Bebauungsplan "Horrenwinkel IV und V - 2. vereinfachte Änderung"
(Umwandlung der damals wege der 110-kV-Stromleitung ausgewiesenen privaten Grünfläche)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim hat am 20.12.2011 den Beauungsplan "Horrenwinkel IV und V - 2. vereinfachte Änderung" als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung am 12.01.2012 in den Steinheimer Nachrichten tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan besteht aus Textteil, Planzeichnung und Begründung.
Der Änderungsbereich liegt im Gebiet des Bebauungsplans "Horrenwinkel IV und V". Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans verlief im südöstlichen Bereich des Gebiets eine 110-kV-Freileitung, die nicht unterbaut werden konnte, weshalb dieser Bereichim Bebauungsplan als "Private Grünfläche" ausgewiesen wurde. Die Leitung ist zwischenzeitlich abgebaut. Durch die geplante Änderung wird diese "Private Grünfläche" für Wohnbebauung ausgewiesen um eine Bebauung zu ermöglichen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unverändert.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Baugesetzbuch erfüllt sind, erfolgte die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Änderungsverfahren.
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