Aktuelles aus dem Bauamt: Stadt Steinheim an der Murr

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Wasserentnahme aus Gewässern verboten

Artikel vom 17.08.2022
Wasserentnahme aus Gewässern bis auf weiteres verboten

Die Auswirkungen der Klimaveränderungen zeigen sich dieses Jahr sehr deutlich. Nachdem bereits 2019 und 2020 sehr trockene Jahre waren, ist 2022 auf dem Weg diese unheilvolle Entwicklung noch zu toppen. Nachdem es in der ersten Jahreshälfte schon unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen gab, blieb der Juli bei durchgehend hohen Temperaturen komplett trocken. Die Folgen sind an Bäumen, Wiesen, Feldern und nun auch an den oberirdischen Gewässern deutlich zu erkennen.

Der Riedbach in Steinheim hat mit der Riedquelle eine sehr geringe Wasserschüttung - er ist bereits trockengefallen.

Wegen der niedrigen Wasserstände in den Gewässern hat das Landratsamt Ludwigsburg in der letzten Woche mit einer Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen oder Seen bis auf weiteres verboten.Begrenzte Niederschläge, die zu einem kurzfristigen Anstieg der Wasserstände führen, bringen keine Trendwende. Ausgenommen vom Verbot sind nur wenige, explizit aufgeführte Gewässer im Landkreis, wie z. B. der Neckar, die noch ausreichend Wasser führen.

Für Steinheim bedeutet die Allgemeinverfügung das Verbot jeglicher Wasserentnahme an allen Gewässern, von der Murr über die Bottwar, bis zu den weiteren Bächen auf der Gemarkung, den beiden Wehrbachseen und dem Rohrbachtalweiher. Darunter fällt auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das ansonsten über den Gemeingebrauch gestattet ist. Die Entnahme von Wasser mit elektrischen oder mechanischen Pumpen muss immer vorab durch das Landratsamt genehmigt werden. Bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse sind durch die Allgemeinverfügung befristet widerrufen.

Zum Schutz der Tiere und Pflanzen im See in der Gartenstadt Arkadien ist keine Wasserentnahme möglich.

Eine Steinheimer Besonderheit ist der See in der Gartenstadt Arkadien. Offiziell ist er als Retentionsbecken ein technisches Bauwerk und kein Gewässer im Sinne der Allgemeinverfügung. Da sich in dem „Bauwerk“ aber unzählige Fische, Amphibien und Kleinlebewesen tummeln, untersagt die Stadtverwaltung dort zum Schutz der Tiere und Pflanzen jede Wasserentnahme.

Da das Entnahmeverbot eine Verschlechterung der gewässerökologischen Funktionen verhindern soll, wird gebeten, das Verbot im Interesse der wasserbewohnenden Tiere und Pflanzen einzuhalten.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwacht wird und Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.