Energie & Solar: Stadt Steinheim an der Murr

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Kostenlose Energie- und Solarberatung

Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen.

Die unabhängigen und neutralen Beratungen finden in Kooperation mit der Verbraucherzentrale statt und werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Einstiegsberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen im Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Bei Bedarf kann im Nachgang auch eine Vor-Ort Beratung vereinbart werden. Diese kostet 40 Euro. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Termine mit der LEA können unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden.

Weiterführende Informationen

Hier haben wir Ihnen einen Überblick zu Informationsangeboten rund um energetische Sanierungen und Solarenergie zusammengestellt. 

Energetische Gebäudesanierung

Auf diesen Internetseiten finden Sie neutrale und unabhängige Informationen rund um energetische Gebäudesanierungen:

Solarenergie

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. informiert auf seiner Website ausführlich zum Thema Photovoltaik. Für PV-Erfahrene und für Neueinsteiger sind aktuelle Informationen, Beratungsangebote und Tipps zusammengestellt. Im Solar-Wiki finden Sie Solarthemen kurz und knapp zusammengefasst und nach Schlagwörtern sortiert. Unter Termine werden verschiedene Informationsveranstaltungen online und vor Ort angeboten. Informieren Sie sich außerdem z.B. zu den Themen PV auf dem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, nutzen Sie den Vergütungsrechner oder melden Sie sich zum Newsletter an. 

Hier finden Sie zudem Informationen zum Herunterladen:

Werfen Sie außerdem gerne einen Blick in den Energieatlas der LUBW. Die dort zur Verfügung gestellten Karten geben Ihnen u.a. einen ersten Eindruck zum Solarpotential auf Ihren Dachflächen.

Steinheimer Solarschnuppertage

Nach einem erfolgreichen Auftakt im Herbst 2025 fand im Frühjahr 2026 der zweite Steinheimer Solarschnuppertag statt. Die Veranstaltungen wurden in Kooperation mit der Stadt Steinheim organisiert und standen unter dem Motto „Von Bürgerinnen und Bürgern – für Bürgerinnen und Bürger“. Damit bot sich erneut die Gelegenheit, sich praxisnah über die Nutzung von Solarenergie zu informieren und mit erfahrenen Anlagenbetreibern ins Gespräch zu kommen.

Zum Auftakt erhielten die Gäste in einem Impulsvortrag einen verständlichen Überblick über Technik, Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Hierbei wurden die Vorteile und die Motivation von Photovoltaik hervorgehoben, insbesondere der Beitrag zum Klimaschutz und die wirtschaftlichen Vorteile. Die Präsentationsfolien stehen Interessierten hier zur Verfügung (PDF-Dokument, 2,91 MB, 17.03.2026).

Im Anschluss präsentierten die Solarbotschafter ihre eigenen Anlagen sowie ihre individuellen Umsetzungswege. Sie stellten vor, wie ihre Photovoltaikanlagen aufgebaut sind, welche Kombinationen – etwa mit Wärmepumpe oder Wallbox – sie gewählt haben und welche Erfahrungen sie bei Planung und Betrieb gemacht haben. Die unterschiedlichen Beispiele aus der Praxis zeigten, dass es viele Wege gibt, Solarenergie im eigenen Zuhause zu nutzen.

Danach standen die Solarbotschafter den Gästen für persönliche Gespräche zur Verfügung und gaben hilfreiche Tipps für den Einstieg in die Solarenergie. In entspannter Atmosphäre entwickelte sich ein offener Austausch zwischen den Teilnehmenden.

Ein besonderer Dank gilt den Solarbotschaftern, die mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltungen beigetragen haben. Ihr ehrenamtliches Engagement zeigt, wie wertvoll der direkte Dialog und Erfahrungsberichte aus der Nachbarschaft sein können, um Hemmschwellen abzubauen und konkrete Schritte in Richtung eigener Solaranlage zu erleichtern.

Die LEA informiert:

Keller im Sommer richtig lüften

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps, wie durch korrektes Lüften Feuchtigkeit und Schimmel im Keller vermieden werden.

Alt, muffig und trocken – der Geruch im eigenen Keller wird nicht immer positiv wahrgenommen und viele Personen versuchen im Sommer durch ausgiebiges Lüften etwas dagegen zu unternehmen. Die Kellertüren werden weit geöffnet. Da warme Außenluft mehr Feuchtigkeit enthält als die kühle Luft im Keller, kühlt sie dort allerdings ab. Die überschüssige Feuchtigkeit schlägt sich an Wänden, Böden oder der Decke nieder. Anstatt für angenehme Frische zu sorgen, steigt dadurch das Risiko für Schimmel und kann neben der Bausubstanz auch gelagerte Gegenstände beschädigen. Für alle, die ihren Keller ohne Folgeschäden lüften möchten, haben wir folgende Tipps:

  • Nur lüften, wenn die Außenluft kühler ist als die Kellerluft
  • Kellerfenster an heißen Sommertagen geschlossen halten
  • Statt dauerlüften lieber kurz stoßlüften
  • Die Luftfeuchtigkeit regelmäßig mit einem Hygrometer kontrollieren
  • Kartons, Möbel und andere Gegenstände mit Abstand zur Außenwand und zum Kellerboden lagern, damit Luft zirkulieren kann
  • Wäsche möglichst nicht im unbeheizten Keller trocknen
  • Bleibt die Luftfeuchtigkeit trotz richtigem Lüften dauerhaft hoch oder bildet sich bereits Schimmel, sollten die Ursachen überprüft werden; neben falschem Lüften können auch bauliche Mängel, eindringende Feuchtigkeit von außen oder beschädigte Rohre verantwortlich sein

Was tun bei dauerhaft feuchten Kellern?

Bei länger andauernden Hitzeperioden sinken die Temperaturen nachts kaum ab. Bleibt die Luftfeuchtigkeit gleichzeitig hoch, stößt gezieltes Lüften an seine Grenzen. In solchen Fällen kann ein elektrischer Luftentfeuchter sinnvoll sein. Um den Stromverbrauch möglichst gering zu halten, empfehlen wir, beim Kauf auf die Energieeffizienz des Geräts zu achten. Tipp: Eine Brauchwasser-Wärmepumpe entzieht der Raumluft Feuchtigkeit. Im Umluftbetrieb entfeuchtet sie damit automatisch den Raum, in dem sie aufgestellt wird. Besonders sinnvoll ist ihr Einsatz, wenn die Warmwasserbereitung bisher noch mit fossilen Energieträgern erfolgt.

(Mitteilung vom 26.06.2026)

Richtig dämmen gegen Hitze

Dämmung schützt nicht nur vor Kälte, sondern hält auch einen Teil der Sommerhitze draußen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps zur cleveren Vorsorge.

Dieser Sommer lässt uns deutlich spüren, dass heiße Tage mit mehr als 30°C durch die Klimaveränderungen zunehmen. Vor allem wenn die Hitzeperioden länger anhalten, können Wohnräume unangenehm warm werden. Eine Dämmung hilft, die rasche Aufheizung zu vermeiden. Die Dämmstoffe verzögern das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach. Die Wahl des Dämmstoffs und die Dicke der Dämmschicht haben einen wesentlichen Einfluss auf die Temperatur im Inneren. Ein guter Dämmstoff zeichnet sich durch eine geringe Wärmeleitfähigkeit aus – viele kleine Luftporen verlangsamen das Eindringen der Hitze. Günstig ist außerdem ein flexibles Material, das sich an Unebenheiten gut anpasst.

Räume unter Dachschrägen erreichen an heißen Tagen besonders hohe Temperaturen. Durch die Neigung erhitzen sie sich grundsätzlich schneller; undichte Fugen führen zusätzlich dazu, dass heiße Umgebungsluft leichter in die Wohnräume eindringen kann. Eine nachträgliche Wärmedämmung kann die Hitze verringern. Die Dachschrägen sollten so gedämmt werden, dass keine Luft mehr durch Ritzen und Fugen eindringen kann. Auch undichte Rohr- und Kabeldurchführungen sind typische Mängel – sogenannte Wärmebrücken. Speziell unter der Dacheindeckung kann es dadurch bis zu 80 Grad warm werden. Typische Warnzeichen für Wärmebrücken machen sich meistens im Winter bemerkbar: Kalte Stellen sowie ein Gefühl von Zugluft oder Kondenswasser zeigen an, wo auch im Sommer die heiße Luft am einfachsten eindringen kann.

Fehlt an den Fenstern der Sonnenschutz, kann es trotz guter Dämmung heiß werden. Insbesondere bei Dachfenstern ist es sinnvoll, einen Hitzeschutz von außen anzubringen. Dazu gehören Rollläden oder Außenrollos, aber auch Dachfenstermarkisen. Wer Dachfenster austauscht oder neu einbaut, sollte solche Sonnenschutzvorrichtungen immer einplanen.

Beratungsangebote der LEA

Um Fragen rund um die Wärme- und Hitzedämmung, sowie finanzielle Fördermöglichkeiten zu besprechen, bietet die LEA unter Telefonnummer: 07141 68893-0 die Möglichkeit, einen kostenfreien Beratungstermin zu vereinbaren.

(Mitteilung vom 25.06.2026)

Neue Förderungen fürs Effizienzhaus

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich zum 21.07.2026 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert hat.

Ab sofort gelten neue Förderbedingungen beim Heizungstausch und der Gebäudesanierung. In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Änderungen rund um die Sanierung zum Effizienzhaus vorgestellt. Eine Übersicht weiterer Änderungen gibt es auf www.lea-lb.de.

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gewährt die KfW-Bank einen Förder­kredit in Höhe von bis zu 150.000 Eurofür die Energie-Klassen EE 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Den EE-Status erhalten Gebäude, die nach dem Sanieren mindestens 65 Prozent ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken können. Je niedriger die Stufe, desto energieeffizienter das Gebäude.

Die größten Einsparungen können über reduzierte Zinssätze auf den Förderkredit erzielt werden. Je nachdem welche Kriterien Ihr Gebäude erfüllt, gibt es Zinsvorteile von bis zu 15%; dadurch summieren sich über die Jahre hohe Ersparnisse. Die Rückzahlungshöhe des Kredits selbst kann über zusätzliche Tilgungszuschüssereduziert werden. Gebäude, die nach der Sanierung die Effizienzhaus-Klassen 40, 55 und Denkmal erreichen, ermöglichen Zuschüsse zwischen 5% und 10%. Wird beispielsweise durch eine Sanierung der Effizienzhaus-Standard 40 EE erreicht, gibt es einen Tilgungszuschuss von 10%. Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro müssen dann nur noch 135.000 Euro zurückgezahlt werden.

Wer für sein Gebäude eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH) nachweisen kann, erhält einen weiteren Bonus von 5% – dieser gilt auch für die Effizienzstufen 70 EE und 85 EE. Weitere Zuschüsse gibt es beim Seriellen Sanieren (SerSan). Die Sanierung mit vorgefertigten Bauelementen ermöglicht einen Bonus von 5% - 15%. Für Gebäude der Klassen 40–70 EE gibt es zusätzlich den WPB-Bonus(Worst Performing Buildings) in Höhe von 10%, sofern das Gebäude zu den energetisch schlechtesten zählt. Damit Gebäude am Ende die geplante Effizienzstufe erreichen, wird auch die energetische Baubegleitung mit 50% der Honorarkosten gefördert.

Wie sich die Boni untereinander kumulieren lassen und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie bei einer Energieberatung. Termine für ein kostenfreies Beratungsgespräch erhalten Sie unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 07.08.2026)

Neue Förderungen bei der Sanierung

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich zum 21.07.2026 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert hat.

Ab sofort gelten neue Förderbedingungen beim Heizungstausch und der Gebäudesanierung. In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Änderungen rund um Einzelmaßnahmen vorgestellt. Eine Übersicht weiterer Änderungen gibt es auf www.lea-lb.de.

Die förderfähigen Investitionen liegen bei Einzelmaßnahmen am Gebäude wie Fenstertausch, Dämmung oder dem Einbau von Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlagen) weiterhin bei 30.000 Eurofür die erste Wohneinheit. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können diese auf 60.000 Euro erhöht werden. Die Summen werden bei mehreren Wohneinheiten entsprechend einer Staffelung berechnet.

Auf diese Investitionskosten gibt es eine Grundförderung von 15 %. Weitere Prozentpunkte können durch Bonierreicht werden. Wer für sein Gebäude einen iSFPerstellt hat, erhält einen Bonus von 5% - allerdings nur auf ein Mindestinvestitionsvolumen von über 30.000 €. Er wird nur auf Kosten angerechnet, die diesen Betrag übersteigen. Als Beispiel erhalten Hausbesitzende bei Investitionskosten in Höhe von 45.000 Euro eine Grundförderung von 15% auf den gesamten Betrag (6.750 Euro) und nochmals weitere 5% auf die letzten 15.000 Euro (750 Euro). Das ergibt einen Zuschuss von 7.500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern muss entsprechend der Staffelung mit anderen Beträgen gerechnet werden.

Obwohl die finanziellen Vorteile durch den iSFP dadurch gesunken sind, lohnt er sich auch weiterhin. Schließlich beinhaltet er auch eine ausgiebige Förderberatung und einen Überblick über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Ab 2027 gibt es – neu eingeführt – auch noch den WPB-Bonus (Worst Performing Buildings). Dabei erhalten die energetisch schlechtesten Gebäude (Effizienzklasse H oder Endenergiebedarf ≥ 300 kWh) weitere 5% für Dämmmaßnahmen.

(Mitteilung vom 31.07.2026)

Neue Förderungen beim Heizungstausch

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, was sich zum 21.07.2026 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert hat.

Ab sofort gelten neue Förderbedingungen beim Heizungstausch und der Gebäudesanierung. In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Änderungen rund um den Heizungstausch vorgestellt. Eine umfassende Übersicht aller Änderungen gibt es auf www.lea-lb.de.

Die maximal förderfähigen Kosten beim Einbau einer erneuerbaren Heizung sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Bei mehreren Wohneinheiten fällt der Betrag gemäß einer Staffelung geringer aus. Alle sechs Monate reduzieren sich die förderfähigen Investitionskosten um 750 Euro. Kostet der Einbau einer Wärmepumpe z.B. 35.000 Euro, wird die Förderung aktuell auf bis zu maximal 28.000 Euro angerechnet. Auf die übrigen 7.000 Euro gibt es keine Förderung. Im Februar 2027 liegt die Grenze bereits bei 27.250 Euro.

Von dieser Summe wird ein prozentualer Anteil zurückerstattet. Die Grundförderung von 30% bleibt für alle Hausbesitzenden erhalten. Den Einkommensbonus erhalten Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 50.000 Euro; lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 € auf 60.000 €. Die Höhe der Rückerstattung schwankt hier zwischen 10% und 40%. Je geringer das Einkommen, desto höher der Bonus. Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ ist von 20% auf 16% gesunken; alle sechs Monate wird er um weitere 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen; ab August 2028 entfällt er vollständig. Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus gelten nach wie vor nur bei selbstgenutztem Eigentum. Die Maximalförderung liegt weiterhin bei 70%. Ausgenommen sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro (oder 40.000 Euro bei minderjährigem Kind). Hier können bis zu 80% der förderfähigen Investitionskosten zurückerstattet werden.

(Mitteilung vom 24.07.2026)

Wärmepumpen: Kostenlose Unterstützung bei der Angebotswahl

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. weist in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ein Angebot zur Unterstützung bei der Auswahl von Wärmepumpen-Angeboten hin.

Wer eine Wärmepumpe einbauen möchte, holt sich oft mehrere Angebote ein und steht vor der großen Frage: „Welches Angebot ist wirklich gut?" Ein vollständiges Angebot ist für eine gut funktionierende Wärmepumpe unerlässlich, da sie sorgfältig geplant und fachgerecht eingebaut werden muss. Darum sollten auch Aspekte wie eine Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, der Tausch einzelner Heizkörper oder die Entsorgung der alten Heizung enthalten sein. Viele Hausbesitzende fühlen sich von den seitenlangen, technisch formulierten Angeboten überfordert. Beim neuen Beratungsangebot bewerten Energieberatende die eingereichten Angebote vorab, prüfen auf Vollständigkeit und erklären die Ergebnisse in einer persönlichen Videoberatung.

So läuft die Beratung ab:

  1. Angebote einreichen: Erfassungsbogen ausfüllen und zusammen mit bis zu drei vorliegenden Angeboten per E-Mail an wp-angebote(@)vz-bw.de senden
  2. Videoberatung erhalten: Energieberatende werten die Unterlagen aus und erklären die Ergebnisse persönlich
  3. Übersicht als PDF-Dokument: Im Anschluss erhalten Sie ein Dokument, in dem die Angebote mit Markierungen versehen sind und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten der Angebote und deren Bewertung.

Der Service wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist kostenlos. Weitere Informationen und den Erfassungsbogen gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale BW. Hausbesitzende, die noch unschlüssig sind, welche Heizung überhaupt für das eigene Gebäude infrage kommt, erhalten auch hierfür ein kostenfreies Beratungsangebot. Terminvereinbarungen erfolgen über die LEA unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 15.06.2026)

PV-Altanlagen clever umrüsten

Mit dem 21. Lebensjahr endet für bestehende PV-Anlagen die EEG-Vergütung. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert, welche Maßnahmen danach sinnvoll sind. 

Zwanzig Jahre lang gibt es die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Wer früh in erneuerbare Energien investiert hat, nähert sich einer sogenannten Ü20 PV-Anlage. Die meisten Anlagen erzeugen trotz des Alters nach wie vor zuverlässig Strom. Wer diesen weiterhin komplett ins Netz einspeisen möchte, kann dies zwar tun, erhält dafür aber deutlich weniger Geld durch den Netzbetreibenden. Die Vergütung fällt in den meisten Fällen geringer aus als die EEG-Förderung und ist vom sogenannten Jahresmarktwert Solar (JW Solar) abhängig – dem Preis, den der Solarstrom über das Jahr betrachtet an der Strombörse wert war. Der JW Solar wird immer zu Beginn eines Jahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht. 2025 lag er bei 4,5 ct/kWh und ist damit in den letzten Jahren deutlich gesunken. Daher lohnt es sich, eine möglichst große Menge des erzeugten Stroms selbst zu nutzen. 

Wirtschaftlich ist es am attraktivsten, die eigene PV-Anlage auf Eigenversorgung umzustellen und lediglich überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Damit der Solarstrom vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss der Anschluss der Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.

(Mitteilung vom 04.06.2026)

Energy Sharing: günstiger Strom aus der Nachbarschaft?

Ab Juni 2026 ermöglicht eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz den eigenen Solarstrom direkt mit der Nachbarschaft zu teilen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wie das funktioniert.

Lokal erzeugter Strom soll besser genutzt werden. PV-Betreibende können den eigenen Strom daher ab Juni über einen Energieliefervertrag direkt an ihre Nachbarschaft verkaufen. Das Modell lohnt sich vor allem bei niedrigem Eigenverbrauch. Haushalte, die den Strom abnehmen, benötigen immer noch einen klassischen Stromtarif, können die Gesamtkosten durch das Energy Sharing aber anteilig senken. Der Sharing-Preis wird frei festgelegt und ist meist günstiger als der Netzstrompreis. Damit das Konzept in der Praxis funktioniert, gibt es aber Nachbesserungsbedarf.

Beispielsweise werden zwingend Smart Meter benötigt, um Stromflüsse zu messen und abzurechnen. Je nach Region hinkt der Ausbau noch immer stark hinterher. Auch technische Lösungen wie IT-Plattformen für die Verwaltung sind noch nicht erprobt. Damit sich der Mehraufwand durch das Energy Sharing lohnt, fehlen zudem finanzielle Anreize. Für den lokal erzeugten Strom fallen Steuern (teilweise befreit) und Umlagen sowie die volle Höhe der Netzentgelte an. Werden die Kosten für den Sharing-Strom zu hoch, könnte die klassische Einspeisung vorerst die attraktivere Option bleiben. In Nachbarländern wie Österreich wurde für die Netzkosten daher eine gesetzlich gestaffelte Ermäßigung eingeführt – je näher, desto geringer die Netzkosten.

(Mitteilung vom 13.05.2026)

Tipps zur Heizkostenabrechnung

Mit dem Ende der Heizperiode flattern die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf zu achten ist.

Abrechnungszeitraum prüfen und Fristen beachten

Mietende sollten überprüfen, ob der korrekte Zeitraum angegeben ist. Er beträgt in der Regel ein Jahr und schließt nahtlos an die vorige Abrechnung an. Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermietende zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel nicht nachgezahlt werden.

Was darf abgerechnet werden?

Neben dem verbrauchten Brennstoff, dürfen Vermietende auch die Nebenkosten der Heizungsanlage umlegen. Hierzu zählen Kosten wie Bedienung, Reinigung oder Wartung. Auch Kosten für Messdienstleistungen oder Erfassungsgeräte können auf Mietende verteilt werden. Reparaturkosten dürfen nicht abgerechnet werden.

Welche Kosten werden nach Verbrauch umgelegt?

Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung zu 50-70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohneinheiten abgerechnet werden. Die übrigen 30-50 Prozent werden via Verteilerschlüssel umgelegt. Dieser wird im Mietvertrag festgehalten und darf nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Mietende müssen vorab darüber informiert werden. Der Energieverbrauch für leerstehende Wohnungen darf nicht auf andere Mietende umgelegt werden.

Bei Bedenken einer fehlerhaften Abrechnung sollte zeitnah Widerspruch eingelegt werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet hierfür Musterbriefe auf ihrer Webseite an. Grundsätzlich hat man zwölf Monate lang Zeit, dennoch muss die Zahlungsfrist, die der Vermietende vorgibt, eingehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte Widerspruch einlegt, Belegeinsicht gefordert und ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Bei Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung unterstützt die LEA gerne. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 688-930.

(Mitteilung vom 13.05.2026)

Update zur Reform des „Heizungsgesetzes“

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den Heizungstausch.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und den Einbau fossiler Heizungen wieder vereinfachen. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe ein hohes Kostenrisiko birgt, beispielsweise durch Faktoren wie hohe Kosten und geringe Verfügbarkeit von Biogas und Bioöl, aber auch steigende Netzentgelte und der Rückbau der Verteilnetze für Erdgas, sollen mit der sogenannten „Heizkostenbremse“ Mietende finanziell geschützt werden. Denn diese haben keinen Einfluss auf ihre Heiztechnik. Hierzu wurden am 30. April 2026 erste Informationen veröffentlicht.

Derzeit wird der CO2-Preis fürs Heizen nach einem Stufenmodell zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermietende. Nun soll es eine pauschale 50:50-Aufteilung zwischen den Parteien geben – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Erstmals werden auch die Mehrkosten für klimafreundliche Kraftstoffe wie Biogas- und Öl je zur Hälfte aufgeteilt; dasselbe gilt für die stetig steigenden Gasnetzentgelte.

Die Heizkostenbremse greift erst mit der Reform des GModG; hierzu gibt es noch immer kein konkretes Datum. Ab dem 01.07.2026 sollte aber bereits eine weitreichende Regelung aus dem GEG-Inkrafttreten – in Großstädten dürfen neue Heizungen nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden; da dies im GModG angepasst werden soll, wurde diese 65-Prozent-EE-Regelung vorerst auf den 01.11.2026 verschoben.

Ob vermietet oder selbstbewohnt, egal wie die politischen Rahmenbedingungen sich ändern, Wärmepumpen stellen langfristig die kostengünstigste Wärmeversorgung dar und steigern den Immobilienwert. Die LEA unterstützt beim Heizungstausch mit einer kostenfreien, telefonischen Beratung. Terminvereinbarungen erfolgen unter Telefonnummer: 07141 68893-0.

(Mitteilung vom 08.05.2026)