Bebauungsplan "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße"
Die Stadt Steinheim a.d.M. hat zur Heilung des vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für unwirksam erklärten Bebauungsplans "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zur Behebung der bemängelten Fehler wurde der Bebauungsplan durch Deckblätter geändert und gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Entwurf festgestellt. Nach Durchführung des Verfahrens hat der Gemeinderat in der Sitzung am 31.05.2011 den Bebauungsplan "Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" mit Textteil und Begründung und Lageplan gem. § 10 i.V.m. § 13a BauGB erneut als Satzung beschlossen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung am 15.11.2007 in Kraft getreten.




