir wissen, dass Anforderungen steigen und Spielräume knapper werden. Und wir wissen auch: Jede Entscheidung, die wir heute nicht treffen, reduziert den Handlungsspielraum von morgen. Unser Anspruch ist deshalb klar: Wir wollen handeln – aber mit Maß und Ziel, mit Weitsicht und mit einem klaren Kompass. An dieser Stelle möchte ich eines sehr klar herausstellen: Die kommunalen Pflichtaufgaben, die wir heute erfüllen, sind für uns als Gesellschaft unglaublich wichtig und wertvoll. Ob Kinderbetreuung, Bildung, soziale Leistungen, Inklusion, Integration, Digitalisierung oder Barrierefreiheit – all das sind keine bürokratischen Lasten, sondern Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Wir als Stadt stehen zu dieser Verantwortung. Und wir nehmen sie ernst. Umso dankbarer sind wir für die Unterstützung aus dem Sondervermögen des Bundes. Die zugesagten rund 7,9 Millionen Euro welche über die kommenden zwölf Jahre beantragt und bis zum Jahr 2042 abgerufen werden können, helfen uns, in unsere Infrastruktur zu investieren, Substanz zu sichern und notwendige Projekte überhaupt möglich zu machen. Gleichzeitig müssen wir ehrlich bleiben:
Diese Mittel verbessern die strukturelle Situation der Kommunen im laufenden Betrieb nicht. Die großen finanziellen Belastungen entstehen dort, wo Pflichtaufgaben dauerhaft erfüllt werden müssen – mit Personal, mit Betriebskosten und mit stetig wachsenden Anforderungen. Und genau an dieser Stelle gehört zur Ehrlichkeit auch Folgendes: Wir sind von der Kommunalaufsicht angehalten, unsere Einnahmeseite kritisch zu prüfen – also Gebühren, Beiträge und Steuern auf ihre Auskömmlichkeit hin zu bewerten. Das ist aus haushaltsrechtlicher Sicht nachvollziehbar. Aber wir wissen auch: Jede Anpassung auf der Einnahmenseite bedeutet eine zusätzliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger, für Familien und für viele Menschen, die ohnehin schon durch steigende Lebensunterhaltungskosten belastet sind. Uns ist sehr bewusst, dass wir damit Kosten nicht wirklich verringern, sondern sie zunächst nur weiterreichen. Und dass wir damit gerade Familien vor große Herausforderungen und in manchen Fällen auch vor echte finanzielle Probleme stellen können.
Gleichzeitig möchte ich eines deutlich sagen:
Auch in der Verwaltung der Stadt Steinheim arbeiten Bürgerinnen und Bürger aus Steinheim und aus unseren Nachbarkommunen. Menschen, die selbst Familien haben, Mieten zahlen, Energiekosten tragen und mit denselben finanziellen Sorgen umgehen müssen wie viele andere auch. Wir treffen diese Entscheidungen nicht aus Distanz heraus. Wir sind keine Maschinen. Wir machen unsere Arbeit – mit Pflichtbewusstsein und der Verantwortung, dass jede Entscheidung reale Auswirkungen auf Menschen hat.

Gerade weil diese Aufgaben so wichtig sind, müssen wir sie in ein Gesamtsystem einordnen, das auch langfristig tragfähig ist. Und hier lohnt sich der Blick in andere Bundesländer, in denen kommunale Haushalte bereits seit Jahrzehnten strukturell im Defizit sind. Dort werden weiterhin Büchereien betrieben. Dort sind auch Schwimmbäder geöffnet und beheizt. Dort sind auch weiterhin Orte der Bildung, der Begegnung und des Sports erhalten geblieben.
Bei genauem Hinschauen zeigt sich aber: Nicht alle Angebote konnten gehalten werden. Manche Einrichtungen wurden dauerhaft geschlossen, andere stark eingeschränkt oder in neue Trägermodelle überführt. Das macht eines sehr deutlich:
Auch dort, wo Kommunen vieles möglich machen, gelingt das nicht ohne Verluste. Genau deshalb müssen wir besser und kreativer werden. Kreativer in der Frage, wie wir Angebote organisieren. Besser darin, frühzeitig Prioritäten zu setzen. Und mutiger darin, neue Wege zu gehen, bevor der Handlungsspielraum vollständig verloren geht.
Und es zeigt ebenso: Was wir heute aus kurzfristigen Gründen beenden, bekommen wir morgen nicht automatisch zurück.

Genau daraus wollen wir lernen. Nicht um uns abzugrenzen – sondern um rechtzeitig gegenzusteuern.  Deshalb haben Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam begonnen, eine Entscheidungs- und Bewertungsmatrix zu entwickeln, die derzeit noch in der Ausarbeitung ist.
Wir wollen diese Matrix ab 2026 in der Haushaltsstrukturkommission vertieft beraten und sie in die künftigen Haushaltsberatungen einbinden. Sie wird kein fertiges Regelwerk und kein Automatismus sein. Sie soll uns nicht Entscheidungen abnehmen, sondern uns dabei unterstützen, Entscheidungen strukturierter, transparenter und nachvollziehbarer zu treffen.

Nicht als starres Schema, sondern als Orientierungshilfe in einer Zeit, in der einfache Antworten nicht mehr tragen.
Gerade in einer Zeit, in der politische Debatten zunehmend polarisiert geführt werden, in der schnelle Schuldzuweisungen lauter sind als differenzierte Lösungen und in der Angriffe oft mehr Aufmerksamkeit bekommen als Verantwortung, wollen wir bewusst einen anderen Weg gehen. Nicht mit Zuspitzung um jeden Preis, nicht mit populistischen Abkürzungen, sondern mit Sachlichkeit, Abwägung und dem Willen, auch unbequeme Wahrheiten auszuhalten. Nicht um Wichtiges gegeneinander auszuspielen, sondern um Verantwortung für das Ganze zu übernehmen. Und genau das tun wir auch bei großen Zukunftsthemen unserer Stadt: beim Wärmenetz, bei der bauStein Heimbau, beim Rathausneubau, bei der Schulentwicklung.
Für all diese Themen haben wir gemeinsam Konzepte erarbeitet, weil wir besser werden wollen – und weil wir wissen, dass Nichtstun hier keine Option ist. Denn – und das ist vielleicht der wichtigste Satz dieser Haushaltsrede:
Nichtstun schont den Haushalt nicht – es belastet ihn nur zeitversetzt und stärker.

Dieser Haushalt ist deshalb kein Ausdruck von Resignation. Er ist ein Ausdruck von Verantwortung. Verantwortung gegenüber den Menschen, die heute in Steinheim leben.
Verantwortung gegenüber denen, die hier arbeiten – im Ehrenamt, in der Verwaltung und in der Wirtschaft. Und Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen, die nicht mit ungelösten Problemen starten sollen. Wir wissen, dass dieser Weg nicht einfach ist. Aber wir gehen ihn bewusst, gemeinsam und mit dem Anspruch, unsere Stadt nicht durch kurzfristiges Abwarten zu schwächen, sondern durch kluge Entscheidungen zukunftssicher zu führen. Oder um es mit Hermann Hesse zu sagen: „Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.“

Mit diesem Verständnis bringe ich den Haushaltsplan der Stadt Steinheim an der Murr ein.

 

Hier können Sie die Reden der Fraktionsvorsitzenden zum Haushaltsplanentwurf nachlesen:

Haushaltsrede der Freien Wähler Fraktion (PDF-Dokument, 180,74 KB, 23.01.2026)

Haushaltsrede der CDU Fraktion (PDF-Dokument, 217,18 KB, 23.01.2026)

Haushaltsrede der Grünen Fraktion (PDF-Dokument, 224,75 KB, 23.01.2026)

Haushaltsrede der SPD Fraktion (PDF-Dokument, 120,76 KB, 23.01.2026)

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 16.12.2025

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 wurde am 16.12.2026 eine lange Tagesordnung behandelt. Unter anderem wurden Beschlüsse zu den im Folgenden dargestellten wichtigen kommunalpolitischen Themen gefasst. Außerdem wurde in der Sitzung der Haushaltsplanentwurf 2026 eingebracht. Ein Bericht zu diesem wichtigen und komplexen Thema wird in der nächsten Ausgabe der Steinheimer Nachrichten veröffentlicht.

Neugestaltung des Spielplatzes „Schrai Ost“
In der letzten Sitzung im Dezember wurde unter anderem die Neugestaltung des Spielplatzes „Schrai Ost“ endgültig beschlossen. Zwar gab es im Gemeinderat auch kritische Stimmen – vor allem wegen der hohen Kosten und möglicher Nutzungskonflikte in den angrenzenden Wohngebieten. Dennoch sprach sich eine deutliche Mehrheit für das Projekt aus. Angesichts seiner Größe und Komplexität ging dem Beschluss eine lange und sorgfältige Planungsphase voraus.

Zeitplan und Finanzierung
Die Ausführungsplanung soll bis zur Kalenderwoche 6 im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Nach Ausschreibung und Vergabe ist der Baubeginn für April 2026, direkt nach Ostern, geplant. Die Fertigstellung ist für September 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 360.000 € und sind im Haushalts- und Finanzplan der Stadt berücksichtigt. Ein großer Kostenpunkt ist die aufwändige Hangsicherung mit knapp 70.000 Euro. Positiv ist, dass das Projekt durch Fördermittel und Spenden unterstützt wird und die veranschlagten Kosten aus heutiger Sicht sogar unterschritten werden könnten.
Über die „Fitnessplatz Initiative“ des Spielgeräteherstellers Kompan konnten rund 11.000 Euro eingeworben werden. Zusätzlich unterstützen die Kreissparkasse Ludwigsburg und die Volksbank Ludwigsburg das Projekt mit insgesamt 5.000 €. Über die give-a-cent Initiative von AMG wurden kurz vor Weihnachten weitere 4.000 € für dieses kommunal und bürgerschaftlich getragene Projekt zugesagt. Die Stadtverwaltung bemüht sich selbstverständlich weiterhin um zusätzliche Fördermittel und freut sich über jede Spende aus der Bürgerschaft.

Anpassung der Essenspreise in Schulen und Kitas zum 1. Januar 2026
Die derzeit gültigen Essensgebühren für die Schul- und Kita-Verpflegung in Steinheim an der Murr basieren auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2024 und wurden zuletzt zum 1. Februar 2025 angepasst. Die Bewirtschaftung der Mensen erfolgt durch die Firma apetito catering Education B.V. & Co. KG.
Im November 2025 hat das Unternehmen die Stadtverwaltung darüber informiert, dass aufgrund gestiegener Kosten eine erneute Anpassung der Vergütung erforderlich ist. Grundlage hierfür ist der bestehende Rahmenvertrag, der bei gesetzlichen Änderungen – etwa bei einer Erhöhung des Mindestlohns – eine Preisänderung vorsieht.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde der Mindestlohn um 8,4 Prozent angehoben und damit deutlich stärker als in den Vorjahren. Dieser außergewöhnlich hohe Anstieg führt zu erheblichen Mehrkosten im Personalbereich des Dienstleisters. Bereits zum 1. Januar 2025 war aufgrund einer vorherigen Mindestlohnerhöhung eine Preisanpassung erfolgt, die seit Februar 2025 an die Eltern weitergegeben wird.
Neben den Personalkosten sind auch die Preise für Lebensmittel deutlich gestiegen. Zwischen August 2024 und August 2025 lag die allgemeine Preissteigerung bei durchschnittlich rund 2,1 Prozent. Besonders betroffen sind Obst (+7,5 Prozent), Molkereiprodukte und Eier (+3,2 Prozent) sowie Fleisch- und Fischwaren (+2,9 Prozent). Insgesamt ergibt sich beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von etwa 4,5 Prozent innerhalb eines Jahres. Auch die Betriebsnebenkosten, beispielsweise für Reinigung und Logistik, sind um rund 3 Prozent gestiegen.
Vor diesem Hintergrund hat der Caterer für Schulen und Kitas eine durchschnittliche Erhöhung von 0,20 € netto pro Menü beantragt, was einer Steigerung von rund 4,38 Prozent entspricht. Um die Preise übersichtlich und einheitlich zu gestalten, hatte die Verwaltung dem Gremium vorgeschlagen, die Abgabepreise auf gerundete Beträge festzusetzen. Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten daher folgende Preise:

  • Schülerinnen und Schüler: 4,60 € pro Menü
  • Kinder in Kitas: 4,00 € pro Menü

Durch diese Anpassung bleibt der Essenszuschuss der Stadt Steinheim an der Murr unverändert bei den geplanten rund 46.000 Euro jährlich. Damit bezuschusst die Stadt weiterhin jedes Menü im Durchschnitt mit etwa 1 Euro. Zusätzlich erhalten antragsberechtigte Familien Unterstützung aus dem Sozialfonds der Stadt.

Kommunaler Wärmeplan für Steinheim an der Murr beschlossen

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Damit wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung getan.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt strategisch und klimafreundlich auszurichten. Grundlage des Wärmeplans ist eine umfassende Analyse des aktuellen Gebäudebestands sowie der vorhandenen energetischen Potenziale. Auf dieser Basis wurde ein klimaneutrales Zielbild für das Jahr 2035 entwickelt.
Kern dieses Zielbildes ist es, den Wärmebedarf durch energetische Sanierungen deutlich zu senken und fossile Energieträger schrittweise durch erneuerbare Wärme zu ersetzen. Zur Erreichung dieses Ziels wurde eine Transformationsstrategie erarbeitet, die den Weg von der heutigen Situation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt.
Im Rahmen der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmesektors werden künftig vor allem zwei Versorgungsarten eine zentrale Rolle spielen: dezentrale Wärmepumpen sowie multivalente Wärmenetze. Das Stadtgebiet wurde entsprechend seiner jeweiligen Eignung in verschiedene Versorgungsgebiete eingeteilt. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde eine umfangreiche Maßnahmenübersicht mit grundsätzlich geeigneten Maßnahmen für Steinheim erstellt, die in einem Abschlussbericht dokumentiert ist.

Aus dieser Maßnahmenübersicht wurden sechs priorisierte Maßnahmen entwickelt, mit denen die Transformation zur klimaneutralen Wärmeversorgung eingeleitet wird. Die priorisierten Maßnahmen sind:

  1. Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz in der Kernstadt
  2. Bürgerbeteiligungsformate zur Untersuchung der Prüfgebiete
  3. Erhebung des Anschlussinteresses an ein Wärmenetz in der Kernstadt
  4. Bürgerinformations- und Beratungsstrategie
  5. Heizungstauschstrategie für die kommunalen Gebäude
  6. Transformationsplan für das Gasnetz

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt schrittweise und wird jeweils durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderats festgelegt. Diesem kommunalen Wärmeplan hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Abschaffung der unechten Teilortswahl
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr beabsichtigt, die sogenannte unechte Teilortswahl zur nächsten regulären Gemeinderatswahl im Jahr 2029 abzuschaffen. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 wurde die unechte Teilortswahl in landesweit in rund 70 Kommunen abgeschafft, da sie als kompliziert und fehleranfällig gilt. So fallen etwa bei diesem Wahlverfahren regelmäßig mehr ungültige Stimmen an. Bevor über die Abschaffung der unechten Teilortswahl entschieden wird, sollen die Ortschaftsräte Höpfigheim und Kleinbottwar angehört werden. Die Ortschaftsräte haben in dieser Frage ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, die Entscheidung selbst trifft jedoch der Gemeinderat.
Die Stadtverwaltung wurde in der Sitzung mit mehrheitlichem Beschluss beauftragt, diese Anhörungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Parallel dazu soll eine Änderung der Hauptsatzung erarbeitet werden, mit der die unechte Teilortswahl formal aufgehoben wird. Wichtig dabei ist: Die bestehende Ortschaftsverfassung bleibt vollständig erhalten. Das bedeutet, dass alle Ortschaftsräte im Gemeindegebiet weiterhin bestehen und ihre Aufgaben unverändert wahrnehmen.
Nach Abschluss der Anhörungen wird die vorbereitete Änderung der Hauptsatzung dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Zusammensetzung des Steinheimer Gemeinderates für die Wahlperiode 2024 - 2029

Demokratie beginnt in der Kommune

„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates", so lautet § 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. In diesem „Grundgesetz" für die Kommunen wird klar konstatiert, dass die Demokratie von unten nach oben verwirklicht werden soll. Zwei Organe sind hierfür verantwortlich: der Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Bürgermeister als Verwaltungsorgan. Diese beiden Organe sind unabhängig voneinander und jeweils mit klaren gesetzlichen Zuständigkeiten ausgestattet. Der Gemeinderat legt dabei die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister dafür zuständig ist. Er überwacht ferner die Ausführung der von ihm gefassten Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von eventuellen Missständen für deren Beseitigung.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Steinheimer Gemeinderates wurden zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Mandatsausübung mit nachfolgender Verpflichtungsformel auf ihr Mandat verpflichtet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Steinheim an der Murr gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern." Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt 5 Jahre. Die Sitzungen der kommunalen Gremien sind meistens öffentlich.