LEA-Energieberatung: Stadt Steinheim an der Murr

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Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim

Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.

Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Informationen zur energetischen Gebäudesanierung

Auf diesen Internetseiten finden Sie neutrale und unabhängige Informationen rund um energetische Gebäudesanierungen:

Die LEA informiert:

Energy Sharing: günstiger Strom aus der Nachbarschaft?

Ab Juni 2026 ermöglicht eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz den eigenen Solarstrom direkt mit der Nachbarschaft zu teilen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wie das funktioniert.

Lokal erzeugter Strom soll besser genutzt werden. PV-Betreibende können den eigenen Strom daher ab Juni über einen Energieliefervertrag direkt an ihre Nachbarschaft verkaufen. Das Modell lohnt sich vor allem bei niedrigem Eigenverbrauch. Haushalte, die den Strom abnehmen, benötigen immer noch einen klassischen Stromtarif, können die Gesamtkosten durch das Energy Sharing aber anteilig senken. Der Sharing-Preis wird frei festgelegt und ist meist günstiger als der Netzstrompreis. Damit das Konzept in der Praxis funktioniert, gibt es aber Nachbesserungsbedarf.

Beispielsweise werden zwingend Smart Meter benötigt, um Stromflüsse zu messen und abzurechnen. Je nach Region hinkt der Ausbau noch immer stark hinterher. Auch technische Lösungen wie IT-Plattformen für die Verwaltung sind noch nicht erprobt. Damit sich der Mehraufwand durch das Energy Sharing lohnt, fehlen zudem finanzielle Anreize. Für den lokal erzeugten Strom fallen Steuern (teilweise befreit) und Umlagen sowie die volle Höhe der Netzentgelte an. Werden die Kosten für den Sharing-Strom zu hoch, könnte die klassische Einspeisung vorerst die attraktivere Option bleiben. In Nachbarländern wie Österreich wurde für die Netzkosten daher eine gesetzlich gestaffelte Ermäßigung eingeführt – je näher, desto geringer die Netzkosten.

(Mitteilung vom 13.05.2026)

Tipps zur Heizkostenabrechnung

Mit dem Ende der Heizperiode flattern die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf zu achten ist.

Abrechnungszeitraum prüfen und Fristen beachten

Mietende sollten überprüfen, ob der korrekte Zeitraum angegeben ist. Er beträgt in der Regel ein Jahr und schließt nahtlos an die vorige Abrechnung an. Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermietende zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel nicht nachgezahlt werden.

Was darf abgerechnet werden?

Neben dem verbrauchten Brennstoff, dürfen Vermietende auch die Nebenkosten der Heizungsanlage umlegen. Hierzu zählen Kosten wie Bedienung, Reinigung oder Wartung. Auch Kosten für Messdienstleistungen oder Erfassungsgeräte können auf Mietende verteilt werden. Reparaturkosten dürfen nicht abgerechnet werden.

Welche Kosten werden nach Verbrauch umgelegt?

Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung zu 50-70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohneinheiten abgerechnet werden. Die übrigen 30-50 Prozent werden via Verteilerschlüssel umgelegt. Dieser wird im Mietvertrag festgehalten und darf nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Mietende müssen vorab darüber informiert werden. Der Energieverbrauch für leerstehende Wohnungen darf nicht auf andere Mietende umgelegt werden.

Bei Bedenken einer fehlerhaften Abrechnung sollte zeitnah Widerspruch eingelegt werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet hierfür Musterbriefe auf ihrer Webseite an. Grundsätzlich hat man zwölf Monate lang Zeit, dennoch muss die Zahlungsfrist, die der Vermietende vorgibt, eingehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte Widerspruch einlegt, Belegeinsicht gefordert und ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Bei Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung unterstützt die LEA gerne. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 688-930.

(Mitteilung vom 13.05.2026)

Update zur Reform des „Heizungsgesetzes“

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den Heizungstausch.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und den Einbau fossiler Heizungen wieder vereinfachen. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe ein hohes Kostenrisiko birgt, beispielsweise durch Faktoren wie hohe Kosten und geringe Verfügbarkeit von Biogas und Bioöl, aber auch steigende Netzentgelte und der Rückbau der Verteilnetze für Erdgas, sollen mit der sogenannten „Heizkostenbremse“ Mietende finanziell geschützt werden. Denn diese haben keinen Einfluss auf ihre Heiztechnik. Hierzu wurden am 30. April 2026 erste Informationen veröffentlicht.

Derzeit wird der CO2-Preis fürs Heizen nach einem Stufenmodell zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermietende. Nun soll es eine pauschale 50:50-Aufteilung zwischen den Parteien geben – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Erstmals werden auch die Mehrkosten für klimafreundliche Kraftstoffe wie Biogas- und Öl je zur Hälfte aufgeteilt; dasselbe gilt für die stetig steigenden Gasnetzentgelte.

Die Heizkostenbremse greift erst mit der Reform des GModG; hierzu gibt es noch immer kein konkretes Datum. Ab dem 01.07.2026 sollte aber bereits eine weitreichende Regelung aus dem GEG-Inkrafttreten – in Großstädten dürfen neue Heizungen nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden; da dies im GModG angepasst werden soll, wurde diese 65-Prozent-EE-Regelung vorerst auf den 01.11.2026 verschoben.

Ob vermietet oder selbstbewohnt, egal wie die politischen Rahmenbedingungen sich ändern, Wärmepumpen stellen langfristig die kostengünstigste Wärmeversorgung dar und steigern den Immobilienwert. Die LEA unterstützt beim Heizungstausch mit einer kostenfreien, telefonischen Beratung. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 08.05.2026)

Ab wann gilt der neue Energieausweis wirklich?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick rund um die Reform des Energieausweises.

Mithilfe des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises, können bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftige Energiekosten besser abgeschätzt, aber auch energetische Schwachstellen und Potentiale am Gebäude erkannt werden. In der Medienlandschaft wird derzeit häufig die Aussage getroffen, dass ab Mai 2026 ein neuer Energieausweis gelten wird. Grund dafür ist die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die das Dokument europaweit vereinheitlichen und digitalisieren möchte.

Aus der Berichterstattung geht häufig nicht klar hervor: Bei der Reform handelt es sich zwar um ein EU-Gesetz, das bis zum 28.05.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bislang fehlt dieses in Deutschland allerdings; Aktuell werden Energieausweise im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Bis dieses aktualisiert wurde, gelten für Hausbesitzende in Deutschland auch weiterhin die alten Regelungen. Ab wann die neuen Energieausweise tatsächlich rechtskräftig werden, bleibt vorerst unklar.

Dennoch ist die Reform beschlossen und wird früher oder später in Deutschland umgesetzt. Energieausweise erhalten dann eine neue Bewertungsskala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (energetisch schlechteste 15 Prozent des Gebäudebestands). Zudem werden sie auch bei weiteren Anlässen, wie größeren Renovierungen und Mietvertragsverlängerungen verpflichtend. Zusätzlich müssen Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung Sanierungsfahrpläne und Renovierungsinstrumente einführen, die gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude adressieren und strengere Effizienzvorgaben auslösen. Der Energieausweis wird somit zu einem wichtigen, wiederkehrenden Dokument, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes zu erkennen und zu planen.

Bei Interesse an einer Sanierung können Sie jederzeit einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbaren.

(Mitteilung vom 30.04.2026)

Erdgas und -Öl noch immer stark subventioniert

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wieso erneuerbare Energien die kostengünstigere Alternative sind.

In Deutschland stieg 2025 der Anteil erneuerbarer Energien an der Nettostromerzeugung auf 58,8 Prozent. Im Landkreis Ludwigsburg kamen 53 Megawatt-Peak Leistung hinzu. Weltweit war der Zubau der Energieerzeugung 2024 zu 92,5 Prozent erneuerbar. Bei der Wärme- und Kälteerzeugung beträgt der Anteil erneuerbarer Technologien wie Wärmepumpen mittlerweile 19 Prozent. Erneuerbare Energien sind unaufhaltsam - obwohl fossile Energieträger massiv gefördert werden.

Erst kürzlich verkündete der Koalitionsausschuss eine Senkung der Energiesteuer für Benzin und Diesel in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro. Auch ohne Krisen liegt laut Umweltbundesamt die Subventionierung der fossilen Industrie in Deutschland jährlich bei rund 65 Milliarden Euro. Der internationale Währungsfonds (IWF) kam 2022 sogar auf 130 Milliarden US-Dollar. Weltweit lag die Subventionssumme für fossile Energieträger 2024 bei mindestens 7,4 Billionen US-Dollar. Die fossile Industrie ist die am stärksten subventionierte Branche der Welt.

Neben direkten Finanzhilfen handelt es sich überwiegend um indirekte Subventionierungen, wie fehlende Einpreisungen klimaschädigender Folgekosten oder Steuervergünstigungen. In Deutschland zählen dazu beispielsweise die Kerosin-Steuerbefreiung, Strompreisausnahmen für die Industrie oder Dienstwagenprivilegien. Spürbare Kosten für Erdgas und -Öl werden im Vergleich zu anderen Energieträgern künstlich reduziert und schädigen die heimische Wertschöpfung. Zudem warnt das Umweltbundesamt eindringlich vor Folgen, die uns alle betreffen: Schäden an Wasser, Boden und Luft, Erhöhung der Flächeninanspruchnahme, Verlust biologischer Vielfalt und Gesundheitsrisiken.

Sie möchten mit einer PV-Anlage eigenen Strom erzeugen oder einen Heizungstausch vornehmen? Termine für kostenfreie Beratungen gibt es unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 13.03.2026)

Praktische Stromspartipps

In den letzten Jahren wurde die Energieeffizienz vieler Geräte stark verbessert. Ein Kühlschrank mit Gefrierfach verbrauchte vor 30 Jahren etwa 410 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Mit zunehmendem Alter kann der Verbrauch sogar noch weiter steigen. Dämmmaterial altert und es dringt mehr Wärme in den Kühlschrank ein. Undichte Türen und verstaubte Kühlgitter führen zu weiteren Kostensteigerungen. Moderne Geräte hingegen kommen auf etwa 120 kWh – rund 70 Prozent weniger Energie.

Um herauszufinden, ob ein Gerätetausch sinnvoll ist, kann mit einem Strommessgerät der genaue Verbrauch eigener Geräte festgestellt werden. Sie zeigen den Energieverbrauch eines Elektrogeräts in Watt an, indem sie zwischen Steckdose und Gerätestecker geschaltet werden. Einige Bibliotheken stellen die Messgeräte zur kostenfreien Ausleihe zur Verfügung. Hierzu zählen die Büchereien in den Gemeinden Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Löchgau, Erdmannhausen, Gerlingen, Remseck am Neckar, Korntal-Münchingen undLudwigsburg. Zusätzlich gibt es Messgeräte bei der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und im Kreis-Medienzentrum Ludwigsburg.

Menschen, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen, sind von hohen Energiekosten besonders stark betroffen. Diese Personengruppen können sich unter Telefonnummer: 07141 68893-040 für eine Terminvereinbarung an unseren Stromspar-Check wenden. Unser Team besucht Ratsuchende, gibt Ratschläge und installiert Energiesparhilfen.Im Rahmen des Checks gibt es auch die Möglichkeit, alte Kühlgeräte mithilfe einer Förderung im Wert von bis zu 200 Euro zu ersetzen.

(Mitteilung vom 09.04.2026)

Wärmepumpen im Altbau

In Gebieten ohne Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz, wird das Heizen mit Wärmepumpen zukünftig die effizienteste und kostengünstigste Technologie sein, um Wohngebäude mit Wärme zu versorgen. Einen Großteil der hierfür benötigten Energie beziehen die Geräte direkt aus ihrer Umgebung: der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Zum Antrieb benötigt die Wärmepumpe elektrischen Strom, der zum Teil sogar von der eigenen Photovoltaik-Anlage produziert werden kann.

Wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet, hängt vor allem von der Vorlauftemperatur ab. Im Altbau sollten etwa 55 Grad angestrebt werden. Je höher die Differenz zwischen Umgebungs- und Vorlauftemperatur, desto mehr Strom verbraucht das Gerät beim Heizen. Eine gut eingestellte Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3 kann mit kleinen Kniffen auch im Altbau erreicht werden; aus einem Teil Strom, werden etwa drei Teile Wärme erzeugt. Damit das gelingt, genügt häufig der Austausch einzelner Heizkörper durch großflächigere Modelle. Je größer die Fläche ist, die Wärme an den Raum abgibt, desto niedriger kann die Temperatur im Heizsystem angestrebt werden. Fußbodenheizungen sind hierfür in aller Regel nicht erforderlich. Auch weitere Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmmaßnahmen sind meist nicht notwendig, können aber die Energiebilanz weiter verbessern.

Termine für kostenfreie, telefonische Einzelberatungen zum Thema Wärmepumpe gibt es unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 02.04.2026)

Sanierung: Welche Maßnahmen sind Pflicht?

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, welche Gebäude ein energetisches Upgrade benötigen.

Wer derzeit ein älteres Gebäude kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss sich früher oder später mit dem Thema Sanierung auseinandersetzen. Einige Austausch- und Nachrüstverpflichtungen sind seit 2020 für Altbauten gesetzlich vorgeschrieben und müssen innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es Ausnahmen geben. Aber keine Panik! Die verpflichtenden Maßnahmen sind begrenzt:

  • Heizungstausch: diese Pflicht greift nur, wenn die bestehende Heizung weder einen Brennwert noch einen Niedertemperaturkessel hat und zusätzlich älter als 30 Jahre ist. Dies trifft auf fast keine der verbauten Öl- und Gasheizungen mehr zu. Ob Sie doch betroffen sind, können Sie bei ihrer Schornsteinfegerin oder ihrem Schornsteinfeger erfragen.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre: müssen in unbeheizten Bereichen gedämmt werden
  • Dach oder Oberste Geschossdecke: Dämmung des Daches oder der Geschossdecke hin zu unbeheizten Dachräumen erforderlich, sofern bislang kein Mindestwärmeschutz erreicht wird

Bei Fragen dazu gibt es Termine für eine kostenlose, telefonische Erstberatung unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 19.03.2026)

Flexible Stromtarife clever nutzen

Seit 2025 sind dynamische Tarife bei allen Stromanbietern Pflicht. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wer davon profitiert.

Haushalte mit flexiblem Tarif haben keinen festen Strompreis. Stattdessen orientiert sich der Preis an den Tarifschwankungen der Strombörse und ändert sich meist stündlich. Bei geringer Nachfrage und viel Stromerzeugung ist er niedrig, bei Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung hoch. Dadurch kann bares Geld gespart und das Stromnetz entlastet werden – Grüner Strom wird vor allem dann genutzt, wenn viel davon verfügbar ist.

Der dynamische Tarif lohnt sich insbesondere für Haushalte mit hohem Stromverbrauch - beim Betrieb einer Wärmepumpe, eines Batteriespeichers oder dem regelmäßigen Laden eines E-Autos. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Jeder Haushalt hat seit 2025 das Recht, den Einbau eines Smart Meters innerhalb von vier Monaten von seinem Messstellenbetreiber zu verlangen. Beim flexiblen Stromtarif sendet das Messsystem Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber und empfängt Informationen zum aktuellen Strompreis. Das Laden der Geräte zum richtigen Zeitraum wird über ein Kommunikationsmodul gesteuert. Ist der erneuerbare Anteil im Strommix hoch und der Preis niedrig, sollte beispielsweise die Wärmepumpe eingeschaltet werden. Ist das Gegenteil der Fall, wird die Wärmeerzeugung besser auf eine günstigere Stunde verschoben. Da man hierfür stetig den aktuellen Strompreis im Blick haben sollte, erspart ein Energiemanagementsystem (EMS) viel Zeit und automatisiert zudem das Laden.

Aufgrund der Komplexität sind flexible Stromtarife nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Bei moderatem Stromverbrauch, dem Wunsch nach Planbarkeit oder rascher, technischer Überforderung, sorgt ein Festpreistarif für mehr Freude und meist geringere Kosten. Bei Fragen rund um den eigenen Energieverbrauch, können Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0 einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

(Mitteilung vom 13.03.2026)

Was ändert sich am „Heizungsgesetz?“

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, worauf es bei der Heizungswahl ankommt.

Am 24. Februar 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt und erste Pläne für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Trotz neuem Namen und großen Schlagzeilen wird sich für Hausbesitzende nur wenig ändern. Bislang gab es kein Verbot von Öl- und Gasheizungen und neue Heizungen müssen auch nach GMG stufenweise mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien beheizt werden. Zudem möchte die Bundesregierung am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudesektor festhalten und die hohen Förderungen für den Heizungstausch bleiben erhalten.

Heizungen sind mindestens 20 Jahre lang im Einsatz. Viele Hausbesitzende wünschen sich daher für ihre Wärmeversorgung vor allem Planungssicherheit und Bezahlbarkeit. Unabhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz nicht nur mit Blick aufs Klima, sondern auch auf den Geldbeutel die zukunftssicheren Heiztechniken. Auch ältere Gebäude lassen sich mit kleinen Kniffen problemlos mit Wärmepumpen beheizen. Zudem ist eine erneuerbare Wärmeversorgung weitgehend unabhängig von globalen Krisen.

Wer eine neue Heizung einbauen möchte, hat die Möglichkeit über die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter 07141 68893-0 eine kostenfreie, telefonische Beratung durch unabhängige Expertinnen und Experten in Anspruch zu nehmen.

(Mitteilung vom 06.03.2026)

Wärmepumpen: Heizen mit Luft, Erde oder Wasser?

Wärmepumpen unterscheiden sich stark in Effizienz, Kosten, Genehmigungsaufwand. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über verschiedene Konzepte.

Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen Umgebungsluft als Wärmequelle und sind vergleichsweise kostengünstig in der Anschaffung. Sie benötigen wenig Platz und sind einfach zu installieren. Die Effizienz von Wärmepumpen ist abhängig von der Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle und Systemtemperatur (Vorlauf des Heizsystems). Das bedeutet für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine schwankende Effizienz je nach Außentemperatur.

Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen im Erdreich gespeicherte Wärme als Energiequelle. Hierfür werden Erdkollektoren horizontal oder Erdsonden vertikal in den Boden gebracht. Bohrungen erhöhen die Installationskosten. Zudem sind geeignete Bodenbeschaffenheit und größere, unversiegelte Grundstücksflächen wichtige Grundvoraussetzungen. Die höheren Kosten und der Mehraufwand durch Genehmigungsverfahren zahlen sich langfristig jedoch aus. Erdwärmepumpen sind aufgrund der konstant hohen Bodentemperatur ganzjährig äußert effizient, leise und langlebig.

Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen Grundwasser als Wärmequelle, wofür zwei genehmigungspflichtige Brunnen gebohrt werden müssen. Chemische Zusammensetzung des Wassers oder geringe Grundwasserspiegel können die Nutzung verhindern. Planungsaufwand und Kosten sind durch die Bohrungen höher als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen; dafür sind sie aufgrund der konstant hohen Wassertemperatur von 8 bis 12 Grad Celsius auch deutlich effizienter.

(Mitteilung vom 12.02.2026)

So verursachen Wärmebrücken Schimmel

Schimmel in der Ecke? Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt was Wärmebrücken sind und warum sie die Entstehung von Schimmel begünstigen.

Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, an denen von innen mehr Wärme nach außen abfließt als üblich. Dieser Effekt kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten. Beispielsweise können an Balkonanschlüssen oder Rollladenkästen einzelne Bauteile ungedämmt sein. Wärmeenergie wird an diesen Stellen schneller nach außen geleitet. Wenn warm-feuchte Raumluft auf die kalten Oberflächen trifft, kühlt sie an diesen Stellen rasch ab und kann ihre Feuchtigkeit nicht mehr halten. Das entstehende Kondenswasser begünstigt die Bildung von Schimmelpilzen.

Unabhängig von Baumaterial und handwerklichem Geschick sind auch geometrische Elemente wie Gebäudeecken und -kanten klassische Wärmebrücken. Ihre kalten Außenseiten haben eine größere Oberfläche als die wärmeren Innenseiten. Gleichzeitig kann Luft an Ecken und Kanten schlechter zirkulieren und Feuchtigkeit trocknet langsamer ab. Gebäude mit unzureichender Wärmedämmung sind besonders häufig von Schimmelbildung betroffen – das trifft auf die meisten Wohngebäude zu, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden. Der nachträgliche Einbau dicht schließender Fenster führt bei unzureichender Dämmung außerdem dazu, dass der Luftwechsel kleiner und dabei weniger Feuchtigkeit abgeführt wird - das Schimmelrisiko steigt weiter.

Um Wärmebrücken und mangelhafte Dämmungen durch Fachpersonal sichtbar zu machen, wird mithilfe einer Wärmebildkamera die Temperatur am Gebäude gemessen und farblich dargestellt. Eine sorgfältige Dämmung sorgt dafür, dass die Wärme im Inneren bleibt und die Oberflächentemperaturen gleichmäßiger und wärmer werden. Neben der Schimmelprävention sinken die Heizkosten und es entsteht ein behaglicheres Raumklima.

Termine für eine kostenlose Erstberatung zu baulichen Verbesserungen können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbart werden.

(Mitteilung vom 29.01.2026)

Das ändert sich 2026 bei Strom und Gas

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt auf, auf welche Veränderungen Sie sich im Energiejahr 2026 einstellen können.

Strompreise deutlich günstiger

Große Stromübertragungsnetzbetreiber erhalten 2026 rund 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundes für Ausbau, Digitalisierung und Instandhaltung der Stromnetze. Dies führt indirekt zu geringeren Stromkosten für viele Haushalte aufgrund geringerer Netzentgelte. In Baden-Württemberg sinken die Stromkosten durchschnittlich um 6,6 Prozent. Da Stromlieferanten rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, gesunkene Netzentgelte in bestehenden Tarifen weiterzugeben, lohnt sich ein Tarifvergleich.

Gaspreise weiterhin hoch

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 01. Januar 2026 führt häufig nicht zu einer Senkung der Betriebskosten einer Gasheizung. Grund dafür sind neben dem steigenden CO2-Preis, der 2026 auf 65 Euro pro Tonne CO2 angehoben wurde, vor allem steigende Netzentgelte. Kosten für Instandhaltung und Erneuerung der Netze verteilen sich auf immer weniger Kundinnen und Kunden. Um wieviel Prozent sich die Netzentgelte zum Jahreswechsel erhöht haben, ist regional sehr unterschiedlich. Bundesweit kann auch zukünftig von steigenden Netzentgelten ausgegangen werden. 

Heizen mit Strom bleibt sinnvoll

Der Umstieg auf das Heizen mit Wärmepumpe bleibt eine gute Entscheidung für Klima und Geldbeutel. Denn Wärmepumpen heizen mit Strom. Dieser ist langfristig nicht nur günstiger als Erdgas, in Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann er sogar selbst produziert werden.

(Mitteilung vom 09.01.2026)

Energieberatung für WEG gefördert

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. stellt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein kostengünstiges Beratungsformat vor, das Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) schafft.

Ob Haustechnik, Heizungstausch oder Dämmung – WEGs sehen sich bei Sanierungsvorhaben oft mit komplexen Entscheidungsprozessen konfrontiert. Mit einem neuen Angebot möchte die Verbraucherzentrale WEGs darin unterstützen, den bestmöglichen Weg zu finden. Das neue Format richtet sich dabei insbesondere an kleine und mittlere WEGs. In einem mehrstufigen Verfahren erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, Beiräte und Verwaltungen fundierte Informationen zu Sanierungsoptionen an Gebäudehülle und Heizung sowie zu staatlichen Förderprogrammen. Der Ablauf des Beratungsangebotes sieht folgendermaßen aus:

  1. Video-Beratung zur Klärung technischer Gegebenheiten und des Beratungsfokus
  2. Aufsuchende Beratung mit Energieberatenden zur Begutachtung des Gebäudes
  3. Schriftlicher Ergebnisbericht mit konkreten Empfehlungen
  4. Nachbesprechung per Video und optional Vorstellung in der WEG-Versammlung

Die Beratung kann auf bis zu zwei Themengebiete fokussiert werden – darunter Photovoltaik, Solarwärme, Heizungsoptimierung oder individuelle Fragestellungen. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen die Gesamtkosten für die unabhängige und individuelle Beratung bei maximal 80 Euro. Eine Investition die sich lohnt, denn in vielen Wohnanlagen schlummert enormes Einsparpotenzial.

Interessierte WEGs können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 direkt bei der LEA einen Termin vereinbaren.

(Mitteilung vom 23.10.2025)

Qualifizierte Energieberatung finden

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps, auf welche Qualitätsmerkmale Sie bei der Energieberatung achten können.

Damit Maßnahmen bei einem Sanierungsvorhaben sinnvoll ineinandergreifen, braucht es jede Menge Fachwissen. Energieberatende sollen bei dieser Herausforderung unterstützen. Bei der Beantragung einiger Fördermittel ist eine solche Zusammenarbeit sogar verpflichtend. Nur auf der Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) gelistete Energieberatende, sind zur Abwicklung von Förderanträgen berechtigt. Vielen Personen ist jedoch unklar, worauf Sie sonst noch bei der Auswahl einer Energieberatung achten können. Wir haben einige Qualitätsmerkmale zusammengestellt.

Scheuen Sie sich nicht davor, Energieberatende nach Referenzen zu fragen. Qualifizierungen durch die Handwerkskammer und Fachverbände sind ein guter Start um Grundqualifikationen sicherzustellen. Bei der Sanierung bestehender Gebäude können Sie sich nach der Unterzeichnung der Beratungsleitlinie von Zukunft Altbau erkundigen. Energieberatende verpflichten sich u.a. dazu unabhängig zu beraten und den Vorgaben der EU und Klimaschutzzielen der Bundes- und Landesregierung gerecht zu werden, indem mindestens der Standard der KfW-Einzelmaßnahmen angestrebt wird.

Die Energieberatenden der Verbraucherzentrale erfüllen besonders hohe Mindestanforderungen. Bei einem eigenständigen Bewerbungsverfahren werden ihre Qualifikation, Sachkenntnis und Eignung zur Beratung überprüft. Zusätzlich sind sie verpflichtet regelmäßig an Schulungen zu Themen wie Energietechnik, rechtlichen Vorgaben oder Förderprogrammen teilzunehmen. Auch die Beratenden im Netzwerk Energieberatung der LEA müssen eine Qualitätsprüfung mit Fokus auf die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne bestehen.

Eine erste Einschätzung über sinnvolle Maßnahmen, erhalten Sie bei einer kostenlosen Einstiegsberatung. Termine können unter Telefonnummer: 07141 68893-0 vereinbart werden.

(Mitteilung vom 23.05.2025)