Entwurf des Lärmaktionsplans
Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Steinheim an der Murr
Nachdem im Jahr 2018 turnusgemäß die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg der 3. Stufe für Hauptverkehrsstraßen durch die LUBW veröffentlicht wurden, ergibt sich nun die Notwendigkeit, den bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016 zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Das vorläufige Ergebnis der Überprüfung, erarbeitet vom Büro Kurz und Fischer in Kooperation mit der Planungsgruppe Kölz liegt nun vor. Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 12.01.2021 den Entwurf zum Lärmaktionsplan beschlossen.
Das Plangebiet des Entwurfs der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes umfasst die Ortsdurchfahrt Steinheim (Ludwigsburger Straße, Marktstraße, Rielingshäuser Straße bis Ortsende Richtung Rielingshausen), die Kleinbottwarer Straße (Ludwigsburger Straße bis Ortsende), die Höpfigheimer Straße zwischen Murrer Straße und Karlstraße, die Ortsdurchfahrt Kleinbottwar (zwischen Steinheimer Straße 27 und Einmündung Lerchenhofstraße bzw. bis Ende Baugebiet Scheibenäcker) und die Ortsdurchfahrt Höpfigheim.
In der Zeit vom 04.02.2021 bis einschließlich 08.03.2021kann der Entwurf zum Lärmaktionsplan hier eingesehen werden.
Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Ordnungsamt unter Telefonnummer: 07144 261 130 im Bürgerbüro, Ludwigsburger Str. 2 - 4 in 71711 Steinheim an der Murr möglich. Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 08. März 2021 schriftlich an die Stadtverwaltung Steinheim Marktstr. 29, 71711 Steinheim an der Murr oder per Mail an Frau Tanja Glück gerichtet werden.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.