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21.07.2010 Abgrenzung der Geschäftskreise des Bürgermeisters und des Ersten Beige­ordneten der Stadt Steinheim an der Murr in nichtöffentlicher Sitzung einstim­mig beschlossen



 
Nach der Wahl des Ersten Beigeordneten in der gestrigen öffentlichen Sitzung, wurde in der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates auch die zukünftige Geschäftsverteilung einstimmig beschlossen.
 
Die Abgrenzung erfolgte unter Heranziehung sachlicher Kriterien und unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Arbeitsbelastung des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten.
Durch die jetzt getroffene Abgrenzung der Geschäftskreise ist dies gegeben.
Bürgermeister Rosner zeichnet sich für die Stadtkämmerei und das Stadtbauamt verantwortlich. Der Erste Beigeordnete Gundelsweiler übernimmt mit zusätzlichen Kompetenzen (Unterschriftsbefugnis, politische Bedeutung) das mit der Pressearbeit und verwaltungsmäßigen Betreuung des Wellariums angereicherte Aufgabengebiet des Hauptamtes. Diese Handhabung entspricht auch den Regelungen vergleichbarer Städte, wonach die Ersten Beigeordneten in der Regel sich für einen Geschäftskreis verantwortlich zeigen. Normalerweise ist dies der Finanzbereich, alternativ der tech­nische Bereich. Im Falle von Steinheim an der Murr ist es der nach innen wirkende Bereich des Hauptamtes mit den zeitintensiven Belangen des Sitzungsdienstes.
 
Sowohl Bürgermeister Thomas Rosner, als auch der neue Erste Beigeordnete Norbert Gundelsweiler, zeigten sich mit der vom Gemeinderat einstimmig beschlos­senen Festlegung zufrieden.
 
Unabhängig davon müssen einvernehmlich festgelegte Geschäftskreise nicht auf unbestimmte Zeit festgelegt sein.
 
Im Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat ist diese innerdienst­liche Regelung aus gegebenen Anlässen jederzeit veränderbar.
 
Stadtverwaltung Steinheim an der Murr
 
 


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