Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr (GVV)
Inhalt:
- Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan
- Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis 2025 (aktueller Sachstand)
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan
Das Planungsgebiet des Flächennutzungsplans umfasst die Markungen der im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) zusammengeschlossenen Gemeinden Murr und Steinheim a.d.Murr mit den Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim.
Der Flächennutzungsplan stellt im Maßstab 1:10.000 für die gesamte Fläche einer Gemeinde die derzeitige oder zukünftig beabsichtigte Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz u.a.) für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
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Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung in der Gemeinde und kennzeichnen die städtebaulichen Ziele. Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann.
Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als „vorbereitender“ Bauleitplan bezeichnet. Das heißt, er hat bindende Wirkung für Bebauungspläne, begründet jedoch keine Rechtsansprüche einzelner Betroffener, wie z.B. Grundstückseigentümer.
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Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öff. Belange beteiligt. Flächennutzungspläne können erst in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Steinheim-Murr bis 2025
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr hat am 29.09.2011 den Flächennutzungsplan 2025 festgestellt. Der Flächennutzungsplan besteht aus Lageplan, Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung. Mit Erlass vom 27.12.2011 hat das Landratsamt Ludwigsburg den Flächennutzungsplan genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen ist die nachrichtlich dargestellte Trasse der geplanten Südumfahrung von Steinheim.
Durch die Veröffentlichung in den Steinheimer Nachrichten am 12.01.2012 und am 13.01.2012 im Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr ist der Flächennutzungsplan 2025 wirksam.
Von der Verbandsversammlung wurde in gleicher Sitzung über die zum Entwurf (Stand 19.05.2011) eingegangenen Stellungnahmen von Behörden sowie aus der Öffentlichkeit beraten und entschieden (s. Anlage 2 der Beratungsunterlage).
Mit der Feststellung des Flächennutzungsplans ist die künftige Siedlungsentwicklung von Steinheim und Murr sichergestellt. Für Steinheim sind folgende neue Wohngebiete ausgewiesen: "Scheibenäcker" in Kleinbottwar mit ca. 3,6 ha und "Schafäcker IV" in Höpfigheim mit ca. 4,2 ha. Für Murr hat das schon im alten Flächennutzungsplan beinhaltete Gebiet "Langes Feld" mit ca. 6,8 ha weiter Bestandskraft.
Neue gewerbliche Flächen sind in einem Umfang von rund 2 ha nur auf Murrer Markung vorgesehen, da im Steinheimer Gewerbegebiet Kreuzwegäcker noch Flächenreserven vorhanden sind.
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2004 ist zur Aufstellung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung notwendig. Die Umweltprüfung ist ein Prüf- oder Checkverfahren, das Informationen und Bewertungen zu möglichen Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf den Menschen und die Umwelt liefert.
Im Mittelpunkt der Umweltprüfung steht der Umweltbericht, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammengefasst sind (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB). Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Bauleitplans auf die unterschiedlichen Schutzgüter dargestellt und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen genannt.
Die Umweltprüfung beginnt überlicherweise nach dem Aufstellungsbeschluss mit dem sog. "Scoping" (§ 4 Abs. 1 BauGB). Der Begriff "Scoping" beschreibt die Festlegung des Untersuchungsumfangs, der -methode und des Detaillierungsgrads bezogen auf verschiedene Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und mögliche Wechselwirkungen. Hierzu werden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 ist bereits im 1. Quartal 2006 die informelle Beteiligung (Scoping) der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt.
Der Umweltbericht entsteht so im Laufe des eigentlichen Planverfahrens und ist ein gesonderter Bestandteil der Begründung des Bauleitplans. Er wird also nicht nachträglich zu einem Flächennutzungsplan aufgestellt, sondern wächst mit der Erarbeitung des Planes und dokumentiert die umweltrelevanten Planungsentscheidungen und absehbaren Auswirkungen.
Während der Umweltbericht die in der Flächennutzungsplanung vorbereiteten Bauflächen prüft und bewertet, formuliert der Landschaftsplan bei entstehenden Konfliktfeldern bereits Lösungsmöglichkeiten für die jeweiligen kommunalen Bedürfnisse.
Zu den zentralen Gemeinsamkeiten von Landschaftsplan und Umweltbericht zählen die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Vorhaben (in Gestalt neuer Baugebiete) auf Natur und Landschaft sowie die Aufstellung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Der Landschaftsplan bündelt hierbei die verschiedenen Anforderungen der Naturschutz- und Umweltgesetzgebung.
Flächennutzungsplan, Landschaftsplan und die zugehörigen Umweltprüfungen werden daher in enger Abstimmung miteinander parallel entwickelt.





