Vermeiden Sie Frostschäden
Artikel vom 01.12.2020
Schützen Sie Wasserzähler und Wasserleitungen vor Frostgefahr
Der Winter ist da und daher auch die frostigen Temperaturen. Die Stadtverwaltung möchte allen Hauseigentümern und Bauherren einige Tipps und Hinweise für vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden an Wasseruhren und -leitungen geben. Bitte beachten Sie diese Ratschläge in Ihrem eigenen Interesse. Denn nach der geltenden Wasserabgabesatzung gehen die Kosten für die Instandsetzung und die Reparatur eingefrorener Leitungen und Zähler zu Ihren Lasten.
- Im Winter nicht benötigte Leitungen, z. B. Gartenleitungen oder Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe absperren und vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte geöffnet bleiben.
- Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler im Keller oder in anderen frostgefährdeten Räumen auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen, damit im Notfall schnell abgestellt werden kann.
- Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner sind die Hausleitungen abzusperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte zu entleeren.
- Mit Eintritt der Kälte müssen in Kellern und Untergeschossräumen die Türen und Fenster immer geschlossen bleiben.
- Sichern Sie die Einführungsstellen der Hausleitung und dichten Sie Räume, in denen der Wasserzähler liegt und in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, ab, damit Luftdurchzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben sollten eingesetzt, Türen abgedichtet werden).
- Bei besonders gefährdeten Räumen und Leitungsteilen, z. B. Kellerleitungen , Ventilen, Wasserzähler sowie im Freien befindliche Wasserzählerschächte und deren Be- und Entlüftungen kann durch Umwickeln mit Holz- oder Glaswolle oder Schaumstoff ein zusätzlicher Schutz erreicht werden. Nassläuferwasseruhren sind stärker frost gefährdet als Trockenläufer.
- Halten Sie stets den Zugang zu der Einführungsstelle der Hausleitung, der Hauptabsperrvorrichtung und dem Wasserzähler frei.
- Insbesondere bei Neubauten ist es sicherer, den Wasserzähler auszubauen, wenn über die Frostperiode kein Wasser entnommen werden soll. Der Aus- und Einbau des Wasserzählers erfolgt auf Antrag beim Stadtbauamt durch einen Mitarbeiter der Landeswasserversorgung.
- Notwendige Reparaturen am Wasserzähler dürfen nur vom Mitarbeiter der Landeswasserversorgung ausgeführt werden. Tauen Sie auf keinen Fall eingefrorene Innenleitungen selber auf!