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Bildungs- und Teilhabepaket nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz
Ab dem 01.01.2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben Ihrem monatlichen Regelbedarf, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
 
Zu den Leistungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepaketes zählen:
·         Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
·         Mehrtägige Klassenfahrten oder Freizeiten von Kindertageseinrichtungen
·         Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
·         Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung
·         Lernförderung
·         Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung
·         Zuschuss zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z.B. Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge Sportverein oder Freizeiten)
Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine) gewährt werden. Das Abrechnungsverfahren soll möglichst unkompliziert gestaltet werden, aber auch die individuelle Förderung des Kindes gewährleisten. Daher können für die einzelnen Bereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes unterschiedliche Formen der Leistungserbringung gelten. In welcher Form die konkrete Leistung erbracht wird, erfahren Sie bei der Antragstellung.
 
Personenkreis
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
·         Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II
·         Sozialhilfe nach SGB XII
·         Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
·         Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
beziehen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket als Nachweis über den Bezug der Sozialleistungen den aktuellen Bewilligungsbescheid bei.
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt, nicht aber die für Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets anfallenden Kosten, aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen von der bewilligenden Stelle weitere Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angefordert werden.
 
Antragstellung
Die Leistungen können ab sofort beantragt werden:
Beim Jobcenter in Ludwigsburg:
·         Bezieher von Arbeitslosengeld II
·         Andere erwerbsfähige Personen mit geringem Einkommen (s. Personenkreis)
Beim Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Sozialhilfe und Versorgungsangelegenheiten, Geschäftsteil 431:
·         Bezieher von Wohngeld
·         Bezieher von Kinderzuschlag
·         Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII
·         Andere nicht erwerbsfähige Personen mit geringem Einkommen (s. Personenkreis)
 
Sie können Ihre Antragsunterlagen auch bei der Stadtverwaltung Steinheim, Sozialamt, Zimmer 14, zur Weiterleitung an die Antragsbearbeitende Stelle, abgeben.
 
Das Antragsformular sowie Informationsmaterial erhalten Sie bei den Jobcentern, beim Landratsamt Ludwigsburg und bei der Stadtverwaltung Steinheim, Sozialamt, Zimmer 14.
Außerdem stehen Ihnen Informationsmaterial, sowie ein Antragsvordruck als pdf-Datei zum Download unter www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/kinder-jugendliche/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/ zur Verfügung.
 
Leistungen im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.03.2011
Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.03.2011 werden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend bewilligt, sofern der Antrag bis spätestens 30.04.2011 beim Jobcenter, bei der Familienkasse oder beim Landratsamt eingeht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat inzwischen gesetzgeberische Schritte zur Verlängerung der Frist bis 30.06.2011 eingeleitet.

Bei Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt die Antragsfrist für eine rückwirkende Gewährung der Leistungen nicht.

Sollten Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bestehen, können keine Leistungen des Sozialfonds der Stadt Steinheim in Anspruch genommen werden! Weitere Auskünfte erteilt das städtische Sozialamt (Tel.: 07144/263-137).  

 

En.

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