Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 - Informationsabend und Bedarfsabfrage - für Eltern von Grundschulkindern
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie in Juniorklassen (Grundschulkinder). Der Anspruch gilt zunächst für Kinder der Klassenstufe 1 und wird in den darauffolgenden vier Schuljahren schrittweise auf alle Grundschulkinder bis einschließlich Klasse 4 ausgeweitet. Der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs beträgt acht Stunden täglich von Montag bis Freitag und umfasst 48 von 52 Wochen pro Schuljahr, wobei bis zu 20 Schließtage vorgesehen sind.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst an der Blankenstein-Grundschule. Dort gilt der Anspruch im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Ganztagsschule als erfüllt. An den beiden weiteren Grundschulen bleibt das bestehende Betreuungsangebot in Form der Kernzeitbetreuung beziehungsweise der Ganztagsschule in Höpfigheim zunächst unverändert bestehen.
Bedarfsplanung
Um den zukünftigen Bedarf an Ganztagsbetreuung verlässlich planen zu können, ist eine frühzeitige Erhebung der Betreuungswünsche erforderlich. Der Landtag hat im neuen Schulgesetz festgelegt, dass Erziehungsberechtigte jährlich bis spätestens 15. März mitteilen müssen, ob und in welchem Umfang sie für ihr Kind im folgenden Schuljahr ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchten. Dieses Anmeldeformular (PDF-Dokument, 177,61 KB, 10.02.2026) ab Schuljahr 2026/27 für die Kernzeitenbetreuung sowie die Bedarfsabfrage für die Ferienbetreuungen (PDF-Dokument, 119,18 KB, 24.02.2026) 2026/27 füllen Sie bitte aus. Eine Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung ist ebenso über das Elternportal möglich.
Die Anmeldung zum Ganztag in der Schule (Dienstag – Donnerstag) erfolgt über die Schule.
Für zukünftige Erstklässler ist die Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung sowie die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung bis spätestens 27.02.2026 einzureichen. Für die zukünftigen Klassenstufen 2 bis 4 ist die Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung sowie die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung bis spätestens 13.03.2026 erforderlich.
Die Ferienbetreuung wird in allen Ferien angeboten, ausgenommen den Weihnachtsferien und den ersten zwei Ferienwochen im Sommer 2027. Die Stadt Steinheim wird ab dem Schuljahr 2026/2027 die Ferienbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen anbieten, unabhängig davon, ob die Kinder im Ganztag oder der Kernzeitenbetreuung angemeldet sind.
Übersicht und Formulare
Bitte nutzen Sie diese Formulare für das Schuljahr 2026/27:
- Anmeldung zur Kernzeitbetreuung (PDF-Dokument, 177,61 KB, 10.02.2026)
- Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung (PDF-Dokument, 119,18 KB, 24.02.2026)
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen (PDF-Dokument, 3,92 MB, 10.02.2026) vom Elternabend der zukünftigen Erstklässler.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen (PDF-Dokument, 3,88 MB, 24.02.2026) vom Elternabend der zukünftigen 2-4 Klässler.
