Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Steinheim an der Murr

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Zusammenfassung der letzten Gemeinderatssitzung

icon.crdate20.05.2026

Lesen Sie Themen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzung im Mai

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 12.05.2026

Beteiligungsverfahren zur Haushaltskonsolidierung
Der Gemeinderat hat die Durchführung eines Beteiligungsverfahren zur Haushaltskonsolidierung beschlossen, das gemeinsam mit der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg umgesetzt werden soll.

Mehr Transparenz und bessere Entscheidungsgrundlagen
Ziel ist es, transparent über die finanziellen Herausforderungen der Kommune zu informieren und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern über mögliche Prioritäten und Einsparpotenziale zu diskutieren. Der Gemeinderat soll durch das Verfahren eine breitere Entscheidungsgrundlage und die Bürger:innen mehr Einblicke in die Haushaltsstrukturen erhalten.
Die Verwaltung hat sich dazu für ein Förderprojekt des Landes beworben. Die vom Land getragene Servicestelle unterstützt Kommunen bei der Durchführung dialogischer Beteiligungsprozesse und übernimmt bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern die vollständigen Prozesskosten – maximal bis zu 30.000 €.

Bürgerforum als zentrales Beteiligungsformat
Kern des geplanten Prozesses ist ein sogenanntes Bürgerforum. Dieses setzt sich aus bis zu 30 zufällig ausgewählten Einwohner:innen zusammen. Diese „Zufallsbürger:innen“ erarbeiten in mehreren Sitzungen Empfehlungen zu den wichtigsten Haushaltsthemen, die anschließend dem Gemeinderat übergeben werden. Durch die Zufallsauswahl soll eine möglichst vielfältige und repräsentative Perspektive gewährleistet werden, um Einzelinteressen zu relativieren.

Ablauf des Beteiligungsprozesses in vier Phasen
Der Beteiligungsprozess ist in vier Phasen gegliedert: Zunächst werden in einem dialogischen Runden Tisch zentrale Themen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gesammelt und in einer sogenannten Themenlandkarte gebündelt. Diese wird anschließend in einer Online-Beteiligung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dort kommentiert und ergänzt.
Darauf folgt das Bürgerforum, in dem die ausgewählten Teilnehmer:innen in mehreren Workshops die Inhalte der Themenlandkarte vertiefend diskutieren und konkrete Empfehlungen formulieren. Den Abschluss bildet eine öffentliche Übergabe dieser Empfehlungen an den Gemeinderat, der sie in seine weiteren Beratungen einbeziehen kann. Letztendlich trifft der Gemeinderat die finanzpolitischen Entscheidungen, die im Haushaltsplan abgebildet und beschlossen werden.

Förderantrag für weiteren Bürgeraustausch zu erneuerbaren Energien
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, Fördermittel für weitere Informations- und Dialogveranstaltungen zu erneuerbaren Energien zu beantragen. Die Stadt unterstreicht damit die Bedeutung einer fundierten und zielgerichteten Bürgerinformation für das Gelingen der lokalen Energiewende. Bereits seit 2025 setzt die Verwaltung dabei auf den direkten Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Dazu wurde ein Netzwerk ehrenamtlicher „Solarbotschafterinnen und Solarbotschafter“ aufgebaut. Erfahrene Betreiber privater Photovoltaikanlagen geben dabei praktische Erfahrungen an Interessierte weiter und helfen, Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen abzubauen.

Erfolgreiche Veranstaltungen werden weiterentwickelt
Ein erstes Ergebnis war der „Steinheimer Solarschnuppertag“ im Oktober 2025 mit Fachvorträgen und Erfahrungsberichten aus der Bürgerschaft. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Format im März 2026 erneut angeboten. Dabei zeigte sich, dass innerhalb der Gruppe nicht nur umfangreiche Kenntnisse zu Photovoltaik, sondern auch zu Wärmepumpen und Elektromobilität vorhanden sind.

Wärmepumpen und Elektromobilität im Fokus
Im Herbst 2026 sollen deshalb zwei weitere Veranstaltungen stattfinden, in denen Bürger:innen ihre Erfahrungen austauschen können. Neben Photovoltaik sollen dabei verstärkt auch Wärmepumpen und Elektromobilität behandelt werden. Geplant ist eine Kombination aus Fachinformationen durch die LEA (Ludwigsburger Energieagentur) und praxisnahen Erfahrungsberichten der Anwender:innen.

Fördermittel sollen Maßnahmen unterstützen
Zur Finanzierung will die Verwaltung Fördermittel aus dem Landesprogramm „Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2“ beantragen. Das Programm unterstützt Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zwischen Kommunen und Bürgerschaft mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Möglich sind Zuschüsse zwischen 2.000 und 5.000 € bei einem Bewilligungszeitraum von zwei Jahren.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats wurde die Verwaltung nun offiziell beauftragt, den entsprechenden Förderantrag einzureichen.

Neue Benutzungsordnung und Anpassung der Entgelte für die Kernzeitenbetreuung
Der Gemeinderat hat eine neue Benutzungsordnung und die Anpassung der Entgelte für die Kernzeitenbetreuung mehrheitlich beschlossen. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 wurden die Entgelte für die Kernzeitenbetreuung erstmals seit dem Jahr 2016 erhöht. Hintergrund waren damals insbesondere gestiegene Personalaufwendungen.

Weiter steigende Personalkosten und Erweiterung des Betreuungsangebots
Zum 1. Mai 2026 tritt nun eine weitere Tariferhöhung im TVöD in Höhe von 2,8 Prozent in Kraft, wodurch die Personalkosten erneut ansteigen. Zusätzlich wird das Betreuungsangebot an der Blankensteinschule ab dem Schuljahr 2026/2027 im Rahmen der Einführung der „Verlässlichen Grundschule und Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ erweitert. Künftig wird die Betreuung freitags nicht mehr nur bis 14 Uhr, sondern bis 15 Uhr angeboten. Damit soll das Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Familien angepasst werden.

Weitergabe der gestiegenen Kosten
Die insgesamt gestiegenen Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten für die Erweiterung der Betreuungszeit werden mit Beschluss des Gemeinderats teilweise über moderat angepasste Entgelte an die Eltern weitergegeben.
Weitere Kostensteigerungen im Bereich Schulkindbetreuung, etwa laufende Aufwendungen für Sachkosten, Nebenkosten sowie bauliche Unterhaltung, werden wie bisher, auch künftig nicht auf die Entgelte angerechnet. Grund dafür ist, dass die Räumlichkeiten sowohl von der Schule als auch von der Kernzeitenbetreuung genutzt werden und eine genaue Zuordnung der anteiligen Kosten außerhalb der Unterrichtszeiten nicht möglich ist.

Neue Benutzungsordnung
Bislang gab es in der Stadt Steinheim keine Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung. Das wurde nun im Zuge der Einführung der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung geändert. In den Erarbeitungsprozess wurden auch die Betreuungskräfte der Kernzeitenbetreuung eingebunden und befragt.

Entscheidung über Sozialstaffel fällt aufgrund rechtlicher Unsicherheiten erst später
In den vergangenen Monaten wurde die bestehende Sozialstaffelung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung intensiv beraten. Anlass waren Rückmeldungen aus Gremien und von Eltern, wonach Familien mit mehreren Kindern teilweise geringere Beiträge zahlen als Familien mit nur einem Kind. Darin sehen einzelne Eltern einer möglichen Ungleichbehandlung von Familien mit weniger Kindern. Hintergrund ist die aktuell geltende Regelung, nach der alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren bei der Staffelung berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die Sozialstaffelung entspricht den Vorgaben des § 90 SGB VIII sowie den landesweiten Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände und dient insbesondere der Entlastung von Familien mit mehreren Kindern.

Mögliche Einführung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres
Da auf Landesebene derzeit über die Einführung eines verpflichtenden beitragsfreien letzten Kindergartenjahres diskutiert wird, bestehen noch erhebliche rechtliche und finanzielle Unsicherheiten. Verwaltung und Gemeinderat halten es daher für sinnvoll, eine mögliche Anpassung der Sozialstaffelung erst dann erneut zu beraten, wenn hierzu konkrete Entscheidungen des Landes vorliegen.
Für das kommende Kindergartenjahr werden die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten entsprechend der Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände angepasst. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2007, wonach die Beiträge jährlich nach dem Landesrichtsatz fortgeschrieben werden. Die empfohlenen Erhöhungen betragen 4,5 Prozent für das kommende sowie weitere 4 Prozent für das darauffolgende Kindergartenjahr. Ein gesonderter Gremien-Beschluss ist hierfür nicht erforderlich.

    

Weitere Informationen zur Arbeit des Gemeinderates, sowie Zusammenfassungen der Beschlüsse der letzten Sitzungen finden Sie auf unserer Seite Gemeinderat. Alle Termine und Unterlagen stehen Ihnen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.