Landtagswahl am 14. März 2021
Die Stadt Steinheim informiert zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021
Derzeit befinden sich die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des baden-württembergischen Landtages im Versand und müssen bis spätestens 21.02.2021 zugestellt sein.
Auch zur Landtagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes darum, die Briefwahlunterlagen möglichst kontaktlos zu beantragen:
- mit dem ausgefüllten Antrag auf der Wahlbenachrichtigung per Post oder
- über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder
- über diesen Link direkt zum Wahlscheinbeantragung.
Aufgrund der hohen Zahl der zu erwartenden Briefwahlanträge bitten wir bereits jetzt um Verständnis für eine entsprechende Bearbeitungszeit. So schnell als möglich senden wir Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zu.
Es gibt einen Notdienst zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Rufbereitschaft am Wahlwochenende. Bitte entnehmen Sie weiter Informationen zum Notdienst für Briefwahlunterlagen diesem PDF.
Gerne können Sie sich auch auf unserer Seite Wahlen weiter informieren. Die Landeszentrale für politische Bildung bietet zudem ein Portal mit Informationen rund um die Landtagswahl an.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36 122.
Was gilt bezüglich der Corona-Pandemie
Die Wahllokale haben am Wahltag von 08.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Es gelten die allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln!
Das Wahlamt bittet dringend darum, im Interesse und zum Schutz aller Beteiligten, diese Schutzmaßnahmen einzuhalten. Gerne können Wähler:innen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitbringen, um Sicherheit zu haben, dass nur sie diesen Stift verwenden.