Bebauungspläne
Sie finden jetzt alle rechtskräftigen Bebauungspläne online. In einer Karte, die vom Landratsamt bereitgestellt wird können Sie sich bequem zu dem für Sie relevanten rechtskräftigen Bebeuungsplan navigieren. Hier geht es zur Karte mit den Bebauungsplänen für den Landkreis Ludwigsburg inklusive der Stadt Steinheim.
Auch wenn die Bedienung einfach gehalten wurde gibt es hier eine Kurzanleitung wie man mit der Karte arbeiten kann. Gibt es weitere Fragen steht Ihnen das Team vom Amt für Stadtentwicklung gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung", Kleinbottwar
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkraftsetzung -
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 25.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am Freitag, 05.07.2024 tritt der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.Den Bekanntmachungstext für die Steinheimer Nachrichten finden Sie hier.
Der Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" besteht aus Lageplan (PDF-Dokument, 2,37 MB, 05.07.2024), Textteil (PDF-Dokument, 5,71 MB, 05.07.2024)und Begründung (PDF-Dokument, 3,70 MB, 05.07.2024), zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 931,03 KB, 05.07.2024).
Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadt Steinheim an der Murr, Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft erteilt werden.
Weitere Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Anlage 1 Abwägungtabelle Umweltbericht (PDF-Dokument, 7,29 MB, 08.03.2024)mit aktualisierter Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (PDF-Dokument, 11,6 MB, 05.07.2024) und Maßnahmenplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 05.07.2024) Begründung HQ100 und Begründung Plausibilitätsprüfung Lärmimmissionsprognose (PDF-Dokument, 825,96 KB, 05.07.2024)
Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:
Bebauungsplan "Lammquartier", Steinheim
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten. Das ca. 0,36 ha große Plangebiet wird im Süden durch die Marktstraße, im Osten durch die Lammgasse und im Norden und Westen durch die Pfarrstraße erschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer dem historischen Stadtkern angemessenen städtebaulichen Entwicklung. Hierfür werden Grundstücksneuordnungen einzelner Grundstücksbereiche angestrebt, um eine Quartiersentwicklung im Innenbereich als ortsbildprägendes Ensemble mit dem Schwerpunkt der Gastronomie-/ Dienstleistungs- und Wohnnutzung weiterzuentwickeln.
In seiner Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Lammquartier“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden (s. Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 126,95 KB, 07.03.2023)).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Lageplan (PDF-Dokument, 1,45 MB, 07.03.2023)mit Textteil (PDF-Dokument, 782,19 KB, 07.03.2023)und Begründung (PDF-Dokument, 6,37 MB, 07.03.2023)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 20.03. – 21.04.2023 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim an der Murr - Sitzungssaal -, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr oder elektronisch unter info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Prüfung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Dokument, 2,83 MB, 07.03.2023)), Stand: 10.01.2023 liegt vor.
