Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Steinheim an der Murr

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Zusammenfassung der letzten Gemeinderatssitzung

icon.crdate07.01.2026

Lesen Sie Themen und Beschlüsse der Dezember-Gemeinderatssitzung

Themen und Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung 16.12.2025

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 wurde am 16.12.2026 eine lange Tagesordnung behandelt. Unter anderem wurden Beschlüsse zu den im Folgenden dargestellten wichtigen kommunalpolitischen Themen gefasst. Außerdem wurde in der Sitzung der Haushaltsplanentwurf 2026 eingebracht. Ein Bericht zu diesem wichtigen und komplexen Thema wird in der nächsten Ausgabe der Steinheimer Nachrichten veröffentlicht.

Neugestaltung des Spielplatzes „Schrai Ost“
In der letzten Sitzung im Dezember wurde unter anderem die Neugestaltung des Spielplatzes „Schrai Ost“ endgültig beschlossen. Zwar gab es im Gemeinderat auch kritische Stimmen – vor allem wegen der hohen Kosten und möglicher Nutzungskonflikte in den angrenzenden Wohngebieten. Dennoch sprach sich eine deutliche Mehrheit für das Projekt aus. Angesichts seiner Größe und Komplexität ging dem Beschluss eine lange und sorgfältige Planungsphase voraus.

Zeitplan und Finanzierung
Die Ausführungsplanung soll bis zur Kalenderwoche 6 im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Nach Ausschreibung und Vergabe ist der Baubeginn für April 2026, direkt nach Ostern, geplant. Die Fertigstellung ist für September 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 360.000 € und sind im Haushalts- und Finanzplan der Stadt berücksichtigt. Ein großer Kostenpunkt ist die aufwändige Hangsicherung mit knapp 70.000 Euro. Positiv ist, dass das Projekt durch Fördermittel und Spenden unterstützt wird und die veranschlagten Kosten aus heutiger Sicht sogar unterschritten werden könnten.
Über die „Fitnessplatz Initiative“ des Spielgeräteherstellers Kompan konnten rund 11.000 Euro eingeworben werden. Zusätzlich unterstützen die Kreissparkasse Ludwigsburg und die Volksbank Ludwigsburg das Projekt mit insgesamt 5.000 €. Über die give-a-cent Initiative von AMG wurden kurz vor Weihnachten weitere 4.000 € für dieses kommunal und bürgerschaftlich getragene Projekt zugesagt. Die Stadtverwaltung bemüht sich selbstverständlich weiterhin um zusätzliche Fördermittel und freut sich über jede Spende aus der Bürgerschaft.

Anpassung der Essenspreise in Schulen und Kitas zum 1. Januar 2026
Die derzeit gültigen Essensgebühren für die Schul- und Kita-Verpflegung in Steinheim an der Murr basieren auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2024 und wurden zuletzt zum 1. Februar 2025 angepasst. Die Bewirtschaftung der Mensen erfolgt durch die Firma apetito catering Education B.V. & Co. KG.
Im November 2025 hat das Unternehmen die Stadtverwaltung darüber informiert, dass aufgrund gestiegener Kosten eine erneute Anpassung der Vergütung erforderlich ist. Grundlage hierfür ist der bestehende Rahmenvertrag, der bei gesetzlichen Änderungen – etwa bei einer Erhöhung des Mindestlohns – eine Preisänderung vorsieht.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde der Mindestlohn um 8,4 Prozent angehoben und damit deutlich stärker als in den Vorjahren. Dieser außergewöhnlich hohe Anstieg führt zu erheblichen Mehrkosten im Personalbereich des Dienstleisters. Bereits zum 1. Januar 2025 war aufgrund einer vorherigen Mindestlohnerhöhung eine Preisanpassung erfolgt, die seit Februar 2025 an die Eltern weitergegeben wird.
Neben den Personalkosten sind auch die Preise für Lebensmittel deutlich gestiegen. Zwischen August 2024 und August 2025 lag die allgemeine Preissteigerung bei durchschnittlich rund 2,1 Prozent. Besonders betroffen sind Obst (+7,5 Prozent), Molkereiprodukte und Eier (+3,2 Prozent) sowie Fleisch- und Fischwaren (+2,9 Prozent). Insgesamt ergibt sich beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von etwa 4,5 Prozent innerhalb eines Jahres. Auch die Betriebsnebenkosten, beispielsweise für Reinigung und Logistik, sind um rund 3 Prozent gestiegen.
Vor diesem Hintergrund hat der Caterer für Schulen und Kitas eine durchschnittliche Erhöhung von 0,20 € netto pro Menü beantragt, was einer Steigerung von rund 4,38 Prozent entspricht. Um die Preise übersichtlich und einheitlich zu gestalten, hatte die Verwaltung dem Gremium vorgeschlagen, die Abgabepreise auf gerundete Beträge festzusetzen. Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten daher folgende Preise:

  • Schülerinnen und Schüler: 4,60 € pro Menü
  • Kinder in Kitas: 4,00 € pro Menü

Durch diese Anpassung bleibt der Essenszuschuss der Stadt Steinheim an der Murr unverändert bei den geplanten rund 46.000 Euro jährlich. Damit bezuschusst die Stadt weiterhin jedes Menü im Durchschnitt mit etwa 1 Euro. Zusätzlich erhalten antragsberechtigte Familien Unterstützung aus dem Sozialfonds der Stadt.

Kommunaler Wärmeplan für Steinheim an der Murr beschlossen

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Damit wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung getan.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt strategisch und klimafreundlich auszurichten. Grundlage des Wärmeplans ist eine umfassende Analyse des aktuellen Gebäudebestands sowie der vorhandenen energetischen Potenziale. Auf dieser Basis wurde ein klimaneutrales Zielbild für das Jahr 2035 entwickelt.
Kern dieses Zielbildes ist es, den Wärmebedarf durch energetische Sanierungen deutlich zu senken und fossile Energieträger schrittweise durch erneuerbare Wärme zu ersetzen. Zur Erreichung dieses Ziels wurde eine Transformationsstrategie erarbeitet, die den Weg von der heutigen Situation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt.
Im Rahmen der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmesektors werden künftig vor allem zwei Versorgungsarten eine zentrale Rolle spielen: dezentrale Wärmepumpen sowie multivalente Wärmenetze. Das Stadtgebiet wurde entsprechend seiner jeweiligen Eignung in verschiedene Versorgungsgebiete eingeteilt. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde eine umfangreiche Maßnahmenübersicht mit grundsätzlich geeigneten Maßnahmen für Steinheim erstellt, die in einem Abschlussbericht dokumentiert ist.

Aus dieser Maßnahmenübersicht wurden sechs priorisierte Maßnahmen entwickelt, mit denen die Transformation zur klimaneutralen Wärmeversorgung eingeleitet wird. Die priorisierten Maßnahmen sind:

  1. Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz in der Kernstadt
  2. Bürgerbeteiligungsformate zur Untersuchung der Prüfgebiete
  3. Erhebung des Anschlussinteresses an ein Wärmenetz in der Kernstadt
  4. Bürgerinformations- und Beratungsstrategie
  5. Heizungstauschstrategie für die kommunalen Gebäude
  6. Transformationsplan für das Gasnetz

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt schrittweise und wird jeweils durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderats festgelegt. Diesem kommunalen Wärmeplan hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Abschaffung der unechten Teilortswahl
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr beabsichtigt, die sogenannte unechte Teilortswahl zur nächsten regulären Gemeinderatswahl im Jahr 2029 abzuschaffen. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 wurde die unechte Teilortswahl in landesweit in rund 70 Kommunen abgeschafft, da sie als kompliziert und fehleranfällig gilt. So fallen etwa bei diesem Wahlverfahren regelmäßig mehr ungültige Stimmen an. Bevor über die Abschaffung der unechten Teilortswahl entschieden wird, sollen die Ortschaftsräte Höpfigheim und Kleinbottwar angehört werden. Die Ortschaftsräte haben in dieser Frage ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, die Entscheidung selbst trifft jedoch der Gemeinderat.
Die Stadtverwaltung wurde in der Sitzung mit mehrheitlichem Beschluss beauftragt, diese Anhörungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Parallel dazu soll eine Änderung der Hauptsatzung erarbeitet werden, mit der die unechte Teilortswahl formal aufgehoben wird. Wichtig dabei ist: Die bestehende Ortschaftsverfassung bleibt vollständig erhalten. Das bedeutet, dass alle Ortschaftsräte im Gemeindegebiet weiterhin bestehen und ihre Aufgaben unverändert wahrnehmen.
Nach Abschluss der Anhörungen wird die vorbereitete Änderung der Hauptsatzung dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.