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Einleitung und damit Beginn des Umlegungsverfahrens "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße"

Der Gemeinderat der Stadt Steinheim hat am 23.10.2007 den Bebauungsplan "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" als Satzung beschlossen, der mit der Bekanntmachung am 15.11.2007 rechtskräftig ist.

Für die Verwirklichung der beabsichtigten Planung ist ein Bodenordnungsverfahren erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Eigentumsstruktur wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff BauGB durchgeführt. Hierfür wurde der Umlegungsausschuss "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" gebildet.

Die Umlegung wird durch den Umlegungsbeschluss eingeleitet. Darin wird das Umlegungsgebiet bezeichnet und die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke einzeln aufgeführt. Dies ist durch Veröffentlichung in den Steinheimer Nachrichten am31.01.08 erfolgt.

Als Nachweis über den alten Grundstücksbestand werden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis erstellt. Diese werden für die Dauer eines Monats (11.02. - 11.03.08) bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Stadtbauamt der Stadt Steinheim, im Rathaus Kleinbottwar, öffentlich ausgelegt.

Abgrenzung des Umlegungsgebiets: siehe Lageplan

 
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