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Bebauungsplan "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße"

Die Stadt Steinheim a.d.M. hat zum Bebauungsplan „Allmandplatz/Rielingshäuser Straße“ ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.  In der Sitzung am 31.05.2011 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Allmandplatz/Rielingshäuser Straße“ 

(Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung) für das Gebiet des Bebauungsplans gem. § 10 (1) i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) erneut als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wurde der Beschluss des Bebauungsplans bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung am 15.11.2007 in Kraft.

Es wurde ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung), von einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird deshalb abgesehen.

 

 

 

 

 

 

 



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