Bebauungspläne: Stadt Steinheim an der Murr

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Bebauungspläne

Sie finden jetzt alle rechtskräftigen Bebauungspläne online.

Sollte Ihre Adresse nicht über untenstehende Eingabemaske verfügbar sein, gelangen Sie auch über einen Klick auf das Kartenbild zum Geoinformationssystem des Landratsamtes Ludwigsburg. Dort können Sie Ihr Grundstück über die im Programm integrierte Suchfunktion schnell und einfach finden.

Auch wenn die Bedienung bewusst einfach gehalten wurde, finden Sie hier eine Kurzanleitung zur Nutzung der Karte.

Geben Sie Ihre Adresse in das Formular ein und gelangen Sie zum GIS mit Ihrem Bebauungsplan:

    Hausnummer optional – ohne Hausnummer wird die ganze Straße angezeigt. Die Karte des Landkreises öffnet sich in einem neuen Fenster.

    Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung", Kleinbottwar

    Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
    - Inkraftsetzung -


    Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 25.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

    Mit der Bekanntmachung in den Steinheimer Nachrichten am Freitag, 05.07.2024 tritt der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.Den Bekanntmachungstext für die Steinheimer Nachrichten finden Sie hier.

    Der Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung" besteht aus Lageplan (PDF-Dokument, 2,37 MB, 05.07.2024), Textteil (PDF-Dokument, 5,71 MB, 05.07.2024)und Begründung (PDF-Dokument, 3,70 MB, 05.07.2024), zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 931,03 KB, 05.07.2024).

    Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadt Steinheim an der Murr, Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft erteilt werden.

    Weitere Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

    Anlage 1 Abwägungtabelle Umweltbericht (PDF-Dokument, 7,29 MB, 08.03.2024)mit aktualisierter Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (PDF-Dokument, 11,6 MB, 05.07.2024) und Maßnahmenplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 05.07.2024) Begründung HQ100 und Begründung Plausibilitätsprüfung Lärmimmissionsprognose (PDF-Dokument, 825,96 KB, 05.07.2024)
     

      


            

    Bebauungspläne im Verfahren

    Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:

    Bebauungsplan "Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße"

    Öffentliche Bekanntmachung
     „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauG

    Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“ zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
    Das Plangebiet liegt mittig im Siedlungsbereich von Steinheim an der Murr, angrenzend an die Höpfigheimer Straße - K 1610 und die Schillerstraße.
    Er ergibt sich aus dem nebenstehenden Kartenausschnitt.

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
    Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung (PDF-Dokument, 1,40 MB, 29.07.2026), textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 338,62 KB, 29.07.2026) mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung (PDF-Dokument, 1,45 MB, 29.07.2026) sowie dem Zwischenbericht Artenschutz (PDF-Dokument, 1,92 MB, 29.07.2026) wird vom
    03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
    im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, Dachgeschoss, 71711 Steinheim an der Murr, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt sowie auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.
    Während der Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt-steinheim.de übermittelt werden. 
    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Steinheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
    Ziel und Zweck der Planung
    Die Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, eine innerörtliche, derzeit mindergenutzte Fläche einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.
    Damit soll ein Beitrag zur Innenentwicklung geleistet und zusätzlicher Wohnraum im bestehenden Siedlungsgefüge geschaffen werden. Die Planung dient der nachhaltigen Flächennutzung, indem bestehende Potenziale im Innenbereich aktiviert werden.
    Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

    Steinheim an der Murr, den 31.07.2026
    Thomas Winterhalter
    Bürgermeister

    Bebauungsplan "Quartier Schillerstraße / Höpfigheimer Straße"

    Aufhebung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“
    Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2026 aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBl. I S. 189), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. S. 71) mit Wirkung vom 01.09.2025, die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans „Quartier Höpfigheimer Straße / Schillerstraße“ beschlossen.
    Gemäß § 16 Abs. 2 BauGB wird der Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssperre hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre in Kraft.

    Der räumliche Geltungsbereich der aufgehobenen Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Nr. 1004, 1003/2, 1003, 1003/3, 1002, den Weg Flst. Nr. 1001 sowie Flst. Nr. 1003/1 (Trafostation) und ist im beigefügten Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 1,14 MB, 19.05.2026)) dargestellt.
    Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann beim Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, Dachgeschoss, 71711 Steinheim an der Murr, während der Dienststunden eingesehen werden:

    • Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
    Darüber hinaus steht ihnen die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre (PDF-Dokument, 600,93 KB, 19.05.2026) zum Download zur Verfügung.

    Bebauungsplan "Lammquartier", Steinheim

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
    Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten. Das ca. 0,36 ha große Plangebiet wird im Süden durch die Marktstraße, im Osten durch die Lammgasse und im Norden und Westen durch die Pfarrstraße erschlossen.
    Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer dem historischen Stadtkern angemessenen städtebaulichen Entwicklung. Hierfür werden Grundstücksneuordnungen einzelner Grundstücksbereiche angestrebt, um eine Quartiersentwicklung im Innenbereich als ortsbildprägendes Ensemble mit dem Schwerpunkt der Gastronomie-/ Dienstleistungs- und Wohnnutzung weiterzuentwickeln.

    In seiner Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Lammquartier“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden (s. Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 126,95 KB, 07.03.2023)).

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Lageplan (PDF-Dokument, 1,45 MB, 07.03.2023) mit Textteil (PDF-Dokument, 782,19 KB, 07.03.2023) und Begründung (PDF-Dokument, 6,37 MB, 07.03.2023)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 20.03. – 21.04.2023 (je einschließlich) im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim an der Murr - Sitzungssaal -, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr oder elektronisch per E-Mail abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
    Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Prüfung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Dokument, 2,83 MB, 07.03.2023)), Stand: 10.01.2023 liegt vor.